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Betreuung beenden

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Zitat: Wir haben ein gemeinsames Konto, das aber auf seinen Name läuft. Dann habt ihr aber kein gemeinsames Konto. Du ...


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Alt 04.07.2019, 15:58   #11
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Wir haben ein gemeinsames Konto, das aber auf seinen Name läuft.
Dann habt ihr aber kein gemeinsames Konto. Du hast vielleicht eine Kontovollmacht, aber das Konto läuft eben nur auf deinen Mann.


Kann man machen, der Unterschied sollte einem aber klar sein.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 04.07.2019, 16:29   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
So ein Einwilligungsvorbehalt kann dann eben nur im Zusammenhang mit Vermögenssorge eingerichtet werden.
Ein Einwilligungsvorbehalt kann durchaus auch nur für Vertragsabschlüsse eingerichtet werden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.07.2019, 12:11   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.09.2018
Ort: BW
Beiträge: 21
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ein Einwilligungsvorbehalt kann durchaus auch nur für Vertragsabschlüsse eingerichtet werden.
Toll, das hat das Amtsgericht aber anders geschrieben.

Ich hatte da schon nachgefragt, weil es mir nur um Vertragsabschlüsse ging mit der Einwilligung, warum dann noch das mit dem Vermögen dabei ist. Und es kam die Antwort vom Betreuungsgericht, das ein Einwilligungsvorbehalt nur im Zusammenhang mit Vermögenssorge geht.
TinaT. ist offline  
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Alt 11.07.2019, 12:28   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.09.2018
Ort: BW
Beiträge: 21
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Warum kann die von mir gewollte Betreuung nicht ebenso auf eigenen Wunsch beendet oder geändert werden?

Ich hatte das Gerit gebeten/angefragt, mir mitzuteilen wie ich die Betreuung für mich aufheben/ändern kann. Anstatt mir das mitzuteilen ging ein Schreiben an meinen Mann, das er sich dazu äußern soll.

Was hat er damit zu tun oder zu entscheiden? Das Gericht entscheidet doch über meine Betreuung und kann ihn als meinen Betreuuer wieder abwählen.

Wenn er jetzt antworten würde, es würde nicht stimmen was ich geschildert habe, (ich will seine Diagnosen nicht sagen, aber es hat seine Gründe das er widerholt in einer psychosomatischen Klinik ist) bleibt die Betreuung bestehen?

Ich habe Angst, das die Änderung meiner Betreuung davon abhängt, was mein Mann antwortet. Und das er schreibt "Ja ich habe psychische Probleme und kann der Betreuung nicht angemessen nachkommen" ist unwahrscheinlich.
Die Betreuung sollte mir eigentlich eine Hilfe sein, aber so wie es läuft bereue ich es, das gewollt zu haben.
TinaT. ist offline  
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Alt 11.07.2019, 17:16   #15
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Tina

Redest Du eigentlich nicht mit Deinem Ehemann?
Wenn er Dein Betreuer ist, aber Du alles selber erledigen muss, weil er es nicht hinbekommt, dann ist doch mal ein Gespräch angezeigt. Das kann sogar nett und freundlich ablaufen. Für Deinen Mann ist es sicherlich auch eine Belastung, wenn er eine Verpflichtung Dir gegenüber hat (die Betreuung) und die aber selber nicht recht schafft. Ist durchaus möglich, dass Du bei ihm offene Türen einrennen würdest.
Sprich mit ihm. Hintenrum gibt es nur Knies, der im eigenen Haus keinen Spaß macht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.07.2019, 08:48   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Warum kann die von mir gewollte Betreuung nicht ebenso auf eigenen Wunsch beendet oder geändert werden?

Weil, @Tina, eine eingerichtete Betreuung kein Handyvertrag ist den man bei Nicht Gefallen einfach wieder kündigen kann.


Eine Betreuung wird nur eingerichtet weil ein Hilfebedarf angezeigt wurde. Dabei ist es völlig egal wer die Betreuung angeregt oder auf den Weg gebracht hat, der wichtigere Teil besteht darin, dass jemand Hilfe braucht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.07.2019, 12:09   #17
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
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Zitat:
Zitat von TinaT. Beitrag anzeigen
Warum kann die von mir gewollte Betreuung nicht ebenso auf eigenen Wunsch beendet oder geändert werden?
Das ist grundsätzlich schon möglich. Allerdings macht ein Gericht so etwas nicht direkt auf Zuruf, sondern es wird erst versuchen, den Sachverhalt zu klären und sich ein aktuelles Bild von deiner Situation zu machen. Das ist nötig, weil betreute Menschen oft nicht in der Lage sind, ihre Fähigkeiten und den Betreuungsbedarf selbst richtig einzuschätzen.

Zitat:
Zitat von TinaT. Beitrag anzeigen
Ich hatte das Gerit gebeten/angefragt, mir mitzuteilen wie ich die Betreuung für mich aufheben/ändern kann. Anstatt mir das mitzuteilen ging ein Schreiben an meinen Mann, das er sich dazu äußern soll.
Was hat er damit zu tun oder zu entscheiden? Das Gericht entscheidet doch über meine Betreuung und kann ihn als meinen Betreuuer wieder abwählen.
Entscheiden wird am Ende das Gericht, aber der Betreuer hat durchaus damit zu tun. Dass ihn das Gericht um eine Stellungsnahme bittet, liegt nahe, denn vom Betreuer erwartet man normalerweise, dass er mit der Gesamtsituation vertraut ist und dem Gericht sinnvolle Hinweise zum Sachverhalt geben kann.

Zitat:
Zitat von TinaT. Beitrag anzeigen
Wenn er jetzt antworten würde, es würde nicht stimmen was ich geschildert habe, [...] bleibt die Betreuung bestehen?
Ich habe Angst, das die Änderung meiner Betreuung davon abhängt, was mein Mann antwortet.
Dann kannst du selbst natürlich auch wieder Stellung nehmen. Wenn die Aussagen nicht zusammenpassen, wird das Gericht wohl weiter ermitteln, z.B. dich persönlich anhören, evtl. auch einen Gutachter beauftragen.

Wenn du ernsthaft verlangst, dass die Betreuung aufgehoben wird, muss das Gericht letztlich prüfen, ob dir die Konsequenzen vollständig klar sind, und wenn ja, muss es deinem Willen entsprechen.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Weil, @Tina, eine eingerichtete Betreuung kein Handyvertrag ist den man bei Nicht Gefallen einfach wieder kündigen kann.
Wenn der Betreuer nur auf ihren Wunsch bestellt wurde und sonst "von Amts wegen" keine Betreuung erforderlich ist, dann kann sie die Betreuung durchaus wieder "kündigen". Besser gesagt, die Betreuung ist dann auf ihren Antrag aufzuheben (§ 1908d Abs. 2 BGB).

Die Betreuung ist auch aufzuheben, wenn die Betreute zur freien Willensbildung in der Lage ist und die Betreuung nicht mehr will (§ 1908d Abs. 1, § 1896 Abs. 1a BGB).
FFB ist offline  
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Alt 20.07.2019, 16:23   #18
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.09.2018
Ort: BW
Beiträge: 21
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Wenn der Betreuer nur auf ihren Wunsch bestellt wurde und sonst "von Amts wegen" keine Betreuung erforderlich ist, dann kann sie die Betreuung durchaus wieder "kündigen". Besser gesagt, die Betreuung ist dann auf ihren Antrag aufzuheben (§ 1908d Abs. 2 BGB).
Die Betreuung ist auch aufzuheben, wenn die Betreute zur freien Willensbildung in der Lage ist und die Betreuung nicht mehr will (§ 1908d Abs. 1, § 1896 Abs. 1a BGB).
Danke für deine ausführlichen Infos dazu.

Die Betreuung wurde nur auf meinen Wunsch eingerichtet. Aber mein Mann hat leider keine Stellungnahme dazu abgegeben.

Er hat dem Gericht geschrieben, wenn ich von ihm nicht mehr betreut werden will, würde er dem nachkommen. Sie sollen ihm dann sagen, was er dafür machen müsste. Und das er sich zum Rest nicht äußern will. Also wie z.B. seine Ansicht zu meiner Schilderung der Situation ist.

Gibt es für die Aufhebung auch so etwas wie einen Eilantrag? Ich vermute wahrscheinlich eher nicht. Er ist seit 3 Wochen von Mo-Fr auf unbestimmte Zeit in einer psychosomatischen Klinik und kann sich dadurch nicht um meine Betreuersachen kümmern.
TinaT. ist offline  
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Alt 20.07.2019, 19:09   #19
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von TinaT. Beitrag anzeigen
Gibt es für die Aufhebung auch so etwas wie einen Eilantrag? Ich vermute wahrscheinlich eher nicht. Er ist seit 3 Wochen von Mo-Fr auf unbestimmte Zeit in einer psychosomatischen Klinik und kann sich dadurch nicht um meine Betreuersachen kümmern.
Solange kein Einwilligngsvobehalt besteht, kannst und darfst Du es doch auch selber. Wenn die Betreuung aufgehoben werden soll, dann mußt Du es sowieso wieder selber tun (und können).
Also ran an den Speck.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.07.2019, 13:10   #20
Einsteiger
 
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Beiträge: 21
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Solange kein Einwilligngsvobehalt besteht,
Es besteht aber einer.



LG Tina.
TinaT. ist offline  
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