Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung beenden im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Wir haben ein gemeinsames Konto, das aber auf seinen Name läuft.
Dann habt ihr aber kein gemeinsames Konto. Du ...
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04.07.2019, 15:58 | #11 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Kann man machen, der Unterschied sollte einem aber klar sein.
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04.07.2019, 16:29 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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11.07.2019, 12:11 | #13 | |
Einsteiger
Registriert seit: 12.09.2018
Ort: BW
Beiträge: 21
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Zitat:
Ich hatte da schon nachgefragt, weil es mir nur um Vertragsabschlüsse ging mit der Einwilligung, warum dann noch das mit dem Vermögen dabei ist. Und es kam die Antwort vom Betreuungsgericht, das ein Einwilligungsvorbehalt nur im Zusammenhang mit Vermögenssorge geht. |
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11.07.2019, 12:28 | #14 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.09.2018
Ort: BW
Beiträge: 21
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Warum kann die von mir gewollte Betreuung nicht ebenso auf eigenen Wunsch beendet oder geändert werden?
Ich hatte das Gerit gebeten/angefragt, mir mitzuteilen wie ich die Betreuung für mich aufheben/ändern kann. Anstatt mir das mitzuteilen ging ein Schreiben an meinen Mann, das er sich dazu äußern soll. Was hat er damit zu tun oder zu entscheiden? Das Gericht entscheidet doch über meine Betreuung und kann ihn als meinen Betreuuer wieder abwählen. Wenn er jetzt antworten würde, es würde nicht stimmen was ich geschildert habe, (ich will seine Diagnosen nicht sagen, aber es hat seine Gründe das er widerholt in einer psychosomatischen Klinik ist) bleibt die Betreuung bestehen? Ich habe Angst, das die Änderung meiner Betreuung davon abhängt, was mein Mann antwortet. Und das er schreibt "Ja ich habe psychische Probleme und kann der Betreuung nicht angemessen nachkommen" ist unwahrscheinlich. Die Betreuung sollte mir eigentlich eine Hilfe sein, aber so wie es läuft bereue ich es, das gewollt zu haben. |
11.07.2019, 17:16 | #15 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,600
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Moin Tina
Redest Du eigentlich nicht mit Deinem Ehemann? Wenn er Dein Betreuer ist, aber Du alles selber erledigen muss, weil er es nicht hinbekommt, dann ist doch mal ein Gespräch angezeigt. Das kann sogar nett und freundlich ablaufen. Für Deinen Mann ist es sicherlich auch eine Belastung, wenn er eine Verpflichtung Dir gegenüber hat (die Betreuung) und die aber selber nicht recht schafft. Ist durchaus möglich, dass Du bei ihm offene Türen einrennen würdest. Sprich mit ihm. Hintenrum gibt es nur Knies, der im eigenen Haus keinen Spaß macht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
12.07.2019, 08:48 | #16 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Weil, @Tina, eine eingerichtete Betreuung kein Handyvertrag ist den man bei Nicht Gefallen einfach wieder kündigen kann. Eine Betreuung wird nur eingerichtet weil ein Hilfebedarf angezeigt wurde. Dabei ist es völlig egal wer die Betreuung angeregt oder auf den Weg gebracht hat, der wichtigere Teil besteht darin, dass jemand Hilfe braucht.
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12.07.2019, 12:09 | #17 | ||||
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn du ernsthaft verlangst, dass die Betreuung aufgehoben wird, muss das Gericht letztlich prüfen, ob dir die Konsequenzen vollständig klar sind, und wenn ja, muss es deinem Willen entsprechen. Zitat:
Die Betreuung ist auch aufzuheben, wenn die Betreute zur freien Willensbildung in der Lage ist und die Betreuung nicht mehr will (§ 1908d Abs. 1, § 1896 Abs. 1a BGB). |
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20.07.2019, 16:23 | #18 | |
Einsteiger
Registriert seit: 12.09.2018
Ort: BW
Beiträge: 21
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Zitat:
Die Betreuung wurde nur auf meinen Wunsch eingerichtet. Aber mein Mann hat leider keine Stellungnahme dazu abgegeben. Er hat dem Gericht geschrieben, wenn ich von ihm nicht mehr betreut werden will, würde er dem nachkommen. Sie sollen ihm dann sagen, was er dafür machen müsste. Und das er sich zum Rest nicht äußern will. Also wie z.B. seine Ansicht zu meiner Schilderung der Situation ist. Gibt es für die Aufhebung auch so etwas wie einen Eilantrag? Ich vermute wahrscheinlich eher nicht. Er ist seit 3 Wochen von Mo-Fr auf unbestimmte Zeit in einer psychosomatischen Klinik und kann sich dadurch nicht um meine Betreuersachen kümmern. |
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20.07.2019, 19:09 | #19 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,600
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Moin moin
Zitat:
Also ran an den Speck. MfG Imre
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21.07.2019, 13:10 | #20 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.09.2018
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