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michaela mohr 21.07.2019 14:41

Das ist ja eine völlig skurile Kiste bei der einem schon ein leicht komisches Gefühl beschleicht.

Du wolltest die Betreuung eigentlich nur damit dein Mann dich als Betreuer relativ problemlos aus schrägen Verträgen rausholen kann.
Da er sdas aber wegen seiner eigenen psychischen Erkrankung nicht schafft hast du letztlich mit Betreuer noch mehr Theater als zuvor.

Das ganze Gehampel setzt sich jetzt wegen der evtl. Aufhebung der Betreuung weiter fort.

Gehe zum zuständigen Rechtspfleger und lege alles, vor allem auch die psychische Erkrankung deines Mannes/Betreuers, auf den Tisch und beantrage die Aufhebung auf eigenen Wunsch.
Ansonsten zieht sich das endlos in die Länge und wer weiss was sonst noch kommt.

Schreiben könntest du auch mit Einwilligungsvorbehalt, der hat mit einer angefordeten Stellungnahme nichts zu tun.

FFB 21.07.2019 16:48

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 119757)
Gehe zum zuständigen Rechtspfleger und [...] beantrage die Aufhebung auf eigenen Wunsch.

Vielleicht wäre sogar der Richter der bessere Ansprechpartner, denn der ist in diesem Fall zuständig.

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 119757)
Schreiben könntest du auch mit Einwilligungsvorbehalt [...]

Genau – in ihrer eigenen Betreuungssache ist Tina voll handlungsfähig und kann selbständig z.B. Anträge jeglicher Art stellen.

michaela mohr 21.07.2019 20:55

Zitat:

Vielleicht wäre sogar der Richter der bessere Ansprechpartner, denn der ist in diesem Fall zuständig.
Rechtspfleger sind in der Regel besser zu erreichen und am Platz.



Richter haben oft Aussentermine und da sie sich weder ab- noch anmelden müssen kann das zu einem Gedulds- Spiel werden und nerven bzw. umsonst Mühe verursachen.
Zumal Richter ohne Aktenvorlage, einige sogar nur nach Termin, eh nix sagen werden. Beim Rechtspfleger wird das allemal auf den richtigen Weg gebracht.

TinaT. 19.08.2019 12:02

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 119757)
Du wolltest die Betreuung eigentlich nur damit dein Mann dich als Betreuer relativ problemlos aus schrägen Verträgen rausholen kann.
Da er sdas aber wegen seiner eigenen psychischen Erkrankung nicht schafft hast du letztlich mit Betreuer noch mehr Theater als zuvor.

Das ganze Gehampel setzt sich jetzt wegen der evtl. Aufhebung der Betreuung weiter fort.

Genau so ist es leider.

Mittlerweile (zwischendurch hatte noch das Landratsamt mit gemischt, da ging es über 3 Ecken) ist es so weit, das ich einen Berufsbetreuer bekommen soll/werde.

Da dieser (laut Betreuungsgericht, hatte ich vorher gefragt) aber nicht zu Arztterminen und Behörden mitgeht, möchte ich das die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Vertretung gegenüber Behörden rausgenommen werden. Das war ursprünglich für meinen Mann, wenn er mich zum Arzt oder Behörden begleitet.

Auch ist mir noch nicht klar, was alles die Einwilligung bei Verträgen betriffft.
Bisher dachte ich, wenn ich beim Arzt das Datenschutz-Formular unterschreibe (was ich auch als Vertrag definiere) muss das der Betreuer (mit bisher Gesundheitssorge, Einwilligung bei Verträgen und Vertretung bei Behörden) auch mit unterschreiben.
Laut Betreuungsgericht aber nicht...

Und ist eine Gesundheitssorge (zB Zustimmung bei Behandlungsverträgen), eine Vermögenssorge (bei 360€ Rente und sonst keinem "Vermögen") und ein Einwilligungsvorbehalt bei vertraglichen Angelegenheiten nicht 3-fach gemoppelt?
Durch den Einwilligungsvorbehalt für Verträge kann ich doch eh nichts abschließen das meine finanziellen Mittel übersteigt, oder auch keine Behandlungsverträge die mir schaden könnten.


LG Tina.

Elara 19.08.2019 13:14

Hallo Tina,

Meine Betreuerin geht auch nicht mit zu Ärzten oder Behörden, aber.. Der Kreis ist trotzdem sinnvoll, sie kann nur sehr viele Behördengänge ersparen indem sie das Verfahren an sich zieht (das heißt doch so?) und bei der Gesundheit kann sie von Ärzten Infos zu meinen Zustand bekommen die sie normalerweise nicht bekäme aber benötigt um vernünftig arbeiten zu können. Und manchmal kann sie Sachen mit dem Arzt telefonisch abklären die sonst nicht wären. Auch Vermögen macht Sinn auch wenn du nur wenig davon hast. Eine Betreuerin kann dir helfen das für das auszugeben was du wirklich willst und nicht das was deine Krankheit sagt.

Mit freundlichen Grüßen
Ela

Imre Holocher 19.08.2019 20:30

Moin Tina

Das liest sich ja so, als würde das Gericht ein "Wunschlos-glücklich-Programm mit Gürtelschnalle" beschließen wollen. Viel zu viel wahrscheinlich.
Vielleicht aber auch nur Deine Sorge diesbezüglich.
Jedenfalls mußt Du vom Richter (bzw. Richterin) angehört werden, bevor ein Beschluss ergeht.

Deine Vorstellungen zu den Aufgabenbereichen sind ungefähr die, die Otto-Normal-Bürger auch dazu hat - und damit ziemlich weit weg von der Realität.

Da kommt es genau auf die Aufgabenbereiche an, die vergeben werden. Genaueres kann hier bisher nicht geschrieben werden.
Allgemeines aber schon:

Gesundheitssorge:
Ein Betreuer begleitet seine Betreuten nicht immer zum Arzt, manchmal aber doch: Z.B. wenn die Betreuten sonst nicht zum Arzt hinzukriegen wären und es anders nicht zu organisieren ist.
Einwilligungen in Behandlungen: Nur wenn ein Betreuter nicht mehr versteht worum es geht oder aus sonstigen gesundheitlichen Gründen nicht einwilligen oder ablehnen kann, tut das der Betreuer an seiner/ihrer Stelle.

Behörden etc.:
Hat Elara schon geschrieben: Betreuer sind nicht für die Begleitung zu den Behörden da, sondern um die Behördensachen zu regeln. Dazu kann eine Begleitung gehören, wenn der Betreuer dies für sinnvoll hält, muss sonst aber nicht.
Der Aufgabenbereich ist durchaus eine große hilfe, weil ein normaler (auch gesunder) Mensch den ganzen Behördenkram kaum noch verstehen kann. Dafür benötigt man inzwiswchen eine Menge Erfahrung. Selbst Behördenmitarbeiter sind gelegentlich von ihrem eigenen Kram überfordert...

Vermögenssorge:
Da geht es ums Geld. Betreuer können die komplette Geldverwaltung übernehmen und dafür auch an die Bankkonten dran. Sie können aber auch die Geldverwaltung so weit wie möglich den Betreuten überlassen. Je nach dem, was die Betreuten noch oder wieder können.
Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge:
Da wird es eng: Die Betreuten können keine Verträge (bei denen es um Geld geht) mehr alleine abschließen, weil der Betreuer erst einwilligen muss. Sie können auch nicht mehr einfach so zur Bank gehen und das Geld abheben, sondern nur noch so, wie es mit dem Betrueer abgesprochen und vereinbart ist. Ein "EiWi" ist also kein Zuckerschlecken.

So weit einfach erst mal. Mehr kann erst beschrieben werden, wenn das Gericht/Richter etwas zu der Betreuung beschlossen hat.

MfG

Imre

michaela mohr 20.08.2019 00:04

@Tina ich hatte letztens mal geschrieben dass deine /eure Vorstellung von Betreuung nicht der Realität einer gesetzlichen Betreuung entspricht.
Im Klartext und dabei bitte ich dich nicht böse deswegen zu sein oder zu werden:
Betreung heisst nicht immer wieder dieselben Fehler machen zu können und dabei nicht in der (persönlichen) Verantwortung zu stehen weil man ja "nix dafür kann so dass man einen Betreuer braucht der es (kostenfrei)wieder richtet".


Du/ihr wolltet den Einwilligungsvorbehalt damit der Unsinn den du scheinbar manchmal anstellst ohne Folgen für dich/euch bleibt.
Das hat nicht geklappt weil dein Mann als dein Betreuer auf Grund seiner eigenen psychischen Einschränkungenhaltlos überfordert war.
Mein Rat wäre- du hast hier vieles offen und einiges lesbar "zwischen den Zeilen" geschrieben,imm das Hilfeangebot was sich bietet an und sortiere mit dem neuen Betreuer die gesamte Problematik. Mir z.B. erscheint die schon beim Lesen aus der Ferne offensichtlich.

MurphysLaw 20.08.2019 00:28

@TinaT.


du/ihr (dein Mann und du) habt anscheinend gedacht, Betreuung sei ein Wunschkonzert mit doppeltem Boden für deine seltsamen Vertragsabschlüsse.


Tja, das ist euch nun aufgrund der Indisposition deines Mannes "auf die Füsse" gefallen.


Nun soll alles in geordnete Bahnen verlaufen und du stellst fest, dass dieses neue Konzert dann nicht mehr voll nach deinen Wünschen verlaufen wird.


Gut so!!


Betreuung soll zwar eine Hilfe sein, für Menschen die nicht (mehr) "klar" kommen, aber eben ein MITEINANDER von Betreuer und Klient innerhalb gewisser Grenzen!
Wenn du Pech hast, wird dein neuer Betreuer nur "Dienst nach Vorschrift" machen und dich innerhalb der Aufgabenkreise sehr deutlich einschränken, in deinen ja anscheinend noch geliebten Freiheiten, die du dir ja gerne nimmst .....


Wäre möglicherweise für deine weitere Entwicklung nicht das Verkehrteste ... ? (Und nein, ich weiss, ein Betreuer hat keinen Erziehungsauftrag!!)


MurphysLaw

Chrissi 22.08.2019 14:48

Betreuung beenden
 
Kann da meiner Murphyslaw und auch Elara nur beipflichten.
Würde überdies bei der Betreuungsbehörde vorstellig werden und mit dem Rechtspfleger folgendes besprechen/klären:
1) für welche Bereiche habe ich Betreuung?
2) für welche Bereiche brauche ich Betreuung?
Da dein Mann selbst nichts gebacken zu kriegen scheint würde ich einen Betreuerwechsel empfehlen. Auch das ist mit dem Rechtspfleger zu besprechen.
Alles weitere wird sich dann anschließend ergeben.

Stefanie78 23.08.2019 00:26

Hallo,

ich fänd es hilfreich zu wissen, vor welchen Vertragsabschlüssen Du solche Angst hast.

Aber so:
Mein Betreuer hat die AK Gesundheit, Rechts- und Behördenangelegenheiten und Aufenthalt.

Gerade die Behördenangelegenheiten finde ich sehr, sehr hillfreich. Mein Betreuer geht zwar nicht mit zum Jobcenter. Aber er regelt alle Anträge. Sogar eine drohende Sanktion wegen Nicht-erscheinen hat er msl abgewendet.

Das find ich so hilfreich. Die anderen beiden AK. Bei Gesundheit regelt er die Zuzahlungsbefreiung. Find ich auch hilfreich, da ich rs nie zur Post geschaffz hab, um den Antrag abzusvhicken.

Gerade die beiden AK find ich toll. Warum willst Du die ablehnen, nur weil der Betreuer nicht mitgeht?
Mein Betreuer hat mir ambulant betreutes Wohnen orgsnisiert. Meine Betreuerin von da geht mit.

Du solltest Dir übetlegen, wobei Du Hilfe brauchst. Noch kannst Du einwirken auf die AK?

Einwilligungsvorbehalt würd ich nicht wollen? Warum willst Du den? Aber grad Behörden würd ich nicht ablehnen.

LG


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