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TinaT. 29.08.2019 08:08

Die Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge und Vertretung bei Behörden wurden nur angeordnet, damit mein Mann es einfacher hat, mich bei Arztbesuchen oder Behörden-Sachen zu Vertreten. So zusagen anstatt einer Vollmacht.

Vielleicht ist der Grund für das jetzige Durcheinander einfach, das ich gar nicht fähig bin das zu entscheiden. Ich bekomme nur ein Schreiben, wo ich entscheiden soll ob ich einen anderen Betreuer bekomme, oder die Betreuung aufgehoben wird. Ich kann aber anscheinend die Tragweite solcher Entscheidungen gar nicht abschätzen, was u.a. auch ein Grund für den von mir gewollten Einwilligungsvorbehalt war.

Durch den Wegfall der Aufgabenkreise Gesundheissorge und Vertetung bei Behörden will ich vermeiden, das der Betreuer vielleicht etwas über mich hinweg macht oder gegen meinen Wille entscheidet. Ich bin Autist, für mich ist es eine extreme Hürde einfach so einer fremden Person meine persönlichen Angelegenheiten anzuvertrauen. Und ich habe da viele Unsicherheiten und weiß nicht, was auf mich zukommt.

Aber es hat sich jetzt leider eh erledigt.

Ich habe dem Gericht geantwortet, das ich mit der Zuteilung eines Berufsbetreuers einverstanden bin. Und habe mit erwähnt, dass das mit den Aufgabenkreisen dann vielleicht noch geklärt werden müsste. (Zb weil ich kein eigenes Konto habe, die Frau vom Gericht am Telefon aber meinte, das ich mir für die Vermögenssorge des Berufsbetreuers ein eigenes Konto anlegen muss).

Gestern kam ein Schreiben vom Gericht "nachdem Sie mitgeteilt haben, das Sie die Betreung nicht mehr für nötig halten..." das habe ich NIE geschrieben oder gesagt.
Im Gegenteil, ich habe dem Gericht 2x geschrieben das ich eine Betreung weiter brauche, und 1x auch dem Landratsamt, was es auch so weiter gegeben hat. Aber ich schaffe es einfach nicht, das ohne Hilfe zu klären. Das Meiste verstehe ich nicht und soll dann was entscheiden, und am Ende wird dann genau das Gegenteil behauptet.

TinaT. 29.08.2019 08:24

Ich habe dort angerufen und gefragt, warum jetzt die Betreuung vom Richter aufgehoben wurde. "Sie haben es mit dem Berufsbetreuer ja noch nicht Mal probiert und wollen schon die Aufgabenkreise ändern". Weiß ich vorher nicht, dass das anscheinend so ein Problem ist.

Dann habe ich gesagt, das ich vielleicht den Inhalt oder die Tragweite der Aufgabenkreise anscheinend nicht verstehe. Und das offenbar nicht ohne Hilfe entscheiden kann. "Ja dann machen Sie einen Termin beim Richter, der kann Ihnen das dann erklären". Das ich diese Option habe, war mir bisher nicht bewusst.

Könnte ich solche Entscheidungen abschätzen und ausreichend verstehen, bräuchte ich keine Betreuung und keinen Einwilligungsvorbehalt. Wäre mir vorher bewusst, welche Situation ich nicht meistern kann, bräuchte ich keine Betreuung und keinen Einwilligungsvorbehalt.


Vielleicht war es von mir auch genau so eine falsche Einschätzung, das eine Betreuung die passende Hilfe für mich wäre.

Chrissi 09.09.2019 20:10

Betreuung beenden
 
Hi Tina,
Würde bei der Betreuungsstelle vorstellig werden und abklären, für welchen Bereich du Betreuung brauchst. Anschließend läßt sich dann eine zielgerichtete Betreuung einrichten.
Eine so umfassende Betreuung, wie du hast, ist wirklich weder angebracht noch sinnvoll.
Zumal dein Mann als Betreuer selbst Probleme zu haben scheint.

TinaT. 18.09.2019 19:08

Hallo Chrissi,

ich weiß nicht ob das noch geht.

Vom Gericht kam ein Schreiben mit einem Beschluss vom Richter, das die Betreuung aufgehoben ist. Ich denke wenn ich wieder eine bekommen will, müsste ich es vermutlich neu beantragen.

Ich habe in der Zwischenzeit Hilfe gesucht beim ABW (betreutes Wohnen) die gehen auch mit zu solchen Behörden Terminen. Ich hätte jemand gebraucht, wo mit mir zum Gericht geht.

Aber bis ich die Hilfe vom ABW bekomme (wofür ich noch auf den Beschluss warten muss, ob ich Eingliederungshilfe bekomme) wollte das Gericht anscheinend nicht warten. Es war telefonisch vereinbart, das ein Gesprächstermin beim Richter gemacht wird um das zu klären. Zwischenzeitlich kam jetzt aber der Beschluss über die Aufhebung der Betreuung.

Ich weiß nicht, wie ich wieder eine bekommen kann, ich will das Durcheinander nicht nochmal durchmachen. Wenn ich Hilfe vom ABW bekomme, können die mir vielleicht helfen eine Betreuung wieder zu beantragen. Bis dahin bin ich dann jetzt wohl zwangsläufig ohne Betreuung auf mich gestellt.

Chrissi 19.09.2019 21:02

Betreuung aufgehoben
 
Hi Tina,
Ist doch nur gut, daß die Betreuung aufgehoben wurde.
Denke, die Mitarbeiter beim ABW werden dir schon helfen, bei Dingen zu helfen, die du nicht allein schaffst,
Dazu bedarf es keiner gesetzlichen betreuung.

MurphysLaw 20.09.2019 16:01

Chrissi,
deine Pauschalaussage, dass es für die Notwendige Hlfe keiner gesetzlichen Betreuung bedarf, ist grundfalsch!


Sie ist u.a. davon abhängig, dass ein geeignetes Hilfenetzwerk VORHANDEN ist,was bei Tina bislang noch nicht der Fall ist!


Zudem ist der Umfang der Hilfe vom BEW noch garnicht beziffert! Sollte Tina einen niedrigen Hilfebedarf nur anerkannt bekommen, wird es schnell zu einem Problem werden, wenn der/die Betreuer in Situation "sry" sagen müssen, da der Rahmen schon überschritten ist!


Insbesondere durch die anstehenden Veränderungen ab 2020 wird es für die Einzelfallhelfer einiges komplizierter!



Tina's Behinderung wird auch noch einiges zu Beginn mindestens erschweren, denke ich mal.


MurphysLaw

TinaT. 23.09.2019 10:38

Eine Hilfe durch ABW kann zB keinen Einwilligungsvorbehalt ersetzen, den ich bei der Betreuung von mir aus wollte, zur Absicherung. Ich kann nicht erkennen oder abschätzen, was für Folgen oder evtl Nachteile etwas für mich haben könnte, mir fehlt da so zusagen die Weitsicht, das Einschätzungsvermögen, in Verbindung mit Naivität und Gutgläubigkeit.

Ich mich selbst sehe mich als beschränkt geschäftsfähig, so wie es bei Jugendlichen unter 18 ist. Das ich mir darüber bewusst bin, ändert leider nichts an meiner fehlenden Kompetenz. Das kommt einfach vom Autismus und das "Defizit" werde ich immer haben. Dazu müsste ich in einer Situation einschätzen können, ob ich es abschätzen kann.

Aber wenn klar ist, vor allem auch mir selbst, und sogar medizinisch bestätigt, das ich dieses Defizit habe und sich das absehbar nicht bessern wird, ist aus meiner Sicht ein Einwilligungsvorbehalt eine logische und sinnvolle Hilfe. Es ist eine reine Zeitfrage, bis mir ein Schaden oder Nachteil/Problem entsteht und es wird sich leider nie ausreichend bessern.

Es ist auch jetzt schon das Problem, wenn zB meine Selbsteinschätzung bzgl meinem Hilfsbedarf anders ist, als mein tatsächlicher Bedarf. Was ich, wie oft, meistens hinterher merke wenn ich vor Problemen stehe die ich nicht ohne Hilfe hinbekomme. Der ABW Helfer hilft mir meines Wissens nur bei Dingen, wo ich meine Hilfe zu brauchen.

Elara 23.09.2019 11:55

Hallo Tina,

ich kenne die Probleme im Umgang mit Geld, bei führen Autismus und Borderline auch gerne dazu dass ich wesentlich mehr ausgebe oder zusage als ich habe.
Meine Betreuerin hat aus diesem Grund mit mir zusammen ein zweites Konto angelegt auf dem eine vertretbare Summe ist(80€/Woche) die ich einfachso ausgeben kann. Auf das Hauptkonto habe ich keinen Zugriff(Ich weiß ich könnt mir welchen Verschaffen... aber ich bin nicht dumm). Von Verträgen lasse ich Grundsätzlich die Finger... das geht ganz ohne EiWi aber nicht ohne Betreuerin.

Danke an meine Betreuerin wenn sie das hier liest.

Mit freundlichen Grüßen
Ela

michaela mohr 23.09.2019 12:01

@Tina, in deinem Beitrag Nr #14 steht:
Zitat:

Ich hatte das Gerit gebeten/angefragt, mir mitzuteilen wie ich die Betreuung für mich aufheben/ändern kann. Anstatt mir das mitzuteilen ging ein Schreiben an meinen Mann, das er sich dazu äußern soll.
Das Gericht hat das zunächst ernst genommen und die Schwiergkeit mit deinem Mann bedacht und dir einen Berufsbetreuer angeboten- den du (soweit ich verstanden habe) aus Kostengründen aber abgelehnt hast.


Ganz ehrlich?

In deinem Hin und Her weiss wirklich keiner mehr genau was du eigentlich willst.

Das Gericht ist aber nicht zu einer Wunscherfüllung: jetzt, und dann nur auf die und die Art, nein, dann doch wieder anders, da.
Für sich selbst, wissentlich, einen selbst psychisch gestörten Mann als Zuständigen zu benennen ist schon ziemlich schräg. Das ist kein Vorwurf sondern eine Festellung.


Wenn du dich mit der Frage, Betreuung ja oder nein, wirklich ernsthaft beschäftigen willst besteht deine einzige Chance wohl darin dir einen Termin bei deiner Stadt in der zuständigen Betreuungsstelle/Behörde geben zu lassen und eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen zum Thema, was ist eine gesetzliche Betreuung, wie läuft das ab und was wäre für mich sinnvoll in meiner Situation.
Die wirst du sicher dort auch bekommen.

Falls allerdings Ideen da sind wie, das hätte ich gerne und Teile davon aber auch wieder nicht, ja, nein, vielleicht, wird man dir dort auch nicht wirklich weiterhelfen können.


Dort würde ich dir weiterhin empfehlen nicht nur aus anderen Erwägungen heraus Teile zu erzählen sondern deine Situation so wie sie ist und wie du sie einschätzt in aller Ehrlichkeit und dieses Mal vollständig auf den Tisch zu legen.


Hier:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...iki/Hauptseite


könntest du zuvor selbst auch vieles auf gut verständliche Art geschrieben über Betreuungen nachlesen.


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