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Betreuerwechsel auf Grund unterlassener Hilfe

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Hallo liebes Forum, eine Frage: kann ein Betreuter einen anderen Betreuer beantragen, wenn dieser seinem Betreuer mehrfach über Hautschäden informiert ...


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Alt 22.06.2019, 11:46   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 18
Standard Betreuerwechsel auf Grund unterlassener Hilfe

Hallo liebes Forum,

eine Frage: kann ein Betreuter einen anderen Betreuer beantragen, wenn dieser seinem Betreuer mehrfach über Hautschäden informiert hat, sein Hausarzt ebenfalls mit Fotos darüber informiert wurde, aber nichts unternommen hat, weder eine ambulante Vorstellung bei einem Chirurgen noch eine notwendige Einweisung ins Krankenhaus?

Dies sind doch Behandlungsfehler oder noch schlimmer unterlassene Hilfeleistung seitens des Arztes und des Betreuers, oder? Die Hautschäden sind so schwer, dass sie bis zum Knochen gefault sind. Der Ehepartner hat Anfang des Monats selbst dafür gesorgt, dass der Betreute ins Krankenhaus gebracht wurde.

Dann noch eine andere Frage:

In einer WG arbeitet jemand, den der Betreute gerne als Betreuer haben will, dieser aber Mitarbeiter eines Pflegedienstes ist. Geht das? Es ist kein Pflegeheim, sondern eine WG.

Der Mitarbeiter ist auch bereit die Betreuung zu übernehmen.

Viele Grüße

Franz
Franz ist offline  
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Alt 22.06.2019, 12:09   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Zitat:
Zitat von Franz Beitrag anzeigen
Dies sind doch Behandlungsfehler oder noch schlimmer unterlassene Hilfeleistung seitens des Arztes und des Betreuers, oder?
Das hängt davon ab, welche Aufgabenkreise der Betreuer hat. Die Frage ist auch, was der Hausarzt getan hat, der ja offenbar auch über den gesundheitlichen Zustand informiert wurde - auch der hätte einschreiten müssen.


Zitat:
Zitat von Franz Beitrag anzeigen
In einer WG arbeitet jemand, den der Betreute gerne als Betreuer haben will, dieser aber Mitarbeiter eines Pflegedienstes ist. Geht das? Es ist kein Pflegeheim, sondern eine WG.
Wenn der Mitarbeiter tatsächlich in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Träger der Wohngemeinschaft steht, in dem der Betreute wohnt, dürfte die Bestellung zum Betreuer aufgrund von § 1897 Abs. 3 BGB untersagt sein und somit auch mit Einverständnis des Betreuten nicht möglich sein. Die Vorschrift ist nicht auf Pflegeheime beschränkt, sondern gilt für alle betreuten Wohnformen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 22.06.2019, 21:42   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Hallo Franz, die Fragestellung ist etwas seltsam. Kann der Patient nicht selbst einen Arzt aufsuchen, warum wartet der Ehegatte damit so lange, denn er hatte ja wohl die nötigen Einwirkungsmöglichkeiten. Und wer hat (in welcher Funktion) da den Arzt und den Betreuer informiert? Am ehesten sehe ich die unterlassene Hilfeleistung hier ja wohl bei diesem Anzeigenden (ist das der MA der Einrichtung)? Pflicht des Betreuers wäre da (AK Gesundheitssorge unterstellt), seinerseits den Arzt zu verständigen. Aber vielleicht hat man ihm ja gesagt, dass der Arzt bereits Bescheid weiß. Bitte um etwas klarere Fragestellungen. Nur auf wirklich konkrete Fragen kann man konkret antworten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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