Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel auf Grund unterlassener Hilfe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebes Forum,
eine Frage: kann ein Betreuter einen anderen Betreuer beantragen, wenn dieser seinem Betreuer mehrfach über Hautschäden informiert ...
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22.06.2019, 11:46 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 18
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Betreuerwechsel auf Grund unterlassener Hilfe
Hallo liebes Forum,
eine Frage: kann ein Betreuter einen anderen Betreuer beantragen, wenn dieser seinem Betreuer mehrfach über Hautschäden informiert hat, sein Hausarzt ebenfalls mit Fotos darüber informiert wurde, aber nichts unternommen hat, weder eine ambulante Vorstellung bei einem Chirurgen noch eine notwendige Einweisung ins Krankenhaus? Dies sind doch Behandlungsfehler oder noch schlimmer unterlassene Hilfeleistung seitens des Arztes und des Betreuers, oder? Die Hautschäden sind so schwer, dass sie bis zum Knochen gefault sind. Der Ehepartner hat Anfang des Monats selbst dafür gesorgt, dass der Betreute ins Krankenhaus gebracht wurde. Dann noch eine andere Frage: In einer WG arbeitet jemand, den der Betreute gerne als Betreuer haben will, dieser aber Mitarbeiter eines Pflegedienstes ist. Geht das? Es ist kein Pflegeheim, sondern eine WG. Der Mitarbeiter ist auch bereit die Betreuung zu übernehmen. Viele Grüße Franz |
22.06.2019, 12:09 | #2 | ||
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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22.06.2019, 21:42 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Hallo Franz, die Fragestellung ist etwas seltsam. Kann der Patient nicht selbst einen Arzt aufsuchen, warum wartet der Ehegatte damit so lange, denn er hatte ja wohl die nötigen Einwirkungsmöglichkeiten. Und wer hat (in welcher Funktion) da den Arzt und den Betreuer informiert? Am ehesten sehe ich die unterlassene Hilfeleistung hier ja wohl bei diesem Anzeigenden (ist das der MA der Einrichtung)? Pflicht des Betreuers wäre da (AK Gesundheitssorge unterstellt), seinerseits den Arzt zu verständigen. Aber vielleicht hat man ihm ja gesagt, dass der Arzt bereits Bescheid weiß. Bitte um etwas klarere Fragestellungen. Nur auf wirklich konkrete Fragen kann man konkret antworten.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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