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gesetzliche Betreuung

 

Sind die Kosten berechtigt?

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Ich bin in der Situation, meine gesetzliche Betreuung komplett selbst bezahlen zu müssen. Nun habe ich mal eine Frage, da ...


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Alt 26.06.2019, 05:41   #1
Sterntaler
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Sind die Kosten berechtigt?

Ich bin in der Situation, meine gesetzliche Betreuung komplett selbst bezahlen zu müssen.
Nun habe ich mal eine Frage, da ich vermute, dass man mich irgendwie übers Ohr gehauen hat, weil ich keine Ahnung von Betreuung habe. Aber vielleicht ist ja auch alles rechtens...also ich erzähle mal:

Ich wohne derzeit in einer Notunterkunft, bei der es auch Sozialarbeit gibt. Aufgrund meiner Problematik stimmte ich einer gesetzlichen Betreuung zu. Der Sozialarbeiter, der für diese Notunterkunft zuständig ist, ist selbst auch Berufsbetreuer. Der arbeitet die halbe Woche als Sozi, die andere Hälfte als Betreuer. Er kennt auch viele andere BetreuerInnen und stellte mir dann eine aus "seiner Sippe" vor, die ich nahm.
Ich lernte die Frau einmal kennen; das war es. Zum ersten Behördentermin kam sie schon nicht, und ich machte alles allein. Die Postbearbeitung wurde wohl auch nicht geregelt, denn Rechnungen blieben liegen, und es kam zu Mahnungen. Auszüge konnte ich auch nicht mehr ziehen, da die Betreuerin sich diese unter den Nagel gerissen hat. Auch hätte ich keine größeren Geldbeträge mehr abheben können, ohne sie zu fragen.
Ich fand das ungeheuerlich, weil Finanzen nie ein Problem bei mir waren. Ich bin ein Sparfuchs. Das sagte ich bei der Anhörung auch dem Richter, aber der meinte, dass Finanzen trotzdem mit in die Aufgabenkreise hinzugefügt werden sollten, falls mal Rechnungen gezahlt werden müßten. Ok, ich stimmte zu. Da wußte ich allerdings noch nicht, dass mir die Vollmacht über mein Konto genommen wurde. Die einzigen Abbuchungen, die dann im Verlauf der Betreuung kamen, waren allerdings nur Lohnabbuchungen von insgesamt 1800 Euro für ein knappes halbes Jahr. Aufgrund der Kosten, für die ich auch nie eine Aufstellung gesehen hatte, ließ ich die Betreuung wieder einstellen. Kurz darauf sah ich meine Post dann wieder selbst und somit die Bescherung, die Mahnungen usw...
Der Sozialarbeiter meinte wegen der Kosten nur, dass 1800 Euro für ein halbes Jahr total normal wären. Das wären die Hintergrundarbeiten. Was genau, wurde nie beschrieben...man müsse halt hier und dorthin, um dies und das zu regeln, auch wegen der Genehmigungen, der Persönlichkeitseingriffe usw.....
Wie gesagt, mir war das alles zu undurchsichtig und dubios.
Parallel dazu verunsicherte mich noch ein Bekannter, der Arzt ist, der meinte, dass die mir mit der Zeit absolut alles nehmen würden, alles Ersparte, mein Auto, einfach alles....
Damals dachte ich noch, der spinnt...der will mich nur verunsichern. Es ist eh kein vertrauenswürdiger Bekannter. Aber weil er Arzt ist, dachte ich, dass er Betreuungen und ihre Machenschaften eventuell kennt. Mittlerweile glaube ich, dass er recht hatte. Hatte er?

Meine Kernfrage: Sind 1800 Euro Lohn für eine Betreuerin, die man nie, außer bei der Begrüßung, gesehen hat, mit der man nie einen Termin hatte, die angeblich immer nur Hintergrundarbeiten machte, normal????

Geändert von Sterntaler (26.06.2019 um 05:52 Uhr)
 
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Alt 26.06.2019, 06:35   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hi,

Schau mal hier:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...verg%C3%BCtung

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Elara ist offline  
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Alt 26.06.2019, 07:26   #3
Sterntaler
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ja danke, das kenne ich schon. Im Netz gibt es viele Inofs über die Kosten einer Betreuung. Mal steht da, dass eine Betreuung pro Jahr 399 Euro kostet, was ja widerum etwas wenig wäre, dann steht da mal was von Stundenlohn....aber alles beantwortet mir nicht meine Frage, ob 1800 Euro in einem halben Jahr möglich sein können.

Ich glaube es nicht, ich plädiere für Betrug. Aber ich kann kaum etwas daran machen. Ich bin zu unfit, um durchstarten zu können und habe es als teures Lehrgeld hingenommen.
 
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Alt 26.06.2019, 07:57   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Erstes Halbes Jahr der Betreuung du bist vermögend und lebst nicht im Heim außerdem hattest du eine Berufsbetreuerin(399 ist für Ehrenamtler) außerdem ist deine Betreuerin Anwältin und damit in der Höchsten vergütungsstufe (44€). Die Stunden richten sich nach dem was pauschal vergütet wird, ohne achtung darauf ob sie wirklich gearbeitet hat:

1. Monat: 8.5h x 44€ = 374€
2. Monat: 8.5h x 44€ = 374€
3. Monat: 8.5h x 44€ = 374€

4. Monat: 7.0h x 44€ = 308€
5. Monat: 7.0h x 44€ = 308€
6. Monat: 7.0h x 44€ = 308€
---------------------------------
2046€

Das heißt das Gericht kann dir nach den ersten 6 Monaten rund 2000€ in Rechnung stellen und das ist vom Satz gedeckt.

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Elara ist offline  
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Alt 26.06.2019, 08:03   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten morgen erst mal und dann der Reihe nach.
Du schreibst dass ein Sozialarbeiter der Notunterkunft gleichzeitig auch als gesetzlicher Betreuer arbeitet? Das wäre extrem ungewöhnlich.
Im allgemeinen wird darauf geachtet, dass Betreuer nicht gleichzeitig Mitarbeiter einer Einrichtung sein dürfen/sollen und in einer Obdachloseneinrichtung weiss man ja nie wer dort eingewiesen wird.

Dein nächstes Problem dreht sich um die sog. Vergütung deiner Betreuerin. Diese ist je nach der Ausbildung der Betreuerin vom Gestzgeber festgelegt und wird alle 3 Monate fällig. 1 800 Euro für ein halbes Jahr , das sind 2 Quartale kann da schon hinkommen.
Du scheinst Vermögen zu haben und deshalb muss auch ein höherer Stundensatz angewandt werden.
Alles zur Vergütung eines Berufsbetreuers kannst du gut im Online Betreuungsrecht Lexikon von Horst Deinert unter dem Stichwort Vergütung nachlesen. Das ist dort ausführlich, verständlich und umfassend beschrieben.
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...iki/Hauptseite

Was mich allerdings stutzig macht ist, dass du von der Entnahme der Vergütung nichts gewusst haben willst. Das ist ziemlich unmöglich. Jeder Vergütungsantrag eines vermögenden Betreuten wird diesem zuerst zugeschickt mit der Frage ob Einwendungen erhoben werden. Frist dazu sind 14 Tage. Erst wenn darauf entweder keine Reaktion erfolgt oder keine Einwände erhoben werden erfolgt die Festsetzung.
Und nur mit diesem gerichtlichen Beschluss darf der Betreuer sich seine Vergütung entnehmen!
Die 399 Euro jährlich von denen du schreibst sind der Aufwendungsersatz für einen ehrenamtlichen Betreuer.

Zum Rest, dass du deine Betreuerin noch nie gesehen hast bis auf einmal......... das ist natürlich sehr schlecht aber auch ungewöhnlich. Betreuer suchen sich als erstes tatsächlich alle möglichen Infos zusammen. Vor allem dann wenn der Betreute selbst keine Angaben macht oder machen kann. Das scheint bei dir nicht der Fall zu sein. Hast du denn Kntaktversuche unternommen die Betreuerin z.
B. angerufen?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.06.2019, 09:00   #6
Sterntaler
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Elara Beitrag anzeigen
Erstes Halbes Jahr der Betreuung du bist vermögend und lebst nicht im Heim außerdem hattest du eine Berufsbetreuerin(399 ist für Ehrenamtler) außerdem ist deine Betreuerin Anwältin und damit in der Höchsten vergütungsstufe (44€). Die Stunden richten sich nach dem was pauschal vergütet wird, ohne achtung darauf ob sie wirklich gearbeitet hat:

1. Monat: 8.5h x 44€ = 374€
2. Monat: 8.5h x 44€ = 374€
3. Monat: 8.5h x 44€ = 374€

4. Monat: 7.0h x 44€ = 308€
5. Monat: 7.0h x 44€ = 308€
6. Monat: 7.0h x 44€ = 308€
---------------------------------
2046€

Das heißt das Gericht kann dir nach den ersten 6 Monaten rund 2000€ in Rechnung stellen und das ist vom Satz gedeckt.

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Meine Betreuerin war keine Anwältin. Wie kommst du dadrauf?
Es war eine Berufsbetreuerin.
Toll...was pauschal vergütet wird, ohne, dass sie gearbeitet hat. Dann weiß man ja, was man von Beruf werden muß: Betreuerin. Wenn man da viele Betreute hat, bekommt man Tausende im Monat, ohne einen Handschlag tun zu müssen....wow. Mit mir nicht nochmal.
 
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Alt 26.06.2019, 09:04   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Du kannst die Rechnung auch mit den anderen Stundensätzen durchspielen...
die kannst du dem verlinkten Artikel entnehmen, in dem Steht alles relevantes drin.
Elara ist offline  
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Alt 26.06.2019, 09:05   #8
Sterntaler
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Du schreibst dass ein Sozialarbeiter der Notunterkunft gleichzeitig auch als gesetzlicher Betreuer arbeitet? Das wäre extrem ungewöhnlich.
Das ist aber definitiv so. Montags, Dienstag ganztags hier, Mittwoch halbtags und den Rest der Woche Berufsbetreuung.
Wenn Du es nicht glaubst, per PN könnte ich Dir die Daten geben. Nur so als Beweis, dass es definitiv so ist.
 
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Alt 26.06.2019, 09:37   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn Du es nicht glaubst,
Es geht nicht darum was ich glaube sondern es geht darum dass eine solche Konstellation eher ungewöhnlich ist und in der Regel vermieden wird.

Davon ab:
Zitat:
Da wußte ich allerdings noch nicht, dass mir die Vollmacht über mein Konto genommen wurde.
auch das ist nicht geschehen, wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht kann der Betreute weiterhin über sein Konto vollständig verfügen.

Du sagst, die Betreuung wurde auf dein betreiben hin beendet. Da hätte es doch gleichzeitig Möglichkeiten gegeben auf die vorherigen Missstände hinzuweisen?

Aber um auf deine Eingangsfrage zurückzukommen: die Abrechnungen der Berufsbetreuerin scheinen zu stimmen, der vorherige Satz wird mit jedem Quartal weniger aber das kannst d wie gesagt im Betreuungsrechtlexikon auch nachlesen.

Es ist bedauerlich, dass deine Betreuung so schlecht lief aber ob das jetzt in der Form verallgemeinert werden sollte? Ich denke eher mal nicht.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.06.2019, 11:05   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Du schreibst dass ein Sozialarbeiter der Notunterkunft gleichzeitig auch als gesetzlicher Betreuer arbeitet? Das wäre extrem ungewöhnlich.

Michaela,
so ungewöhnlich finde ich die Konstellation nicht und sie ist ja auch so nicht untersagt.
Er kann halt nur kein Klientel der eigenen Einrichtung betreuen nach § 1897 Abs.3 BGB.



@Sterntaler
Wenn du deine Vergütung selber zahlen musstest hattest du mindestens den Freibetrag von 5000 € zuzüglich der Betreuervergütung auf deinem Konto. Es ist zwar ärgerlich für dich das du es bezahlen musst aber so ist eben derzeit die gesetzliche Grundlage.
Wenn du deine Unterlagen von der ehemaligen Betreuerin bekommen hast findest du darin auch einen Vergütungsbeschluss des Betreuungsgerichts über die Festsetzung der Vergütung.


Lies dir den Link den Elara dir geschickt hat mal in Ruhe durch, dann sollte sich das eigentlich selbst erklären.


Ansonsten kann ich mich Michaela nur anschließen, das du von deiner Erfahrung nicht unbedingt auf rechtliche Betreuung im allgemeinen schließen kannst.
__________________
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