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Komme nicht weiter Betreuer macht nichts und blockt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Komme nicht weiter Betreuer macht nichts und blockt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von michaela mohr In einem hast du allerdings recht @Murphy, wenn der Betreuer beim Amt schon aufgetreten ist ...


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Alt 03.07.2019, 17:27   #11
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen


In einem hast du allerdings recht @Murphy, wenn der Betreuer beim Amt schon aufgetreten ist dann muss er das weiterhin.

Ja klar. Aber es ging in dem Beitrag überhaupt nicht um Korrespondenz mit dem Sozialamt. Sondern darum, wer den BHS besorgt. Und ob überhaupt ein Anwalt eingeschaltet werden darf oder nicht. Das Sozialamt hat wohl gesagt, der Betroffene bekäme keinen BHS um die Frage zu klären, ob mietrechtlich eine Lösung mit dem Vermieter für zukünftige Stromkosten gefunden werden könnte. Das müsse der Betreuer machen. (Was überhaupt? BHS holen oder gleich selbst Mietanwalt spielen?) . Und diese Aussage ist falsch. Mit der Korrespondenz mit dem Sozialamt und den Verfahren dort - die der Betreuer natürlich regeln muss - hat das ja nix zu tun.
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 03.07.2019, 19:00   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Naja @Boomer, das scheint der typische Fall zu sein das ein Bürger (mit Betreuung) sich beraten lässt und falsche Auskünfte erhält.
Immerhin hat der Betreute sich bemüht was selbst zu regeln was dann leider in die Hose ging.


Der Kollege sollte sich also mal besser ans Werk machen wenn das noch was werden soll.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.07.2019, 00:54   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
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Guten Abend,


zu der gräßlichen Stromnachzahlung kann ich sagen, dass ich in einer früheren Tätigkeit viele Jahre Stromnachzahlungen bearbeitet habe


- Es gibt einen Mehrbedarf für 'dezentrale Warmwassererzeugung'. Ich habe ihn bei ALG II stets im Nachhinein ab Einzug beantragt, mit einer Bestätigung des Vermieters, dass die Warmwasserbereitung mittels Strom erfolgt. Ging problemlos. Ist betragsmäßig 'nicht die Welt', aber immerhin. § 30 SGB XII Mehrbedarf


- Stromdarlehen hilft natürlich zur Abwendung der Stromsperre.


- Die Prüfung des Stromzählers sollte nur die letzte Möglichkeit sein. In keinem meiner bearbeiteten Fälle war der Stromzähler defekt! Der Ablauf ist leider nur folgender: Der Stromzähler wird ausgetauscht und der Alte in der Werkstatt geprüft. Ergebnis war stets, 'alles ok', und die Rechnung für die Überprüfung (ca 75-100 €) ging an den Haushalt.


- Ebenso menschlich wie die Annahme, der Zähler sei defekt, ist die Vermutung, der Nachbar klaut Strom. Wahrscheinlichkeit, nach meiner Einschätzung: 0,1 %, in manchen Stadtteilen.

Die Klienten haben sich im Zuge der Beratung mit ihrem eigenen Stromverbrauch beschäftigt, und das Ergebnis war, dass er sich deutlich reduziert hat.



-Um eine Vorstellung von dem eigenen Stromverbrauch zu bekommen, kann es hilfreich sein, 1 x täglich den Zähler abzulesen und aufzuschreiben. Dann bekommt man ein Gespür dafür, wieviel wirklich im Alltag verbraucht wird. Und das Gehirn fängt im Hintergrund ganz von selbst an zu überlegen, was denn gestern anders war als vorgestern...



Eine Klientin, die auch mittels Strom das Duschwasser erwärmte, hatte einen Verbrauch von 5500 kWh. Da stand danach an 6 Tagen die Woche eine 'Eieruhr' im Bad, um den Durchlauf zu begrenzen.


Warmwasserbereitung mittels Strom ist einfach bitter teuer!


LG Clavinova




clavinova ist offline  
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Alt 04.07.2019, 10:14   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
Standard Strom-Durchlauferhitzer

Hallo, lt. Abschreibungstabelle ist ein Durchlauferhitzer nach ca. 10 Jahren abgeschrieben. Instandhaltung ist unfraglich Sache des Vermieters. Dafür zahlt man auch Miete.

Ich überlege noch, wie man Hage helfen kann


Gruss Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 04.07.2019, 11:19   #15
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 481
Standard

Zitat:
Zitat von clavinova Beitrag anzeigen
Es gibt einen Mehrbedarf für 'dezentrale Warmwassererzeugung'. [...] Ist betragsmäßig 'nicht die Welt', aber immerhin. § 30 SGB XII Mehrbedarf
Wie ich gestern schon schrieb, ist der Mehrbedarf nicht auf die Pauschale begrenzt. Wenn der tatsächliche Bedarf im Einzelfall höher ist, hat der Sozialhilfeträger grundsätzlich auch den abweichenden höheren Bedarf zu übernehmen. Eine genaue Verbrauchserfassung (etwa durch einen extra Stromzähler) ist dafür übrigens keine Voraussetzung (BSG, 07.12.2017 - B 14 AS 6/17 R).
FFB ist offline  
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Alt 20.07.2019, 13:48   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
Standard hohe Stromkosten

Hallo Hage, konntest Du was erreichen inzwischen ?
motzerella ist offline  
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Alt 21.07.2019, 11:48   #17
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Zitat:
Zitat von motzerella Beitrag anzeigen
Hallo, lt. Abschreibungstabelle ist ein Durchlauferhitzer nach ca. 10 Jahren abgeschrieben. Instandhaltung ist unfraglich Sache des Vermieters. Dafür zahlt man auch Miete.

Was hat denn Die AFA damit zu tun ?
Die Abschreibung ist eine rein steuerliche Angelegenheit und hat doch weder mit der Instandhaltung, nach mit der Vermietung was zu tun.


Wenn ein Auto 7 Jahre AFA hat, und du fährst 10 K im Jahr, dann schmeisst Du den doch auch nicht nach 7 Jahren mit 70 K einfach in den Müll.
Man kann freundlich Fragen, mehr aber auch nicht.
Ausserdem muss man immer beide Seiten hören um sich ein Urteil zu bilden.
Ggf wird ja auch über Nachtspeicher geheizt, oder jeden Tag ein Vollbad genommen und so weiter, das muss man doch erstmal sortieren.
Kann ja auch sein, dass der Betreuer den Betreuten schon 20 mal angerufen hat, dieser sich aber nicht gemeldet hat.
Und als der Betreute den Betreuer angerufen hat, hat dieser evt. gesagt :"Ich kann grad nicht, da ich in einem Termin bin" das wird dann unter Umständen zu "Sie nerven" ausgelegt.
Ich bin immer vorsichtig damit mir ein Urteil zu bilden....
Was den BHS angeht, da könnte vom RF durchaus die berechtigte Nachfrage kommen : "Was soll der Rechtsanwalt denn für eine Rechtshandlung für sie tätigen... oder worin begründet sich die rechtliche Beratungshilfe... ?
Der Rechtsanwalt kann doch nicht klären, warum der Betreute so viel Strom verbraucht.
Und nen BHS kann man auch nicht einfach so abholen, dafür bedarf es doch auch einem Vortrag, was ggf selbst versucht wurde um das Problem zu lösen etc.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 22.07.2019, 14:42   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
Standard Mehrbedarf Stromkosten

Hallo Zwerg1978,


habe bei meinem Hinweis auf Abschreibung von 10 J. vergessen hinzuzufügen, dass die Nutzungsdauer von einem normalen Strom/Durchlauferhitzer bei 10 bis 15 Jahren liegt.
Wenn der Vermieter sagt das Ding ist so und so alt muß das nicht unbedingt den Tatsachen entsprechen. Die alten Dinger sind Stromfresser. Wenn man einen Vermieter hat, für den die eingenommene Miete reine Rendite ist hat man schlechte Karten, dass sich da was tut. Und wenn man von Grundsicherung leben und Angst haben muß, dass einem der Strom abgestellt wird und dann die Kosten ausufern , gerät man schon in Panik.
Gruss Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 31.07.2019, 23:01   #19
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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zum Boiler / Vermieter mal folgends:


Der Zustand ist doch vermutlich wie bei Vertragsabschluss, will sagen, das olle Ding war da schon drin. Somit ist das ein akzeptierter Zustand und gut. Wenn einem der Betrieb des Boilers (der Gefriertruhe, des 750 Watt Gamer-PC, ...) zu teuer ist, muss man zuerst sein Nutzerverhalten überprüfen.


Die Anmerkungen oben zu defekten Zählern oder Stromklau kann ich aus meinem früheren Leben ebenfalls bestätigen - das ist es eigentlich nie.


Solange es keine gesetzlichen Vorschriften darüber gibt, ein Gerät auswechseln zu müssen, muss der Vermieter das auch nicht. Bei E-Boilern ist mir eine solche Vorschrift nicht bekannt.


Wir haben allerdings letztes Jahr einen Vermieter "überredet", eine Gasheizung mit Baujahr 1976 zu erneuern, das ging aber auch nur mit einigem Aufwand, obwohl die Rechtslage dazu eindeutig ist (Wechsel nach 30 Jahren). Die Gaskosten der Familie brachen danach dramatisch ein

bis denn,
Christian
Christian Martens ist offline  
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