Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute verstorben: Erbangelegenheit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die Tochter ist Erbe, da stimme ich den Kollegen zu.
Da sie im Heim untergebracht ist und die Kosten aus ...
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26.07.2019, 21:39 | #11 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 17.05.2015
Beiträge: 26
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Die Tochter ist Erbe, da stimme ich den Kollegen zu.
Da sie im Heim untergebracht ist und die Kosten aus Sozialhilfemitteln bestritten werden, wird der Kostenträger bestimmt prüfen, ob er aus dem Erbe Geld zurückfordern kann. |
27.07.2019, 07:22 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Hallo, wer ist (bzw war) Sozialhilfeempfänger: der Verstorbene oder die Tochter (Erbin)? Im ersten Fall hat die Erbin (aus dem Nachlass) die SH (die der Verstorbene erhielt) der letzten 10 Jahre zurück zu zahlen (§ 102 SGB-XII). Dabei gibts einen Erbenfreibetrag von zZt 2544 €.
Im 2. Fall ist die Erbin nur ab dem Erbfall nicht mehr sozialhilfebedürftig. Für die Vergangenheit muss nichts zurück gezahlt werden (allenfalls für den Zeitraum zwischen Erbfall und tatsächlichem Erhalt des Erbes).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
27.07.2019, 18:16 | #13 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Nachtrag: es dürfte wohl die 2. Alternative vorliegen. Das heißt dann, dass die (durch Rente und PV) nicht gedeckten Heimkosten als Selbstzahlerin aus dem Erbe zu bestreiten sind.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
28.07.2019, 08:41 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Die verstorbene Erblasserin war "vermögend"; die im Heim lebende Tochter Sozialhilfeempfängerin.
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