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heimlicher Betreuerwechsel

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Kürzlich rief mich eine Anwältin an und erklärte, Sie sei die neue gerichtlich bestellte Betreuerin für meine an Demenz erkrankte ...


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Alt 18.07.2019, 22:53   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 06.07.2019
Beiträge: 2
Standard heimlicher Betreuerwechsel

Kürzlich rief mich eine Anwältin an und erklärte, Sie sei die neue gerichtlich bestellte Betreuerin für meine an Demenz erkrankte Tante. Die vorherige vom Gericht bestellte Betreuerin hätte unkonventionell gearbeitet. Ob sie abgelöst oder freiwillig die Betreuung abgegeben hat, wollte sie mir nicht sagen.

Ich war fassungslos, da meine Tante gegen die ehemalige Betreuerin zweimal erfolglos Einspruch beim Amtsgericht eingelegt hat, da meine Tante wünschte, daß ich als Neffe die Betreuung übernehmen soll.

Ich hatte damals auch einen Antrag auf die Bestellung als ehrenamtlicher Betreuer gestellt, leider erfolglos, da die Richterin meinte, die Betreuung sei gut geregelt.

Ich überlege, gegen die Bestellung einer gerichtlich bestellten Betreuerin Einspruch einzulegen, bin aber skeptisch, da immer die gleiche Amtsrichterin mit der Prüfung beauftragt wird. Aus meiner Sicht besteht auch eine gesetzliche Verordnung, daß zuerst Angehörige mit der Betreuung beauftragt werden sollen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Es gibt zudem keine Vorbehalte gegen meine Person, zu einer Betreuung bestellt zu werden.

Über Ratschläge und Hilfestellungen würde ich mich sehr freuen.
Peter Schiemann ist offline  
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Alt 19.07.2019, 09:20   #2
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich hatte damals auch einen Antrag auf die Bestellung als ehrenamtlicher Betreuer gestellt, leider erfolglos, da die Richterin meinte, die Betreuung sei gut geregelt.
Das kann vorkommen wenn die sog Schwere des Falls den Einsatz eines auch dafür ausgebildeten (Berufs-)Betreuers bedarf.


Zitat:
Ich überlege, gegen die Bestellung einer gerichtlich bestellten Betreuerin Einspruch einzulegen, bin aber skeptisch, da immer die gleiche Amtsrichterin mit der Prüfung beauftragt wird.
Du kannst nicht so ohne weiteres "Einspruch" erheben denn du bist whl noch kein offizieller Verfahrensbeteilgter oder doch?

Zu bzw. vor Beginn einer Betreuung wird regelmässig nach Angehörigen gesucht die die Betreuung übernehmen könnten. Erst wenn sich keiner findet ober bei Nicht-Geeignetheit (s.o.) wird ein Berufsbetreuer bestellt.

Es ist schwierig hier zu raten da du nichts über das Krankheitsbild und den weiteren Hintergrund deiner Tante geschrieben hast.


"Heimlich" ist das alles auf keinen Fall geschehen, es ist ein ganz normaler Gerichtsvorgang und auch die entsprechende Post dazu, Anhörungsvermerke usw. sind mit absoluter Sicherheit in der Post deiner Tante gewesen. Sie muss auf jeden Fall auch ihr Einverständnis mit dem Betreuerwechsel in der mündlichen Anhörung sowie gegenüber der Betreuungsbehörde bekundet haben.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.07.2019, 11:40   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
Standard

Hallo, ob die Entscheidung inhaltlich gesehen (im Sinne von § 1897 Abs 5 BGB) falsch ist, vermag ich als Außenstehender nicht zu beurteilen. Formell ist sie korrekt. Denn die Verfahrensvorschrift § 274 Abs 4 FamFG sieht zwar die Beteiligungsmöglichkeit einiger Familienangehörigen vor, als Neffe fällt man aber nicht darunter. Da bliebe nur die Stellung als Vertrauensperson, dafür müsste man aber von der Betreuten ausdrücklich benannt worden sein (zB auch schon früher in einer Betreuungsverfügung).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 19.07.2019, 13:34   #4
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 506
Standard

Zitat:
Zitat von Peter Schiemann Beitrag anzeigen
Ich hatte damals auch einen Antrag auf die Bestellung als ehrenamtlicher Betreuer gestellt, leider erfolglos, da die Richterin meinte, die Betreuung sei gut geregelt. [...]
Es gibt zudem keine Vorbehalte gegen meine Person, zu einer Betreuung bestellt zu werden.
Sachlich sollte entscheidend sein, ob dich die Richterin als Betreuer für geeignet hält. Wenn du geeignet und bereit bist, die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen, dann "soll" das Gericht die Berufsbetreuerin entlassen (§ 1908b Abs. 1 Satz 3 BGB). Aus besonderen Gründen könnte das Gericht davon zwar abweichen, aber dass die Betreuung derzeit "gut geregelt" ist, dürfte allein nicht als Grund reichen. Allerdings kannst du selbst wahrscheinlich nicht gegen Gerichtsentscheidungen vorgehen (siehe Hinweise von HorstD).

Hattest du schon Kontakt zur Betreuungsbehörde (Betreuungsstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt)? Deren Aufgabe ist es eigentlich, geeignete Betreuer zu finden und dem Gericht vorzuschlagen. Die sollten einschätzen können, ob du im konkreten Fall geeignet erscheinst, und wie man ggf. sinnvoll weiter vorgeht.
FFB ist offline  
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Alt 19.07.2019, 20:10   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 06.07.2019
Beiträge: 2
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Ich habe gegen die gerichtliche Verfahrensweise im Betreuungsrecht aus meinen persönlichen Erfahrungen heraus große Bedenken.
Es gibt in unserer Familie nur noch zwei lebende Angehörige: mich und meine Schwester. Somit war das Verhältnis zu meiner Tante immer sehr eng. Meine Schwester hat allerdings kein Interesse an der Betreuung, auch deshalb, weil sie nicht vor Ort wohnt.
Meine Tante ist schon länger an Demenz krank; doch solange mein Onkel lebte, stellte es häuslich kein Problem dar.
Nach dessen Tod wurde gegen meinen Willen eine gerichtliche Betreuerin bestellt, meine Tante schnell ins Heim gebracht, da die Betreuerin auch das Aufenthaltbestimmungsrecht für meine Tante inne hat. Vertrauen wurde zu keiner Zeit aufgebaut.
Daß nun ein Betreuerwechsel stattgefunden hat, finde ich sehr seltsam. Scheinbar war die Betreuerin ungeeignet und mußte das Amt aus welchen Gründen auch immer abgeben. Ich habe auch Zweifel, ob das Vermögen nach wie vor unangetastet geblieben ist, bekomme jedoch auch dazu keinerlei Auskünfte.

Mein Ziel ist es, die ehrenamtliche Bestellung zum Betreuer für meine Tante auch gegen den Willen des Gerichtes zu erlangen. Welche Fachanwälte sind darauf besonders spezialisiert (Familienrecht)?

Herzlichen Dank
Peter Schiemann ist offline  
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Alt 19.07.2019, 21:23   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Somit war das Verhältnis zu meiner Tante immer sehr eng.
Mh, auf jeden Fall hat sie dich nicht als Betreuer benannt bei der Anhörung.

Zitat:
Daß nun ein Betreuerwechsel stattgefunden hat, finde ich sehr seltsam. Scheinbar war die Betreuerin ungeeignet und mußte das Amt aus welchen Gründen auch immer abgeben.
Für einen Betreuerwechsel kann es sehr viele Gründe geben. Der von dir genannte ist nur einer davon.

Zitat:
Mein Ziel ist es, die ehrenamtliche Bestellung zum Betreuer für meine Tante auch gegen den Willen des Gerichtes zu erlangen.
Nochmal mh, was du willst ist nicht entscheidend. Es geht auch nicht um den Willen des Gerichts. Es geht um das was möglichst objektiv das Beste für deine Tante ist.


Ein Fachanwalt für Familienrecht, hier besser noch Betreuungsrecht kann dich hoffentlich vom Kriegspfad etwas abbringen. Hilfreich ist der nämlich nicht.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.07.2019, 21:57   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,250
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Oben deutest Du an, dass Deine demente Tante zuhause versorgt werden konnte, solange der Onkel noch lebte. Nun scheint das also nicht mehr zu gehen und die Verlegung in ein Heim dürfte die richtige Entscheidung gewesen sein. Kostet natürlich was.



Bei Anfragen wie Deiner landet das Thema bei Nachhaken recht schnell beim Vermögen der Betreuten; so auch hier.

Daher sage ich mal rein vorsorglich und ohne etwas unterstellen zu wollen: auch als Ehrenamtlicher dürftest Du das Wohl Deiner Tante hinsichtlich ihrer Versorgung, Pflege und-angesichtes der Demenz- wohl auch Beaufsichtigung nicht unter den Erhalt ihres Vermögens für die späteren Erben (zu denen Du zu zählen scheinst) stellen.
Flafluff ist offline  
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Alt 20.07.2019, 13:45   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 8,892
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Moin moin

Die rechtliche Betreuung Deiner Tante zu übernehmen, ist das Eine.
Das Andere ist die sonstige Versorgung.

Hast Du denn eine Vorstellung davon, wie Deine Tante ihren Lebensabend verbringen will bzw. auch soll? Und wie bzw. ob das alles auch so umgesetzt werden kann?
Und weiter: Wie Du dazu beitragen kannst und wo Deine Grenzen sind?

Wenn Du schreibst, dass Deine Tante schon länger dement ist und es gut geklappt hat, solange Dein Onkel noch gelebt hat, dann ist das nicht ungewöhnlich - sondern eher die Normalität.
Gewohnte Umgebung, gewohnte Menschen um sich herum, gewohnte Tagesabläufe - das sind Bedingungen, die demente Menschen brauchen, um ihr Leben so wie gehabt weiter führen zu können.
Und das ist auch gut so, weil so der mentale Abbauprozess langsam vonstatten gehen kann und die immer häufiger/mehr auftretenden Defizite von der Umgebung aufgefangen werden können.
Kommt dann eine deutliche Veränderung, wie z.B. der Tod des versorgenden Angehörigen oder ein (wie auch immer begründeter Umzug), dann fällt ziemlich plötzlich auf, was alles an Fähigkeiten schon verloren gegangen ist und wie viel davon bisher (aber nicht unbedingt auch weiterhin) durch die Umgebung kompensiert werden konnte.
Durch den Wechsel in eine unbekannte Umgebung, die aufgrund der Demenz nur noch schwer (oder gar nicht mehr) zu erlernen ist, schreitet die Demenz sprunghaft fort (Oh Gott, jetzt auf einmal baut die Tante so schnell ab, das kann doch gar nicht sein - oh doch!).


Ich schreibe das alles nicht, um eine Märchenstunde zu halten. Sondern ich bitte Dich viel mehr, einmal zu überlegen,
- wie es Deiner Tante geht.
- Was durch die Veränderungen (Tod des Ehemannes, Umsetzung in ein Heim etc.) bei Deiner Tante bewirkt wurde.
- Was sie noch selber alles kann und tut (ohne wg. der Demenz daran erinnert werden zu müssen!)
- Was SIE für Wünsche hat und wie weit diese realistisch sind und villeicht sogar auch umgesetzt werden können
- und welchen Beitrag Du dazu leisten kannst und willst.

Erst wenn Du diese Überlegungen angestellt hast und zu einem (oder mehreren Ergebnissen) gekommen bist, weißt Du ob du die rechtliche Betreuung übernehmen oder einen anderen Beitrag für Deine Tante willst.

Es gibt genug Menschen, die sich darüber vorher keine Gedanken gemacht haben, unbedingt die Gutmenschen sein wollten - und dann vor lauter Überforderung körperlich und geistig zusammengeklappt sind, selber Pflegefälle und auch rechtlich betreuungsbedürftig geworden sind.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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