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Unser Fall: Drogenabhängig & Schizophren - was fällt unter Gesundheitsvorsorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unser Fall: Drogenabhängig & Schizophren - was fällt unter Gesundheitsvorsorge im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr lieben. Ich hoffe ein schlauer Kopf kann mich etwas beraten. Bin so ziemlich verzweifelt. Es geht hier darum, ...


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Alt 01.08.2019, 10:00   #1
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Registriert seit: 29.07.2019
Beiträge: 4
Unglücklich Unser Fall: Drogenabhängig & Schizophren - was fällt unter Gesundheitsvorsorge

Hallo ihr lieben.
Ich hoffe ein schlauer Kopf kann mich etwas beraten. Bin so ziemlich verzweifelt.
Es geht hier darum, was ein Betreuer (ein Anwalt) der für alle Bereiche inklusive Gesundheitsvorsorge ernannt wurde, in der konkreten,schwierigen Situation meines Bruders tun kann (denn bisher tut er nix). Wir sind verzweifelt und wollen sicherstellen, wir als Familie tun alles Mögliche, um ihn aus diesem Teufelskreis herauszuholen.

Mein Bruder (35), den ich sehr lieben & dessen Zustand mich sehr schmerzt, ist sowohl stark drogenabhängig als auch (dadurch) schizophren. Diese Diagnose wurde vor ca 3J nach einer kurzen Zwangseinweisung, die ich aufgrund von Eigengefährdung initiierte, gestellt. Die schizophrenen Symptome treiben ihn weiter in die Isolation und zum Konsum. Der Konsum verschlimmert seine mentale Gesundheit enorm- ein Teufelskreis.
Akute Psychosen alle paar Monate, chronisch geisteskrank den Rest der Zeit.
Er hat seinen Job verloren, hohe Schulden durch eine vorherige Selbstständigkeit(30,000+), eine fast leere Wohnung (Möbel wurden für Drogen verkauft), in der er aus genau dem Grund nicht wohnt; ist sehr verwirrt/realitätsfern (behauptet z.B er würde nichts konsumieren, während er vor uns konsumiert oder sagt, wir würden Fotos von ihm manipulieren, auf denen er nach dem Konsum mit Krämpfen und im eigenem Erbrochenem liegt), betreibt kaum Hygiene, hat zeitweilen angeschwollenen Füsse durch die bestimmte Droge, kann sich selbst nicht ernähren, da sein Hartz4 Einkommen direkt für Drogen ausgegeben wird und er dann tagelang nicht ansprechbar ist.

Er hat eine absolut fehlende Krankheitseinsicht. Weiss also weder, was er da konsumiert, noch dass es ihn von Monat zu Monat verwirrter macht. Er hält sich derzeit 90% der Zeit in der Wohnung unserer Mutter auf, die ihn durchfüttert, ihn alle 2 Wochen zwingt sich zu duschen, auf ihn aufpasst wenn er mal wieder etwas starkes konsumiert und er dadurch krampft etc. Auf sich alleine gestellt, wäre er schon lange auf der Strasse.

Sie ist k.o.; psychisch und körperlich am Ende, ihren Sohn so leiden zu sehen. Wir sind es alle, doch eben weil wir wissen, welch kluger und lieber Mensch dahinter steckt, geben wir ihn nicht auf.
Sein Betreuer ist nun seit ca. 4 Monaten gestellt. Ich stellte den Antrag. Als Aufgabenkreise sind sowohl Gesundheit als auch Finanzen, Wohnung etc gelistet.

Der Herr war bisher 3x zu Besuch. Alle Male da ich ihn angerufen hatte und ihn bat doch endlich vorbeizukommen. Hat beim letzten Mal Dokumente meines Bruders mitgenommen und meinte, er kümmere sich um seine Schulden und melde sich dann. Das war vor ca 6 Wochen. Seitdem nichts.

Bitte erklärt mir. Kann dieser Betreuer gesundheitlich viel tun? Kann er auf einen Drogenentzug bestehen? Kann er auf eine Einrichtung bestehen? Denn er benötigt eine lange Entzugskurs mit psychiatrischer Betreuung.

Oder geht all dies weiterhin nur, wenn mein Bruder selber einwilligt? Dies wird er nie tun, eben weil er durch die Schizophrenie einen Realitätsverlust hat. Er denkt, ihm geht es körperlich &geistig gut.

Ich verstehe nicht ganz, was Gesundheitsvorsorge in unserem Fall bedeutet. Bitte erklärt es mir.
Auch..sind so seltene Besuche normal? Kann ein Anwalt überhaupt über das nötige Wissen hier verfügen?

Ich danke euch vielmals!



K.
VioVio ist offline  
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Alt 01.08.2019, 10:31   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Als Aufgabenkreise sind sowohl Gesundheit als auch Finanzen, Wohnung etc gelistet.

Ist keine Aufenthaltsbestimmung dabei?
Es tut mir leid für euch in einer solch schweren Situation zu sein.


Zitat:
Kann dieser Betreuer gesundheitlich viel tun? Kann er auf einen Drogenentzug bestehen? Kann er auf eine Einrichtung bestehen?
Er könnte auf einem (Drogen-)entzug bestehen wenn eine unmittelbare Gefährdung für Leib und Leben akut bestünde. Das liest sich nicht so.
Er kann auch nicht auf der Aufnahme in einer Einrichtung bestehen da es bei dieseer Frage darauf ankommt ob dein Bruder wirklich nicht mehr in der Lage ist zu überblicken was er tut. Das klingt zynisch angesichts deiner Schilderung aber das ist die geltende Rechtslage.


Ich sage als Vorschlag was zu tun wäre jetzt etwas was dir auf keinen Fall gefällt: eine Chance zur Erkenntnis dass er krank ist und falsch handelt wird er erst dann haben wenn ihr ihm keine liebevolle Fürsorge mehr angedeien lasst und ihn vor die Tür setzt.


Zitat:
Auf sich alleine gestellt, wäre er schon lange auf der Strasse.
Genau das wäre der richtige Ort um ihm eine Erkenntnis zu ermöglichen.
Solange ihr euch kümmert, ihn immer wieder in seinem Verhalten bstärkt und ihn wieder hochpäppelt- warum sollte er etwas ändern? Wie könnte er zur Erkenntnis gelangen dass es falsch ist was er macht?



Auf Denken/refelktieren kannst du nicht setzen. Dazu haben die Drogen ihren Teil beigetragen bzw. tragen ihren Teil dazu bei.


Ein Betreuer kann bei einem Suchtkranken praktisch oder sofort und auf der Stelle erst mal nichts tun. Er kann zu Beginn diese Situation beobachten, evtl. ein Auge darauf haben wann es brandgefährlich wird- darauf könnte er sofort reagieren mit der Beantragung einer geschlossenen Unterbringung.
Ich arbeite seit knapp 20 Jahren hauptsächlich mit Suchtleuten, dazu braucht man einen langen Atem und viel Geduld und Nerven.


Hier wurde wahrscheinlich ein Anwalt als Betreuer eingesetzt wegen der Schulden, das wird gerne gemacht. Für den reinen Krankheitsbereich halte ich das nicht für besonders günstig.


Du darfst oder solltest nicht allzuviele Erwartungen an die gesetzliche Betreuung haben. Deren Möglichkeiten sind durch eine Familie die für den Betroffenen immer wieder die Hängematte ausbreitet und die Kissen aufschüttelt (ganz sicher nicht böse gemeint sondern nur eindringlich) ziemlich blockiert- um es offen auszudrücken.


Gab es schon ein Gutachten zur Frage des sog. freien Willens bei deinem Bruder?


Ansonsten rate ich dir einmal unsere Suchfunktion zu nutzen (ganz oben in der grünen Leiste) da findest du zu deinem Thema noch weitere Beiträge die dir hoffentlich weiterhelfen und Mut machen. Es ist schwer für Angehörige mit einem Suchtkranke aber es ist erst einmal toll von dir dich so einzusetzen. Eine Betreuung kann absolut ein guter Beginn für ein neues Leben sein.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.08.2019, 12:13   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

Nach der ausführlichen Antwort mal eine knappe:


Ohne Krankheitseinsicht gibt es keine Chance auf Heilung.


Ob Ihr da Kopfstand macht oder der Betreuer Hampelmann spielt - der Betroffene muss zuerst handeln.



Euch ganz viel Kraft,
Christian
Christian Martens ist offline  
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Alt 01.08.2019, 13:06   #4
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Erfahrene und abstinente Suchtmittelabhängige sagen gerne, es sei grundsätzlich ein fehler den Alkohol zu entsorgen. Zielführender ist es, ausreichend Alkohol ranzuschaffen.


Ist aber eher nicht ganz ernst gemeint und so zu verstehen, daß sich das Suchtverhalten nicht kontrollieren lässt. Es basiert ebenfalls auf der Annahme, wenn genug gesoffen, dann Tiefpunkt erreicht.


Leider sterben viele auf dem Weg zu einem fiktiven Tiefpunkt.


Wer zur freien Willensbildung befähigt ist darf sich real totsaufen, junken oder was auch immer.


Ich kann nur Angebote machen.
Tomas11 ist offline  
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Alt 01.08.2019, 15:01   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Zu den Möglichkeiten des Betreuers: nur wenn der AK auf die „Aufenthaltsbestimmung“ erweitert würde sowie mit zusätzlicher Unterbringungsgenehmigung könnte der Betroffene zwecks Entgiftung freiheitsentziehend untergebracht werden; allerdings wäre das nur eine kurzzeitige Maßnahme von 1-2 Wochen. Für die Entwöhnung gibts keine Genehmigung, das muss der Betreffende schon selbst wollen.

Zu der Anfangsfrage: Betreuung besteht nicht in der Hauptsache aus Hausbesuchen; die meiste Arbeit spielt sich ab in Kontakt und Auseinandersetzung mit Dritten: Ärzten, Banken, Behörden, Gläubigern. Wahrscheinlich ist es das, was der Betreuer gerade tut. Therapiegespräche sind Sache von Ärzten und Psychologen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 01.08.2019, 19:49   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Wieso hast Du eigentlich nicht die Betreuung selbst übernommen anstatt auf ein Wunder des neu eingesetzten Betreuers zu setzen und dem auch noch vorzuwerfen, er würde nichts tun?


Ich finde sowas unglaublich.
Michael77 ist offline  
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Alt 01.08.2019, 23:17   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.07.2019
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ist keine Aufenthaltsbestimmung dabei?
Es tut mir leid für euch in einer solch schweren Situation zu sein.
Hallo Michaela und vielen lieben Dank für die lange Antwort!
Gelistet sind Gesundheit, Vermögen, Wohnungsangelegenheiten, Behördenvertretung und Postverkehr.
Also leider keine Aufenthaltsbestimmung. Kann man so etwas im Nachhinein noch hinzufügen und falls ja, was müsste passieren?


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Er könnte auf einem (Drogen-)entzug bestehen wenn eine unmittelbare Gefährdung für Leib und Leben akut bestünde. Das liest sich nicht so.
Er kann auch nicht auf der Aufnahme in einer Einrichtung bestehen da es bei dieseer Frage darauf ankommt ob dein Bruder wirklich nicht mehr in der Lage ist zu überblicken was er tut. Das klingt zynisch angesichts deiner Schilderung aber das ist die geltende Rechtslage.
Wie sieht es denn damit aus mit "Verwahrlosung" zu argumentieren? Ein Mensch, der sich weder freiwillig wäscht, keine Nahrung kauft, dessen Gliedmaßen anschwellen und dessen Wohnung über weder Strom noch Heißwasser vefügt, tut sich doch langfristig in Gefahr bringen. Ich verstehe, dass dies keine akute Gefahr darstellt, aber mal ganz blöd gefragt, stellt nicht jeder so starke Drogenkonsum (der in 80% der Fälle in Krämpfen etc endet) nicht eine Gefährdung für Leib und Leben dar? Wir reden hier schließlich nicht vom gelegentlichen Joint, sondern von wirklich starken Drogen.


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich sage als Vorschlag was zu tun wäre jetzt etwas was dir auf keinen Fall gefällt: eine Chance zur Erkenntnis dass er krank ist und falsch handelt wird er erst dann haben wenn ihr ihm keine liebevolle Fürsorge mehr angedeien lasst und ihn vor die Tür setzt.
Wir haben hierüber oft nachgedacht. Aber ich bezweifele stark, dass jmd, der absolut nicht versteht, was er da tut und was daran falsch sein soll (+ der oftmals denkt, er wäre von Gott gesandt; vom FBI verfolgt oder vom Nachbarn beobachtet), durch das Leben und Betteln auf der Strasse zur Krankheitseinsicht gelangt. Genau das ist ja das Blöde; es geht hier nicht "bloß" um Sucht, sondern um einen psychisch kranken Menschen, der sich immer weiter schadet eben ohne dies zu wissen. d.h. er kann keine Entscheidungen über seine gesundheitlichen Bedürfnisse treffen (fehlende Handlungseinsicht)
[B]Das muss doch irgendwie beachtet werden?
Dass jmd einwilligungsunfähig ist und seinen Willen nicht frei bestimmen kann.


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hier wurde wahrscheinlich ein Anwalt als Betreuer eingesetzt wegen der Schulden, das wird gerne gemacht. Für den reinen Krankheitsbereich halte ich das nicht für besonders günstig.
Denkst du, es würde was bringen, dies beim Gericht ggf anzumerken?

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Gab es schon ein Gutachten zur Frage des sog. freien Willens bei deinem Bruder?
Nicht das ich wüsste bzw geschieht so etwas nur unter bestimmter Anfrage oder wie könnte ich dies anfragen?
Vielen Dank
VioVio ist offline  
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Alt 01.08.2019, 23:27   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Zitat:
Zitat von VioVio Beitrag anzeigen

Nicht das ich wüsste bzw geschieht so etwas nur unter bestimmter Anfrage oder wie könnte ich dies anfragen?
Vielen Dank

Das kannst Du bekommen, wenn du entweder Verfahrensbeteiligter bist (dann hast Du auch einen Beschluss bekommen) oder die Betreuung selbst übernimmst.


Nochmal die Frage: wenn du als Angehöriger selbst so gut weißt, was dem Bruder hilft und der Anwalt nicht der richtige Betreuer ist, wieso übernimmst Du nicht selbst?
Michael77 ist offline  
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Alt 01.08.2019, 23:59   #9
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Michael,


denkst du ernsthaft, dass ein Laie (und man ist ohne entsprechende berufliche Hintergründe dies) die richtige Betreuerwahl für einen derart schweren und komplexen Fall wäre???


Damit wäre mit Sicherheit auch so mancher (unbeteiligte) Ehrenamtlicher überfordert!


Und nur weil VioVio hier im Forum nachfragt und seine Besorgnis ausdrückt, bedeutet das noch lange nicht, das er den aktuellen Betreuer kritisiert oder es "besser" weiss!


Insofern kann ich hier deine beiden Einlassungen absolut nicht nachvollziehen!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 02.08.2019, 00:04   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.07.2019
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen

Wer zur freien Willensbildung befähigt ist darf sich real totsaufen, junken oder was auch immer.


Ich kann nur Angebote machen.
Danke Tomas, ich verstehe.
Genaue diese freie Willensbildung zweifeln wir ja alle an; jedoch scheint dies weder beim Gericht, noch beim Betreuer registriert worden zu sein.
Wenn jemandem seine Drogensucht und Diagnose nicht bewusst sind (fehlende Einsicht), kann er doch keine Entscheidungen über seine gesundheitlichen Bedürfnisse treffen können (fehlende Handlungseinsicht)?
VioVio ist offline  
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drogen, psychische erkrankungen, schizophrene psychose

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