Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmachten für Rechtsanwaltliches Handeln im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Betreuerin (Behörden, Gesundheit, Vermögen) hat mir einen Stapel(10 Stück etwa) Vollmachten zum Unterschreiben gesendet für verschiedene Verfahren die ...
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03.08.2019, 10:57 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Vollmachten für Rechtsanwaltliches Handeln
Hallo,
meine Betreuerin (Behörden, Gesundheit, Vermögen) hat mir einen Stapel(10 Stück etwa) Vollmachten zum Unterschreiben gesendet für verschiedene Verfahren die sie in meinem Namen führt. Die Namen der Verfahren klingen alle nach legitimen Verfahren in meinem Interesse, ich frage mich allerdings warum sie dafür Vollmachten braucht, sollte sie als meine Betreuerin nicht so oder so in der Lage sein die Verfahren für mich zu führen? Mit freundlichen Grüßen Ela |
03.08.2019, 16:41 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Sofern die Verfahren in den Betreueraufgabenkreis fallen, ist die Prozessführung originäre Betreuertätigkeit (§ 1902 BGB). Soweit typisch anwaltliche Tätigkeiten dabei sind, kann die Betreuerin das zusätzlich zur Betreuervergütung in Rechnung stellen (§ 1835 Abs 3 BGb). Eine Vollmacht ist nicht nötig.
Siehe unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de...i/Rechtsanwalt
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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