Dies ist ein Beitrag zum Thema Mit meinem Latein am Ende- Gericht reagiert nicht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Mein Bruder lebt seit fast einem Jahr getrennt von seiner Ehefrau. Diese ist mit einem jüngeren Mann durchgebrannt. Beide ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
28.08.2019, 13:45 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 27.08.2019
Beiträge: 1
|
Mit meinem Latein am Ende- Gericht reagiert nicht
Hallo,
Mein Bruder lebt seit fast einem Jahr getrennt von seiner Ehefrau. Diese ist mit einem jüngeren Mann durchgebrannt. Beide haben gemeinsam ein Mehrfamilienwohnhaus und ein Wohn-u. Geschäftshaus mit Ladengeschäft, von dieser Frau betrieben. Hypothek noch ca.135 T Euro für Wohn-u. Geschäftshaus, Mehrfamilienhaus als Pfand. Geschäft mit überteuerte Mode und Postagentur. Verdienst ist gering, da für die Region ( Land) zu teuer. Mein Bruder ist trotz schwerer Krankheit weiter im Mehrschichtbetrieb arbeiten gegangen, hat Kredite aufgenommen, Privatkredite von Bekannten etc. um die Hypothekenlöcher zu stopfen ( Nochmals ca.70.00 Euro). Die Frau wollte immer nur Geld und sich als Geschäftsfrau fühlen. Er hat daher immer alle Büro-u. Rechnungslegungen gemacht und mit den Krediten etc. die Hypotheken, Steuern und Rechnungen bezahlt. Dann kam schwierige Herz-OP mit Komplikationen und künstlichen Koma bei ihm. Amtsgericht ließ eine Notbetreuung für Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung einrichten . Die Wahl fiel auf die Ehefrau, die trotz genauer Befragung dem Gericht bewußt nichts von ihrem getrennten Leben, und neuem Freund sagte. Dank des Schreibens an meinem Bruder vom Amtsgericht, erfuhr ich davon, und wurde sofort mit dem Widerspruch gegen die Betreuung meines Bruders durch seine getrennt lebende Ehefrau tätig. Die leugnete weiter und gab sich ganz überrascht. In der Zwischenzeit wollte sie von ihren Kindern und seinen Freunden wissen, wo er sein Auto stehen hat und wollte sein Auto samt Schlüssel und Papiere haben. Er brauche es eh nicht mehr und wollte es verkaufen. Sie wolle auswandern und brauche Geld. Da er es aber in kluger Voraussicht vor OP versteckte, fand sie es nicht und ging zur Polizei und machte eine Anzeige gegen ihn und seinem Freundeskreis wegen Unterschlagung eines PKW. Ich habe es richtig gestellt bei Polizei.Dann war sie im Krankenhaus, und wollte von den Pflegern die Geldbörse und andere Wertgegenstände von ihm ausgehändigt haben. Wohlgemerkt, mein Bruder lebt. Er kämpft sich tapfer langsam ins Leben zurück.Dank meiner Voraussicht, hat das Pflegepersonal gesagt, sie wissen nicht wo es ist ( wurde sicher verwahrt). Dann hat sie eine Rechtsanwältin eingeschaltet um an die Schlüssel zu seiner Wohnung zu gelangen, weil sie ihre Sachen rausholen wolle ( die sie schon längst hat ). Abgesehen hatte sie es auf alle beweglichen Teile seiner Wohnung wie Elektronik, eventuelle neue Kreditkarten, leicht zu verkaufende Sachen etc. Wurde wieder durch Verfahrenspflegerin und mir abgewendet. Die Mieten der Mieter hat die Frau selbst eingesteckt. Somit keine Deckung in den letzten Monaten bei den Hyporaten mehr. Dann stellte sie Antrag auf Erweiterung der Aufgaben auf Vermögenssorge, obwohl nun feststand fürs Gericht, daß sie log, und bewußt und massiv dem Betreuten zuwieder handelte. Zuletzt durch eine Anordnung von ihr selbst verfasst, daß alle Freunde und Familienmitglieder, die zu ihm stehen , den Zutritt zu ihm im Krankenhaus zu verweigern. Ich habe sofort die Verfahrenspflegerin eingeschaltet, die dem Krankenhaus dann mitteilte, daß die Noch- Ehefrau meines Bruders das nicht hätte tun dürfen.Ich sollte jetzt bis zur Bestellung des externen Betreuers mit Vermögesnssorgeerweiterung befristet die Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung bekommen.Nun das prekäre. Die zuständige Richterin ist seit drei Wochen im Urlaub.Und noch bis 07.09. Der Vertretungsrichter will nicht die Noch-Ehefrau sofort entlassen aus der Betreuung. Er will den bereits beschlossenen und dringend benötigten externen Betreuer, einen Rechtsanwalt mit Erweiterung auf Vermögenssorge, auch nicht einsetzen. Ich werde von ihm auch nicht trotz Eilantrag des Betreuungsamtes eingesetzt.Er will, daß es die zuständige Richterin nach ihrem Urlaub macht. Daraufhin hat die Betreuungsbehörde eine Kollegin zu Bruder geschickt, die plötzlich wollte, daß mein Bruder eine Vorsorgevollmacht auf mich ausstellt. Bei ca. 200.000 Euro Schulden ( Schulden plus platzende Hypos) und Verzweigung von privat und Geschäft und der Noch-Ehefrau als gemeinsame Schuldner, wäre das für mich nicht möglich. Da müssen Profis in Vollzeit ran. Ich habe Familie, Kinder und einen festen Job. Also nicht möglich. Jetzt soll er eine von Betreuungsbehörde verfasste Entlassung seiner Noch- Ehefrau als Betreuerin unterschreiben.Und die Inkassobriefe, Vollstreckungsankündigungen, Mahnungen mit Androhungen werden immer mehr. Das Amtsgericht schweigt weiter und unternimmt nichts. Die Behörde meint auch er könne vielleicht wieder selbst in Gesundheitssorge und Aufenthalt bestimmen. Was aber nicht zutrifft. Er denkt, er ist in zwei Wochen zu Hause und kann wieder sofort arbeite. Dabei dauert allein die Reha wenn sie mal kommt allein 6 Wochen. Er erfasst auch noch nicht die Tragweite von Entscheidungen, vermischt wahre Begebenheiten mit Wunschdenken und ist total ungeduldig. Somit wäre er eine Gefahr für sich selbst, weil er mit diesem Denken seinen Behandlung / vollständige Genesung jederzeit abbrechen könnte obwohl er noch lange nicht geheilt ist. Meine Fragen: Macht sich das Gericht hier nicht strafbar gegenüber den Betreuten, da sie ja die externe Betreuung aus den genannten Tatsachen angewiesen haben, aber nicht umsetzen bzw. verzögern? Die Betreuungsbehörde hat ja erst Alles richtig gemacht. Jetzt sind die mit ihrem Latein, wegen dem Gericht warscheinlich auch am Ende. Will hier die Betreuungsbehörde nun mit ihren plötzlichen Versuch, eine Vorsorgevollmacht auf mich unterschreiben zu lassen ,hier aus der Verantwortung für meinen Bruder schnell aussteigen ? Oder mit der Unterschrift auf die Entlassung der Betreuerin durch den Betreuten? Meines Erachtens darf das ja nur das Gericht? Was kann ich noch tun, damit die externe Betreuung in Sachen Vermögenssorge doch noch so schnell wie möglich kommt, und der Schaden nicht noch größer für ihn wird. Ich mache nun schon seit 22.07. den Schutzengel für meinen Bruder gegen seine Noch-Ehefrau, stehe in ständigem Kontakt mit Verfahrenspflegerin, Betreuungsbehörde, Krankenhaus Sozialarbeiter des Krankenhauses, Gericht etc. und schreibe ständig gegen ankommende Forderungen zurück, was mit meinem Bruder los ist. Damit vielleicht die Forderungen bis der neue externe Betreuer da ist, stillgelegt werden. Habe Darum mein Name Einzelkämpfer. Das ist kein Krimi sondern seit mehreren Wochen die knallharte Wirklichkeit. Viele Grüße |
28.08.2019, 18:38 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Das alles klingt ziemlich kompliziert, mein Rat wäre diese 8 Tage abzuwarten. Zur Vorgehensweise des Gerichts............ wenn es um Leben und Tod geht ist das Gericht in der Regel immer sehr schnell. Hier geht es um Geld. Wegen 8 oder 10 Tagen jetzt in Hektik zu verfallen macht einfach keinen Sinn. !0 Tage mehr oder weniger lassen z.B. Schuldzinsen nicht ins Unermessliche steigen
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
28.08.2019, 21:25 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
|
Hallo Einzelkämpfer,
auch wenn es hier vielleicht ungern aufgenommen wird. Es gibt schreckliche Situationen, in die man sich manchmal auch selbst ohne Not hineinbegibt. Ich habe alles sehr intensiv gelesen und komme zu der Überzeugung, dass Du ganz schnell Abstand von deinem sicher ehrenwerten Ziel nehmen solltest nun alles für den Bruder regeln zu müssen. Es war und ist immer noch sein Leben. Und dazu gehören auch alle persönlichen und geschäftlichen Entscheidungen, die er bisher getroffen hat. Du kannst jetzt nicht alles selbst deinen Vorstellungen entsprechend neu regeln wollen. So wie ich es lese, bist Du bereits selbst an deinen physischen und psychischen Grenzen angekommen Reflektiere das Geschehen und versuche dich frei zu machen von irgendwelchen Schuldgefühlen. Versuche Abstand zu gewinnen. Spreche Menschen denen Du besonders vertraust an, lass dich in den Kernpunkten von einem Anwalt beraten und nehme dessen Rat auch an. Du wirst das Rad der Geschichte des Bruders nicht zurückdrehen können, sondern in weiten Teilen damit leben müssen, auch wenn es schwer erträglich ist. |
Lesezeichen |
|
|