untterbringung in geschlosenes heim
meine betreuerin will mich mit unterbringungsbeschluss in geschlossenes heim bringen hab unbehandelte psychose bin zur zeit in bremenost
kann ich das verhindern was kann ich dagegen tun hilfe renie |
Ob das hier das richtige Forum ist? Ich glaube, die Diskutanten sind hier der Meinung, dass Psychosen behandelt werden sollten und es den Patienten dann auch besser geht. Vielleicht doch mal lieber mit Antipsychiatrie-Aktivisten (Irrenoffensive usw) Kontakt aufnehmen, sprich mit Leuten, die das für einen alternativen Lebensstil halten?
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moin Renie,
bei einem Unterbringungsbeschluss entscheidet das Gericht über die Unterbringung, dazu wirst Du angehört. Der / die Richter/in wird also mit Dir ein Gespräch darüber führen, dass die Betreuerin einen solchen Antrag gestellt hat und was das bedeutet. In diesem Gespräch kannst Du vorbringen, was Deiner Ansicht nach dagegen spricht, dich in der "Geschlossenen" unterzubringen. Darüber hinaus gibt es natürlich die ärztlichen Stellungnahmen über Dich, die das Gericht ebenfalls berücksichtigt. alles Gute, Christian Martens |
Zitat:
Wenn du schon weisst, dass du eine Psychose hast solltest du dein weiteres Handeln gut überlegen. Duu könntest z.B. anbieten dich auf einer offenen Station aufnehmen zu lassen und dich dort intensiv mit deiner Krankheit zu beschäftigen, mit den Ärzten darüber zu reden usw. Über ein Problem zu reden tut ja nicht weh. Untergebracht wird man ja nur wenn es gefährlich für einen selbst ist und wenn eine vernünftige Auseinandersetzung nicht mehr möglich ist. |
psychose
bist du dir sicher das die richterin zu eiiner anhörung verpflichtet wo ist das gesetzlich geregelt:heul:
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Paragraph 319 FamFG
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psychose
was heisst FamFG:3_8_13[1]:
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319 FamFg
Ist einfach ein Gesetzesbuch. |
psychose
Zitat:
kennt jemand einen guten rechtsanwalt in bremen für sowas hilfe bitte |
Moin moin
FamFG heißt: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Darin ist das Verfahren geregelt, also was und welche Rechte bei einer Unterbringung beachtet werden müssen, wie sie durchgeführt wird usw... Z.B. auch, dass die Richterin persönlich anhören muss und dass ein zusätzlicher rechtlicher Beistand (Verfahrenspfleger) dazugeholt wird, der Deine Position zu vertreten und den Verfahrensablauf zu prüfen hat. Das FamFG legt (nicht nur) für die Unterbringung die Spielregeln fest, an die sich alle Beteiligten zu halten haben. In Bremen gibt (oder gab es zumindest) eine Patienteninitiative, die sich regelmäßig in Bremen Ost getroffen hat. Hake doch mal nach, ob es die noch gibt und nimm Kontakt auf. MfG Imre |
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