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untterbringung in geschlosenes heim

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meine betreuerin will mich mit unterbringungsbeschluss in geschlossenes heim bringen hab unbehandelte psychose bin zur zeit in bremenost kann ich ...


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Alt 30.08.2019, 14:09   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.08.2019
Beiträge: 21
Standard untterbringung in geschlosenes heim

meine betreuerin will mich mit unterbringungsbeschluss in geschlossenes heim bringen hab unbehandelte psychose bin zur zeit in bremenost

kann ich das verhindern was kann ich dagegen tun hilfe
renie

Geändert von Imre Holocher (30.08.2019 um 20:27 Uhr)
renie ist offline  
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Alt 30.08.2019, 14:47   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Ob das hier das richtige Forum ist? Ich glaube, die Diskutanten sind hier der Meinung, dass Psychosen behandelt werden sollten und es den Patienten dann auch besser geht. Vielleicht doch mal lieber mit Antipsychiatrie-Aktivisten (Irrenoffensive usw) Kontakt aufnehmen, sprich mit Leuten, die das für einen alternativen Lebensstil halten?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.08.2019, 15:25   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

moin Renie,


bei einem Unterbringungsbeschluss entscheidet das Gericht über die Unterbringung, dazu wirst Du angehört. Der / die Richter/in wird also mit Dir ein Gespräch darüber führen, dass die Betreuerin einen solchen Antrag gestellt hat und was das bedeutet.



In diesem Gespräch kannst Du vorbringen, was Deiner Ansicht nach dagegen spricht, dich in der "Geschlossenen" unterzubringen.


Darüber hinaus gibt es natürlich die ärztlichen Stellungnahmen über Dich, die das Gericht ebenfalls berücksichtigt.



alles Gute,
Christian Martens
Christian Martens ist offline  
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Alt 30.08.2019, 19:12   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
kann ich das verhindern was kann ich dagegen tun hilfe
Das lässt sich einfach bewerkstelligen durch eine vernünftige Auseinandersetzung mit dem Arzt und der Betreuerin.

Wenn du schon weisst, dass du eine Psychose hast solltest du dein weiteres Handeln gut überlegen. Duu könntest z.B. anbieten dich auf einer offenen Station aufnehmen zu lassen und dich dort intensiv mit deiner Krankheit zu beschäftigen, mit den Ärzten darüber zu reden usw.


Über ein Problem zu reden tut ja nicht weh.


Untergebracht wird man ja nur wenn es gefährlich für einen selbst ist und wenn eine vernünftige Auseinandersetzung nicht mehr möglich ist.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.08.2019, 19:17   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.08.2019
Beiträge: 21
Standard psychose

bist du dir sicher das die richterin zu eiiner anhörung verpflichtet wo ist das gesetzlich geregelt
renie ist offline  
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Alt 30.08.2019, 19:21   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Paragraph 319 FamFG
Flafluff ist offline  
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Alt 30.08.2019, 20:26   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.08.2019
Beiträge: 21
Standard psychose

was heisst FamFG
renie ist offline  
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Alt 30.08.2019, 20:28   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

319 FamFg
Ist einfach ein Gesetzesbuch.
Elara ist offline  
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Alt 30.08.2019, 20:42   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.08.2019
Beiträge: 21
Standard psychose

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Paragraph 319 FamFG

kennt jemand einen guten rechtsanwalt in bremen für sowas hilfe bitte
renie ist offline  
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Alt 30.08.2019, 20:43   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

FamFG heißt:
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Darin ist das Verfahren geregelt, also was und welche Rechte bei einer Unterbringung beachtet werden müssen, wie sie durchgeführt wird usw...

Z.B. auch, dass die Richterin persönlich anhören muss und dass ein zusätzlicher rechtlicher Beistand (Verfahrenspfleger) dazugeholt wird, der Deine Position zu vertreten und den Verfahrensablauf zu prüfen hat.
Das FamFG legt (nicht nur) für die Unterbringung die Spielregeln fest, an die sich alle Beteiligten zu halten haben.

In Bremen gibt (oder gab es zumindest) eine Patienteninitiative, die sich regelmäßig in Bremen Ost getroffen hat. Hake doch mal nach, ob es die noch gibt und nimm Kontakt auf.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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