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Hallo ich bin die Neue hier und habe gleich viele Fragen. Sorry nicht Steinigen. Nachbar hat Pflegestufe 2 bekommen. Körperlich ...


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Alt 08.09.2019, 16:40   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.09.2019
Beiträge: 5
Standard Viele Fragen

Hallo ich bin die Neue hier und habe gleich viele Fragen. Sorry nicht Steinigen.
Nachbar hat Pflegestufe 2 bekommen. Körperlich kann er nicht mehr viel machen, geistig voll dabei.
Nun hat er ein ehrenamtlicher Betreuer bekommen.
Jetzt wissen wir, das er zuständig ist für Vermögen, Wohnung und Gesundheit. Er bekommt 689€ Pflegegeld, die ab 01.07. nachgezahlt werden sollten.
Ich mache bei meinem Nachbar fasst alles,d.h. Frühstück, wasche ihn am Körper( ausser Intim bereich), Koche, Kaufe, ziehe ihn an, Spiele mit ihm, Abends das gleiche wieder.Schaue das er seine Medikamente einnimmt.

Alle 14 Tage mache ich den Haushalt noch sauber.
Nun kam er und sagte, es gibt im Monat 150 € für alles was ich tue. Kochen würde ich eh, dann würde auch was abfallen für den Herrn Nachbar. Alles andere ist mit 150 € schon großzügig berechnet, andere bekommen weniger. Essen ( frühstück, Mittagessen, Obst, Abendessne hat er berechnet mit 2€ pro Tag)
Tägliches waschen gibt es nicht bei ihm, alles überbewertet.



Alle 14 Tage kommt jemand der ihn ganz Wäscht, dafür brauche er das meiste Geld von diesem Pflegegeld. Also539€

Mein Nachbar schämt sich mir gegenüber, da ich doch alles machen tue, bis auf dieses Waschen Intim und er es anders durch das Pflegegeld erhofft hatte.



Nun kam der Betreuer,wollte gleich einen Schlüssel. Hat er auch bekommen. Steht unverhofft in der Tür und beschimpft dann mein Nachbar, das er sich hingelegt hat um zu schlafen.

Dann wollte er alle Unterlagen für sich Kopien zu machen.
Auf Nachfragen, wann der Nachbar seine Papiere wieder haben könnte? Die brauchst du nicht mehr und damit hast du nichts mehr zu tun. Aber Hallo! Erschreckend!

Dann will er andauert die EC Karte. Es gibt keine Schulden, Konto ist immer in den letzten 60 Jahren pfleglich geführt worden. Nie überzogen oder sonst etwas. Keine Miet, Strom, damals noch Kredit Schulden.

Er will trotzdem immer an das Geld.
Mein Nachbar will das aber nicht und sieht das für sich, dass er das restliche Leben aufgeben müsste.
Er ist Raucher und trinkt ab und zu wenn seine Freunde kommen mal ein Bier.

Dafür benötigt er ja auch mal Geld. Aber darauf lässt sich der Betreuer nicht ein und will ständig diese blöde Karte.
Wie gesagt... keine Schulden und er hat immer + von seiner Rente.
Jede Frage oder vorschlag... Nein gibt es nicht.
Er hat 8 Wochen gebraucht um 1 Termin beim Hausarzt zuholen. Und dann hat er noch den Medikamentplan vergessen.
Ihn interessiert nur dieses blöde Pflegegeld.
Mittlerweile hat mein Nachbar Angst wenn der Betreuer kommt und sagt nur noch Ja.



Nun meine frage:
Muss der Betreuer einen Schlüssel haben und darf er ohne ankündigung einfach so rein kommen?
Darf er so wie er jetzt das Pflegegeld verteilt, das Geld verteilen?
Darf er einfach die Original Unterlagen behalten ( Rentenbescheide, Sterbeversicherung, Sterbe Urkunde von seiner verstorbenen Lebensgef., ect.)
Hat mein Nachbar keine eigene Meinung mehr zu haben und darf er seine Wünsche äussern?
Darf ich als Nicht Angehörige ( bin ja nur die Nachbarin) etwas zu dem Betreuer sagen, das es so nicht geht.
Für mich hat der Mann keine Betreuer funktion, das ist eine Macht auf einen wehrlosen Menschen ausüben.
Ich wäre euch sehr Dankbar wenn ihr mir darauf antworten könntet, bevor ich mir irgendwann den Mund an diesem Mann verbrannt habe und würde meinem Nachbarn damit Schaden, aber so geht es nicht.



Vielen Lieben Dank
Jani1965 ist offline  
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Alt 08.09.2019, 17:14   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Zitat:
Zitat von Jani1965 Beitrag anzeigen


Nun meine frage:
Muss der Betreuer einen Schlüssel haben und darf er ohne ankündigung einfach so rein kommen?
Darf er so wie er jetzt das Pflegegeld verteilt, das Geld verteilen?
Darf er einfach die Original Unterlagen behalten ( Rentenbescheide, Sterbeversicherung, Sterbe Urkunde von seiner verstorbenen Lebensgef., ect.)
Hat mein Nachbar keine eigene Meinung mehr zu haben und darf er seine Wünsche äussern?
Darf ich als Nicht Angehörige ( bin ja nur die Nachbarin) etwas zu dem Betreuer sagen, das es so nicht geht.
Für mich hat der Mann keine Betreuer funktion, das ist eine Macht auf einen wehrlosen Menschen ausüben.
Ich wäre euch sehr Dankbar wenn ihr mir darauf antworten könntet, bevor ich mir irgendwann den Mund an diesem Mann verbrannt habe und würde meinem Nachbarn damit Schaden, aber so geht es nicht.



Vielen Lieben Dank

-Der Betreuer darf einen Schlüssel haben, wenn der Betreute damit einverstanden ist. Er darf in die Wohnung gehen, wenn der Betreute damit einverstanden ist oder wenn bspw.die Wohnung gesichert werden muss, ohne dass der Betreute einwilligen kann. Einfach reinmarschieren, als würde er selbst dort wohnen, ist übel.



-Der Betreuer kann veranlassen, wie das Pflegegeld eingesetzt wird, ist hierbei aber an den Willen des Betreuten gebunden, solange dieser seinen Willen äußern kann und dieser Wille nicht seinem Wohl zuwiderläuft. Auch der Betreute selbst kann ggf. bestimmen, wie das Pflegegeld verwendet wird, bzw. ob Sachleistungen, Kombileistungen oder eben nur Pflegegeld in Anspruch genommen wird. An Deinen Zahlen oben kann etwas nicht stimmen. Bei PG II gibt es 316€ Pflegegeld. Hinzu kommen 125€ Entlastungsbetrag, welche dicke dazu ausreichen sollten, dass der Betreute alle zwei Wochen von einem Pflegedienst gebadet wird. Von daher dürfte eigentlich nichts dagegen stehen, dass der Betreute Dich als Pflegeperson benennt und sein Pflegegeld an Dich weiterleitet.


-Über die Verwahrung von Originaldokumenten sollte der Betreuer sich einvernehmlich mit dem Betreuten verständigen. Die flapsige Begründung die der Betreuer hier geliefert hat, ist jedenfalls Banane.


-Dein Nachbar ist durch die Betreuung nicht entmündigt (Außer in Bereichen, in denen Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde. In diesen Bereichen wäre er da facto entmündigt). Aber auch dann müsste der Betreuer auf die Wünsche des Betreuten eingehen und prüfen, ob deren Erfüllung dem Betreuten schaden würde. Ansonsten wären sie zu erfüllen.



-Du als Nachbarin kannst zu dem Betreuer alles sagen, was Du sagen willst. Ob er Dir zuhört ist eine andere Frage. Auch eine Stilfrage. Er muss Dir jedenfalls nicht zuhören. Das Betreuungsgericht wird Dir aber in jedem Fall zuhören.



Wichtig: der Betreuer kann sich bei Vermögenssorge eine eigene EC-Karte machen lassen. Die des Betreuten soll er nicht an sich nehmen. Der Betreuer kann die Karte des Betreuten sperren lassen, wenn er dies für notwendig hält. Der Betreute kann sich dann eine neue bestellen, wenn kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde.
Flafluff ist offline  
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Alt 08.09.2019, 17:25   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin

Noch was um Pflegegeld:
Der Entlastungsbetrag über 125,00 € kann nur über einen Pflegedienst verbraucht werden, nicht für Leistungen einer Privatperson (also z.B. von Dir). Wenn ein Pflegedienst nichts anderes tut, als alle zwei Wochen beim Duschen oer Baden zu helfen, dann sollte das dafür ausreichen.

Falls der Pflegedienst mehr tun sollte und dafür auch ein Teil des Pflegegeldes notwendig werden sollte, dann muss eine "Kombileistung" beantragt werden. D.h. Du kanns dann die zweite Pflegeperson sein. Abgerechner wird dann zunächst ein mal das, was der Pflegedienst berechnet und der REst geht an den Betreuten, der Dir dann deine Arbeit vergüten kann. Die Höhe der Vergütung ist dann mit dem Betreuer auszuhandeln.

Wg. der ÄÖÜß :
https://www.forum-betreuung.de/teste...tml#post120833

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.09.2019, 19:01   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.09.2019
Beiträge: 5
Standard Viele Fragen

Erst einmal vielen Dank für deine Aufklärung.


Mir geht es nicht um dieses Pflegegeld, da ich auch schon diese Sachen vor dem Antrag von Pflegegeld gemacht habe.
Ich kann dir nur sagen die genau berechnung von dem Betreuer war.
60€ im Monat für Haushaltreinigung
60€ für essen
20€ für waschen 2x im Monat( ausser Intim bereich)
das hat der Betreuer dann wieder über den Haufen geworfen.
Aber essen und trinken muss er ja und an und zu darf er auch mal Obst oder Gemüse essen. Er hatte sich auch nicht verschuldet als er nur Rente hatte.



Es gibt so Sachen die ich dem Betreuer gesagt habe, die für die Gesundheit sind. (er benötigt dringend jemand der ihm die Füsse macht und das nicht einmal).

Nein er ist der überzeugung, dass das Waschen alle 14 Tage 539 € verbraucht.
Der Betreuer kam auch, er müsse sich um die Wundheilung kümmern. Welche Wundheilung? Er bekommt manchmal Blaue Flecken durch die einnahme von ASS.


Würde er vielleicht meinem Nachbar mal sagen für was er die Karte wirklich benötigt, glaube ich noch nicht einmal, das er sie verweigern würde. Aber bei den paar mal wo er kam, ich brauche die EC Karte. Das war immer für ihn wichtig.
Mein Nachbar ist bei klaren Verstand, er kann durch Gicht, COPD,sein Leben so nicht mehr selber regeln. Bei Verstand ist er klar.

Und darum finde ich es schlimm, das der Betreuer ihn so anfährt und alles haben möchte. Ich sage ihm auch das es nicht gut ist wenn er Raucht, aber der Betreuer geht ja soweit, das er sagt, du bekommst Taschengeld und dann kannst du keine Zigaretten mehr kaufen.

Mein Nachbar war schon klar als er auf das gericht ging und den wunsch geäußert hat für einen Betreuer.
Doch das er dann an solch einen trifft, der ihm sein bisschen Selbstständigkeit, sein Wille nimmt, das hätte er nicht gedacht.
Und mich macht es traurig, da der Nachbar morgens beim Frühstück weint und sich nicht so ein Leben gewünscht hat.
Für mich unverständlich und macht mich wütend das jemand so seine Macht über ein älteren Menschen aus nutzt.
Sorry!
Jani1965 ist offline  
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Alt 08.09.2019, 19:24   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Es klingt schon alles ein wenig so, als könnte dieser Betreuer noch reichlich unerfahren sein und Dinge als seine Pflicht verstehen, die seinen Pflichten eigentlich zuwiderlaufen.
Betreuer haben im eigentlichen Sinne keine Macht. Sie haben aber in Bezug auf den Betreuten besondere Befugnisse.



Gegen den Betreuten dürfen diese im Grunde niemals angewandt werden. Gelegentlich zwar gegen den Willen des Betreuten, dann aber nur mit gerichtlicher Genehmigung wenn es dessen Wohl dient (etwas verkürzt dargestellt).


Manchmal ist es schon nötig, neue Betreuer bezüglich der Wahrung der Rechte ihrer Betreuten, bzw. bezüglich der Grenzen ihrer Befugnisse erst mal etwas zur Räson zu bringen. Es gibt immer etwas zu lernen.

Kannst Du Dir vorstellen, ein weiteres Mal das Gespräch mit dem Betreuer zu suchen? Du könntest ihn darauf verweisen, dass Du Dich in einem Fachforum erkundigt hast.



Ansonsten kannst Du Dich an das Gericht wenden oder die Betreuungsbehörde um ein vermittelndes Gespräch bitten. Denkbar wäre auch, dass Dein Nachbar einfach mal dort anruft. Man wird ihm zuhören.
Flafluff ist offline  
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Alt 08.09.2019, 19:49   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.09.2019
Beiträge: 5
Standard Viele Fragen

Ganz vergessen zu erwähnen.


Mein Nachbar bekam den Bescheid von der KK wegen dem Pflegegeld und wie viel es gäbe, dieses Schreiben durfte keiner sehen und es hieß nur von dem Betreuer das er Pflegestufe 2 hätte und 689 € bekäme.
Daher dieser Betrag 689€.
Morgen werde ich auf jedenfall sagen, das er mich in Zukunft vorher informieren soll, wenn er vorbei kommen möchte. Denn eben war ich bei meinem Schützling und er hat jetzt schon wieder Angst, da er morgen wieder vorbei kommen will mit jemand der ihn Waschen kommt.
Und das kann nicht sein.
Jani1965 ist offline  
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Alt 08.09.2019, 20:00   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.09.2019
Beiträge: 5
Standard Viele Fragen

Vielen, vielen Dank für die Hilfe


Ja ich werde morgen noch einmal das Gespräch mit dem Betreuer suchen um einiges klären. Das mit dem Forum ist wirklich eine sehr gute Idee.


Vielen Dank, ich werde berichten was es gab.
Euch allen einen rest schönen und erholsamen Sonntag
Jani1965 ist offline  
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Alt 08.09.2019, 20:27   #8
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Jani,


ich schaue mal in die Doku meines Pflegedienstes und da kostet 1x Duschen plus Anfahrtskosten genau 25,75€! Wenn dies also 2x im Monat wäre, käme ich auf 51,50€


Bei PG2 gibt es 689€ für Leistungen die über den Pflegedienst abgerechnet würden!! Das ist NICHT das Geld, dass dein Nachbar privat von der Pflegekasse aufs Konto erhält!!

Wenn meine Monatsabrechnung kommt, gehe ich auf

https://www.pflegegeldrechner.com/

gebe dort unten den Rechnungsbetrag vom Pflegedienst ein, klicke den entsprechenden Pflegegrad an und erhalte dann eine gewichtige Aufrechnung.

Ganz unten steht dann der Betrag, der in Kombinationsleistung (die muss direkt bei der Pflegekasse beantragt werden, WICHTIG!!!), den der Nachbar noch aufs Konto dann nach ca. 2-3 Wochen überwiesen bekommt!

Das wäre, nach meiner Rechnung, rund 292,38€ (Berechnung stimmt zumindest bei mir immer bis auf +- 5 Cent).
Damit wird der Betreuer zu arbeiten haben!

SOLLTE der Entlastungsbetrag von 125€ fürs Duschen verwendet werden, würden natürlich dann die vollen 316€ Pflegegeld überwiesen werden!!

Im Übrigen finde ich es eine ZUMUTUNG (!!!!!) dass auch noch die Mahlzeiten vom Pflegegeld finanziert werden!!

Dafür ist das NICHT gedacht und sollte der Betreuer da nicht schnell seine Ansichten um 180° drehen und von der RENTE dazu bezahlen, wäre das FÜR MICH ein sehr gewichtiges Argument, um mich beim Gericht zu beschweren!

Übrigens kannst du vielleicht mit dem Pflegedienst in Kontakt treten oder aber bei einem Pflegestützpunkt und da um Beratung ersuchen?

Such dir Unterstützer, damit du nicht länger in dieser Forum ausgenutzt wirst!

Alles Gute für euch!

MurphysLaw

P.S.: Die anfallenden Kosten für die sog. "grosse Körperpflege" variieren von Stadt zu Stadt und Pflegedienst zu Pflegedienst, von daher ist der o.g. Betrag nur 1 MÖGLICHER!!

Ich gehe aber stark davon aus, dass auch bei euch sich ein Betrag von um die 30€ ergibt, pro Duschen!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 09.09.2019, 07:53   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Denn eben war ich bei meinem Schützling und er hat jetzt schon wieder Angst, da er morgen wieder vorbei kommen will mit jemand der ihn Waschen kommt.
Und das kann nicht sein.
Ist das ganz sicher dass es sich hier um eine vom Gericht angeordnete rechtliche Betreuung handelt?
Kein Betreuer käme verabredet zu seinem Betreuten wenn dieser gleichzeitig gewaschen werden soll????
Man kann einen Pflegedienst beim Betreuten vorstellen zum gegenseitigen kennenlernen evtl. aberanwesend sein bei der Körperpflege?
Das kann wirklich nicht sein und wäre schon ein dickes Ei, ich kann das einfach nicht glauben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.09.2019, 16:45   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ist das ganz sicher dass es sich hier um eine vom Gericht angeordnete rechtliche Betreuung handelt?

Zitat:
Zitat von Jani1965 Beitrag anzeigen
Nun hat er ein ehrenamtlicher Betreuer bekommen.

auch ehrenamtliche werden gerichtlich bestellt...


Es sollte eine zuständige Betreuungsstelle geben (z.B. beim Landkreis dem Gesundheitsamt angegliedert), die würde ich informieren. Darüber läßt sich der Betreuungsverein herausbekommen, für den derjenige tätig ist, dort gibt es ebenfalls Ansprechpartner, mit denen man hoffentlich reden kann.


alles Gute,
Christian Martens
Christian Martens ist offline  
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