Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten Fachleistungsstunde beim ambulant betreuten Wohnen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Was mach ich denn jetzt?
Einfach Hinnehmen.?Dann krieg ich das BeWo evtl.
Aber ich weiß, dass das nicht richtig ist
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06.10.2019, 00:08 | #11 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 235
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Was mach ich denn jetzt?
Einfach Hinnehmen.?Dann krieg ich das BeWo evtl. Aber ich weiß, dass das nicht richtig ist Es gibt drei Wege, ein Haus zu Geld zu machen. Verkauf, Vernietung, Kredit. Alle drei Wege sind mir laut Vertrsg verschlossen. Das Jobcenter beanstandet nicht. Der lwl will sich ins Grundbuch eintragen lassen. Ich kann nicht nehr. Das erste mal umbringen versucht hab ich nit 12 wegen meiner Mutter. Und der überschreibung hab ich nur zugestinnt, weil ich ihr gesagt habe: das geht nicht. Sie hst gesagt:dann halt doch zu martin. Ich hasse dich und will dich nie mehr sehen.hslt dich zu ihm. Ich war fertig, wie ich auch heute fertig bin. Das kann dich nicht sein, dass mrin leben nun hin ist. Wegen eibes Hauses, vin dem ixh finanziell null habe. Ich brauch jetzt wirklich dringend die aleistungen. |
06.10.2019, 01:17 | #12 |
Routinier
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Beiträge: 1,247
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Das schlimmste was passieren kann ist dass die Leistungen des BeWo abgelehnt werden. Das müsste dann als Verwaltungakt beschieden werden und würde eine erneute Rechtsbehelfsfrist auslösen.
Dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: der Betreuer handelt oder er handelt nicht. Wenn er handelt ist das gut, wenn er nicht handelt haben wir einen klassischen Betreuerschaden weil dir das BeWo entgeht. Dann würde ich wirklich beim Betreuungsgericht anklopfen und nach einem Ergänzungsbetreuer wegen der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegen den Betreuer fragen. Die Ansprüche müssten sich dann sogar als einstweilige Verfügung durchsetzen lassen, weil es kaum zumutbar sein wird jahrelang auf das BeWo zu warten das ja logischerweise nicht rückwirkend erbracht werden kann (allenfalls rückwirkend bezahlt, wenn sich der Anbieter darauf einlässt in Vorleistung zu gehen - würde ich aber eher nicht darauf wetten). Wenn du dir das zutraust kannst du natürlich selbst einen Anwalt für Zivilrecht, ggfs. mit einem Beratungshilfeschein für die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegen den Betreuer beauftragen, was wohl sicher schneller ginge als der recht bürokratische Weg über das Betreuungsgericht. Die Frage ist halt ob das Verhältnis mit dem Betreuer nach dem Ereignis nicht ohnehin so zerrüttet sein wird dass es wenig Sinn macht weiter mit ihm zusammenzuarbeiten - das hängt davon ab wie er persönlich ist und ob er die anderen Angelegenheiten wenigstens einigermaßen ordentlich regelt. |
08.10.2019, 23:47 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Ich möchte nicht gegen meinen Betreuer vorgehen, sondern gegen das Sozialamt. Mein Betreuer ist recht zuverlässig und auch bemüht und gelernter Bankkaufmann. Wie soll der von sowas - wo schon Juristen sich schwer tun, wenn es nicht ihr Fachgebiet ist- Ahnung haben. Übel nehm ich ihm nur, dass der alles vom Amt abnickt und gar nicht auf die Idee kommt, die könnten was falsch gemacht haben.
Ich frage mich, da er den AK Vermögen nicht hat, ob er übethaupt beim Notar eine Grundschuld eintragen lassen darf? |
08.10.2019, 23:59 | #14 |
Routinier
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Beiträge: 1,247
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Welche Aufgabenkreise sind denn genau angeordnet? Sorry das ich frage, aber das könnte jetzt wichtig werden.
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09.10.2019, 00:24 | #15 |
Forums-Geselle
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Gesundheit, Aufenthalt, Rechts-und Behördenangelegenheiten
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17.10.2019, 22:16 | #16 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 235
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Kleines Update:
Ich habe mich entschieden, den einfachsten Weg zu gehen. Ich lasse meinen Betreuer machen und zum Notar gehen. Möglichkeit1: Der Notar weist darauf hin, dass ich ohne die schriftliche Zustimmung meiner Mutter das Grundstück nicht belasten darf, und lehnt das ab. Aber wohl unwahrscheinlich...? Möglichkeit2: Der Grundbucheintrag wird ohne Zustimmung meiner Mutter vorgenommen. Dann ist sie berechtigt, vom schuldrechtlichen Teil des Vertrages zurückzutreten und die Rückauflassung zu verlangen. Das kostet zwar leider viel Geld. Aber ich wär sehr erleichtert, das verdammte Haus, das mir nichts als Sorgen und Probleme bereitet, endlich los zu sein. |
17.10.2019, 22:49 | #17 | |
Routinier
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Beiträge: 1,247
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Zitat:
Es könnte letztlich sogar daran scheitern, dass dem Betreuer die Vermögenssorge fehlt. Ich habe starke Zweifel, ob ein Betreuer ohne den Aufgabenkreis Vermögenssorge ein Grundstück des Betreuten belasten darf. |
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17.10.2019, 23:45 | #18 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Das mit dem fehlenden AK hilft mir aber nicht?Dann verlangt der LWL einfach, dass ich unterschreibe?
Aber wenn der Notar wahrscheinlich die Eintragung nicht vornimmt, muss dann der LWL nicht anerkennen, dass ein Darlehensvertrag so nicht möglich ist, und mir dann mindestens einen neuen Darlehensvertrag mit anderen Bedingungen anbieten? Denn laut meinem Betreuer habe ich sls Bezieherin von ALGIi Anspruch auf Kostenübernahme. Und das ist doch alles widersinnig. ALGII bekomm ich. Meinen Betreuer muss ich such nicht selbst zahlen. Nur der LWL kommt nach über 1.5 Jahren Bearbeitungsdauer jetzt auf sowas. Ich verzweifel. Und möchte noch mal sagen, wie dankbar ich Dir bin. Für alle bin ich "die Reiche". Dass ich durch das Haus kein Geld habe aber Probleme, checkt keiner. Selbst mein Betreuer ist der Ansicht, dass ich dankbar sein soll, dass ich trotz Haus imnerhin ein Darlehen kriege. |
18.10.2019, 00:10 | #19 | |
Routinier
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Beiträge: 1,247
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Zitat:
Theoretisch müsste er sogar die Leistungen als Zuschuss gewähren, denn wenn das Haus nicht verwertbar ist, ja was dann? Es wird aber vermutlich auf einen Gerichtsstreit hinauslaufen. |
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18.10.2019, 00:24 | #20 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Das kann ich nicht. Da geh ich mit meiner sozialen Phobie und noch anderen Erkrankungen kaputt. Ich geh nicht vor Gericht.
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