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Kosten Fachleistungsstunde beim ambulant betreuten Wohnen

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Alt 18.10.2019, 19:34   #21
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Das kann ich nicht. Da geh ich mit meiner sozialen Phobie und noch anderen Erkrankungen kaputt. Ich geh nicht vor Gericht.
Und wenn du nicht selber dort erscheinen mußt, weil Dein Arzt dir die Phobie bescheinigt und Du durch einen RA vertreten wirst?

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.10.2019, 23:28   #22
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Das ginge natürlich. Zum Rechtsanwalt zu gehen, fällt mir zwar auch schwer, aber das ginge.

Allerdings meint mein Betreuer, dass ich ohne BeWo dastehe, wenn der Darlehensvertrag jetzt nicht unterschrieben wird.
Und so ein Gerichtsverfahren kann doch ewig dauern.

Andererseits möchte ich auch nicht einfach so auf eine Leistung verzichten, die mir zusteht?

Es geht mir gar nicht hauptsächlich darum, dass mir jetzt schon das Haus angerechnet wird. Sondern vor allem um den Freibetrag, der dann auch weg wär.
Erbe ich mal, leb ich davon, zahl das BeWo, darf mir aber auch mal ein zusätzliches Bücherregal gönnen. Und wenn ich noch 5000 habe, darf ich wieder Leistungen beziehen und hab eine Rücklage, wenn der Kühlschrank etc. Kaputt geht.
Tragen die sich ins Grundbuch ein, kann es sein, dass alles weg ist für "Sozialleistungen".
Ich fühl mich da echt benachteiligt zu jemandem, der wegen Vermögens in absehbarer Zeit seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Bei mir, da ich ja hoffe, meine Mutter lebt noch 20 Jahre, kann es sein, dass ich von meinem Vermögen, das ich einsetzen soll, mir rein gar nichts gönnen kann und auch den Schonbetrag nicht übrig behalten.
Gibts nicht auch Gesetze darüber, dass man über sein Vermögen frei bestimmen darf?
Wer wegen Vermögen keine Sozialleistungen bekommt, darf doch aber im Monat von 600 Euro leben statt 420.Und der darf sich da auch mal was kaufen für die Wohnung oder Kleidung. Dieser "Luxus" kann mir doch nicht versagt bleiben, weil irgendwann mal das Amt kommt und alles will.

Und als Bezieherin von ALGII steht mir das doch auch zu. Entweder macht das JC alles falsch - oder der LWL.

Aber mein Betreuer ist gegens Gericht. Der häkt mich nach wie vor für reich. Anfangs war der sogar echt böse zu mir. Jetzt klappts gut, er ist zuverlässig, macht alles. Aber bei einer Klage würd er mich nicht unterstützen.
Stefanie78 ist offline  
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