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Kosten Fachleistungsstunde beim ambulant betreuten Wohnen

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Alt 27.09.2019, 18:00   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard Kosten Fachleistungsstunde beim ambulant betreuten Wohnen

Hallo,

vorab: Entschuldigung falls es dazu hier im Forum schon was gibt, aber da ich momentan nur vom Smartphone ins Internet kann, funktioniert die Suchfunktion leider nicht.

Ich bekomme das BeWo als Darlehen. Kann mir jmd. sagen, wieviel so eine Fachleistungsstunde kostet?

Und ob ich, da ich ja so irgendwie Selbstzahlerin bin, Anspruch auf (Kopien der) Abrechnungen vom BeWo-Träger habe? Ich würd das gern im Blick behalten, wieviel Geld ich bereits schuldig bin.

LG
Stefanie
Stefanie78 ist offline  
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Alt 27.09.2019, 18:19   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Ich bekomme das BeWo als Darlehen. Kann mir jmd. sagen, wieviel so eine Fachleistungsstunde kostet?

Das steht üblicherweise im Bescheid der Bewilligung, den du bekommen haben müsstest. Dort steht auch drin wieviele Stunden bewilligt wurden.



Hier sind es momentan 64,90 €. Was dein Leistungserbringer für Vereinbarungen hat kann ich dir nicht sagen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 27.09.2019, 21:33   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Als Selbstzahler im BeWo bekommt man (hier bei uns ) am Ende eines jeden Monats eine Rechnung mit der geleisteten Stundenzahl des Monat und dem Stundensatz zur Zahlung geschickt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.10.2019, 01:05   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Ich bin ja erst "später" Selbstzahlerin, da ich das Haus erst nach dem Tod meiner Mutter verwerten kann.
Das Sozialamt zahlt als Darlehen und lässt sich ins Grundbuch eintragen.
Ich bekomme keine Rechnungen, da der Träger ja direkt mit dem Amt abrechnet. Später msl, nach dem Verkauf des Hauses, zahl ich dann alles zurück.
Im Bescheid vom LWL steht nur, dass sie bis xx 135 Std. Zahlen. Da steht aber nicht, wie teuer eine Stunde ist.

Ich wär gern informiert, sonst geb ich da mehr aus, als das Haus überhaupt wert ist.

Und wow. 64,90 find ich aber schon teuer. Dafür krieg ich ja schon n Psychologen.

Das ist evtl. Auch meine Krankheit, abet seit die sich ins Grundbuch eintrsgen wetden, bin ich auch geizig
Auch wenn 3 Std fie Woche bewilligt sind, spar ich evtl. Mein Geld lieber. Ich kann nicht 800 Euro im Monat ausgeben für Spsziergänge. Und mittwochs trafen wir uns immer bei ihr im Büro. Fand ich gut, weil ich dahin musste und n Grund hatte, mal mein Rad zu nutzen. Aber wenn ich da war, wurde mir 1 Std. Eingetragen. Obwohl ich da nur saß. Und meine Bezreuetin die meiste Zeit weg war.
Ich bin nicht schheiße. Aber geizig. Ich drehe immer jeden Cent zehnmsl um. Außer für Bücher.

Mir sind 64,90 zu teuer für ne Stunde rumsitzen und evtl. 20 Min. Mit ihr dann reden.

Ich bin geizig.Außer für Bücher. Aber sonst immer
Stefanie78 ist offline  
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Alt 02.10.2019, 08:49   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich bekomme keine Rechnungen, da der Träger ja direkt mit dem Amt abrechnet.

Wenn du mit dem Argument dass du deine (späteren) Finanzen im Blick behalten möchtest könntest du das BeWo darum bitten dir jetzt schon die monatlichen Rechnungen zu schicken.
Ich wüsste nicht was dagegen sprechen sollte.


Zitat:
Und wow. 64,90 find ich aber schon teuer.
Das ist derzeit der allgemeine Satz, also wird das bei dir auch so sein.



Zitat:
Auch wenn 3 Std fie Woche bewilligt sind, spar ich evtl. Mein Geld lieber. Ich kann nicht 800 Euro im Monat ausgeben für Spsziergänge. Und mittwochs trafen wir uns immer bei ihr im Büro. Fand ich gut, weil ich dahin musste und n Grund hatte, mal mein Rad zu nutzen.
BeWo ist eine teure Leistung und ich höre leider nicht zum ersten Mal dass die wirklichen des BeWo - gerade auch in Relation zum Preis- tatsächlich nicht berauschend oder überzeugend sind. Das (frühere) Verständnis von dem was BeWo ist hat sich im Laufe der Zeit schon sehr geändert, eher zum Negativen hin, da muss ich dir leider beipflichten.


Zitat:
Obwohl ich da nur saß. Und meine Bezreuetin die meiste Zeit weg war.
Du bist im BeWo Büro und deine Bezugsbetreuerin ist nicht da? Wo ist sie denn?
Sollte das wirklich so sein dann solltest du unbedingt mit Hilfe deiner gesetzlichen Betreuerin dazu ein Gespräch mit der BeWo Leitung führen. Sowas geht, falls es öfter vorkommt, mal gar nicht!

Egal ob es dabei um Staatsknete oder dein Geld geht.
Ich kann dir aber jetzt schon sagen, dass von der zu zahlenden Stunde mit 60 Minuten grudsätzlich 15 Minueten für Vor- und Nachbereitungszeit abgehen. Für dich also nur eine 3/4 Stunde "übrig" bleibt.


Hast du deinen Hilfeplan selbst unterschrieben und auch gelesen?
Was steht da drin was das BeWo mit dir machen, wobei sie dir helfen sollen?

Je nachdem wie die Gespräche zu dem Thema sich entwickeln könntest du evtl. auch auf jemanden mit dem persönlichen Budget ausweichen.


Ganz grundsätzlich gilt eins zu beachten: Gesundheit kostet manchmal das eigene Geld wenn es vorhanden ist. Da führt kein Weg dran vorbei!
Aber..... es führt auch kein Weg dran vorbei das man die nötige Hilfe auch erhält wenn das so verabredet ist ist.


Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge die nichts miteinander zu tun haben sollten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.10.2019, 10:03   #6
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Ich bin ja erst "später" Selbstzahlerin, da ich das Haus erst nach dem Tod meiner Mutter verwerten kann.
Das Sozialamt zahlt als Darlehen und lässt sich ins Grundbuch eintragen.
Genau diese Konstellation wurde in der Vergangenheit vom Sozialgericht für rechtswidrig entschieden. Das Sozialamt muss, wenn eine Immobilie z. B. wegen lebenslangem Wohnrecht nicht verwertbar ist, die Leistungen als Zuschuss und nicht als Darlehen erbringen und darf nicht auf den völlig in den Sternen stehenden baldigen Tod der Wohnrechtsinhaberin hoffen.


Das würde ich nochmal durchklagen und zwar zur Not mit einem Überprüfungsantrag.
Pichilemu ist offline  
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Alt 03.10.2019, 23:59   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Hallo Pichilemu,

hast Du da zu letzterem nähere Informationen? Mein Betreuer ist schon auf dem Weg zum Notar. Macht es Sinn, ihn zu stoppen? Bekäm ich Beratungshilfe für einen Anwalt?

Ich finds nämlich auch irgendwie ungerecht. Im Grundbuch gehört mir das Haus. Aber laut Überschreibungsvertrag darf ich NICHTS damit machen. Auch keine Hypothek aufnehmen. Ich gelte als reich, hab kein Geld und nur Ärger.

Ich wollte die Überschreibung nicht. Aber meine Mutter wollte meinen Btuder-zu Recht- enterben. Und hat mit Suizid gedroht und dass sie mich hasst usw. Daher hsb ich unterschrieben.

Daher gehört mir nun ein HausVon dem ich nichts als Ärger habe.
Das Jobcenter beanstandet da übrigens nichts. Sind Sozialamt und Jobcenter wirklich so unterschiedlich?

Zum BeWo: ja, wir treffen uns im Büro. Dort gibt es eine gemütliche Küche. Ich krieg n Kaffee und sitz ds mit snderen Betreuten und meine Betreuerin ist weg. Das find ich zwar nicht sinnlos. Aber 64,90 ist mir das nicht wert.
Wär ich wirklich reich, würd ich mir ne Minijobberin engagieren Die würd dann auch für 20-30 Eoro die Stunde mit mir zur Apotheke gehen.
Aber leider bin ich nicht reich.
Ja, laut Grindbuch grhört mir ein Haus. Lsut Vertrag hsb ich da nichts von.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 04.10.2019, 09:33   #8
Routinier
 
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Beiträge: 1,224
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Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Mein Betreuer ist schon auf dem Weg zum Notar. Macht es Sinn, ihn zu stoppen? [...] Aber laut Überschreibungsvertrag darf ich NICHTS damit machen. Auch keine Hypothek aufnehmen.
Will der Betreuer eine Grundschuld zugunsten des Sozialamts eintragen lassen? Das wird spätestens der Notar zurückweisen müssen, da du offensichtlich gar nicht berechtigt bist, das Grundstück zu belasten.



Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Das Jobcenter beanstandet da übrigens nichts. Sind Sozialamt und Jobcenter wirklich so unterschiedlich?
Nein, sind sie nicht, die Praxis des Sozialamts ist schlicht rechtswidrig.


Das Urteil des Bundessozialgerichts zu diesem Thema (B 14/7b AS 46/06 R) erging zwar zum Arbeitslosengeld II, gilt aber in gleicher Weise auch in der Sozialhilfe (vgl. das ähnliche Urteil B 8 SO 7/08 R ).
Pichilemu ist offline  
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Alt 05.10.2019, 00:24   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Danke!!

Mein Betreuer hat von sowas keine Ahnung. Ist ja vermutlich auch selten. Ich werde versuchen, ihm - erneut- klarzumachen, dass im Überschreibungsvertrag klar steht, dass ich das Grundstück nicht belasten darf.
Sollte er sich weigern, dem Sozialamt zu widersprechen, bekäm ich für sowas wohl einen Beratungshilfeschein?
Ich fürchte, den Darlehensvertrag hat mein Betreuer bereits unterschrieben. Er ist kein Anwalt und hält das Vorgehen des Sozialamts nicht nur für richtig. Er meinte sogar, ich hätte Glück, dass das Sozialamt mir das Haus nicht sofort anrechnet und erstmal zahlt.
Ich bin ehrlich sehr froh über Deine Antwort, denn in meinem Umfeld halten mich alle für reich und mein Problem für ein Luxusproblem. Dabei bin ich wegen der Überschreibung verzweifelt, da ich deswegen trotzdem kein Geld habe und ständig in Sorge bin, dass mir deswegen Sozialleistungen verweigert werden.
Nochmal danke.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 05.10.2019, 02:12   #10
Routinier
 
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Beiträge: 1,224
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Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Sollte er sich weigern, dem Sozialamt zu widersprechen, bekäm ich für sowas wohl einen Beratungshilfeschein?
Das Handeln des Betreuers in der Sache führt zu Geschäftsunfähigkeit, § 11 SGB X i. V. m. § 53 ZPO. Daran dürfte ein Beratungshilfeschein in der Sozialhilfesache vermutlich scheitern. Was sicher möglich sein dürfte, ist den Betreuer selbst wegen des finanziellen Schadens zu belangen, dafür ist es aber eigentlich immer sinnvoller einen Ergänzungsbetreuer beim Betreuungsgericht zu beantragen statt den Weg auf eigene Faust zu gehen.

Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Ich fürchte, den Darlehensvertrag hat mein Betreuer bereits unterschrieben. Er ist kein Anwalt und hält das Vorgehen des Sozialamts nicht nur für richtig. Er meinte sogar, ich hätte Glück, dass das Sozialamt mir das Haus nicht sofort anrechnet und erstmal zahlt.
Wenn die Eintragung der Grundschuld am Notar scheitert, liegt eine Störung der Geschäftsgrundlage vor (§ 313 BGB). Dann kann (und wird) das Sozialamt vom Vertrag zurücktreten.

Was das Sozialamt dann macht, steht in den Sternen. Aber jede andere Handlung als die Leistungen per Zuschuss zu bewilligen, wäre rechtswidrig.


Dass der Betreuer derart ahnungslos vom Sozialrecht ist, ist natürlich traurig, aber leider kein Einzelfall. Wenn ich mich persönlich an den Fall erinnere, wo die Betreuerin meinte, die rückwirkende Aufhebung des Arbeitslosengeldes II wegen Erwerbsunfähigkeit sei rechtmäßig und dann noch zur Privatinsolvenz riet - bei sowas sträuben sich mir immer die Haare.


Man braucht noch nicht mal sündhaft teure Fachliteratur (auch wenn die nicht schadet), bei vielen Fragen helfen schon fünf Minuten Google-Suche weiter. Aber selbst das ist heutzutage zu schwer. Mensch, wie haben wir bloß in der Zeit vor dem Internet alle überlebt? Diese Frage stelle ich mich manchmal ernsthaft.
Pichilemu ist offline  
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