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Gibt es eine Staatsbürgerpflicht zur Anregung einer Betreuung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gibt es eine Staatsbürgerpflicht zur Anregung einer Betreuung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wie sieht es aus, wenn es folgende Fallkonstellation gibt? In meiner Nachbarschaft wohnt ein alleinerziehender Vater mit 1 Sohn. ...


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Alt 28.07.2008, 20:41   #1
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
 
Benutzerbild von Negge
 
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard Gibt es eine Staatsbürgerpflicht zur Anregung einer Betreuung?

Hallo,

wie sieht es aus, wenn es folgende Fallkonstellation gibt?

In meiner Nachbarschaft wohnt ein alleinerziehender Vater mit 1 Sohn.

Der zweite Sohn, der ältere, wohnt nicht mehr zu Hause, sondern in der Nachbarstadt.

Die Ehe existiert zwar noch, aber die Frau lebt irgendwo in D. Sie hat nur selten Kontakt mit den Kindern. Zum "Ehemannn" eigentlich nicht.

Der älteste Sohn, der in der Nachbarstadt wohnt, ist seit mehren Jahren rauschgiftsüchtig. Er ist volljährig.

Anfangs hat der Vater sich noch um ihn gekümmert. Nachdem er aber von ihm "nach Strich und Faden" beklaut worden ist, hat er den Kontakt zu ihm abgebrochen.

Während eines Gespräch mit dem Vater habe ich dann erfahren, dass der Sohn sehr daneben ist, zu keinem Termin der ARGE mehr geht, Auflagen des Gerichts nicht mehr erfüllt, ihm alles scheißegal ist.

Dies hat nunmehr dazu geführt, dass man ihm das Hartz IV wegen unterlassener Mitwirkung gestrichen hat. Die Miete ist seit Monaten nicht mehr bezahlt etc.

Der Vater sagt, dass er die Schnauze voll hätte und er, sein Sohn nunmehr gucken soll, wie er mit seinem Mist zurechtkommt.

Eigentlich ist hier die Anregung einer Betreuung von Nöten, oder sehe ich dies falsch?

Wäre ich verpflichtet, -mir ist dies ja bekannt- eine Betreuung beim VmG anzuregen?

Liebe Grüße
__________________
M.S.

Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte
verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker)
Negge ist offline  
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Alt 28.07.2008, 20:52   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,184
Standard

Hallo Negge,

eine solche Pflicht existiert meines Wissens nicht. Sie können aber eine Betreuung anregen, wenn Sie das wollen.

Was sicherlich existiert ist eine moralischen Pflicht, Menschen, die man in seinem Umfeld baden gehen sieht Hilfe zu geben oder zu organisieren.

Sie sind offenbar mutig und willens genug, Institutionen zu Rate zu ziehen. Ich finde das sehr lobenswert, schrecken doch viele Menschen vor diesem Schritt zurück, im Irrglauben, sie würden jemanden anschwärzen.

So wie der von Ihnen geschilderte Fall sich mir darstellt ist eine gesetzliche Betreuung zunächst wohl eher nicht notwendig. Die soziale und lebenspraktische Betreuung durch einen kommunalen Sozialdienst könnte hier angemessener helfen.

Sie können also die Sorgen, die Sie sich um diesen Menschen machen, dem Allgemeinen Sozialdienst Ihrer Kommune mitteilen. Diese ist von Amts wegen verpflichtet, Ihrem Hinweis nachzugehen. Sie fordern somit eine Institution zur Hilfe auf.
Auch dem Gesundheitsamt, das zumeist ebenfalls einen Sozialdienst hat, können Sie den bürgerlichen Auftrag erteilen, zu helfen, bzw, zumindest mal zu schauen, ob Hilfe Not tut.

Im Rahmen solcher Maßnahmen könnte dann auch eine gesetzliche Betreuung angeregt werden. Allerdings als ein mögliches Mittel unter vielen.

Grüße,
Flafluff.


P.S.: eine kleine Frage an alle: gilt hier im Forum "Du" oder "Sie" ?

Geändert von Flafluff (28.07.2008 um 20:56 Uhr)
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Alt 28.07.2008, 22:49   #3
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Abend!
Ich bin grundsätzlich dagegen, sich in anderer Leute Probleme einzumischen. Außerdem gibt es das GG her, dass jeder ein Recht auf Verwahrlosung hat. Vor diesem Hintergrund könnten Sie aber trotzdem das persönliche Gespräch suchen. Wenn sich jedoch herausstellt, dass gebotene Hilfe abgelehnt wird, scheint der Junge noch nicht am persönlichen Tiefpunkt angekommen zu sein. Da er durch seine Einstellung niemandem geschadet wird, denke ich sollten Sie den Weg des Jungen akzeptieren, auch wenn es schwerfällt.

Meine Meinung!
Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 28.07.2008, 22:56   #4
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
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hallos atrcictallemaus,m tolelr beitrga

grur ssternfe e
 
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Alt 29.07.2008, 08:17   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,184
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Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Guten Abend!
Ich bin grundsätzlich dagegen, sich in anderer Leute Probleme einzumischen. Außerdem gibt es das GG her, dass jeder ein Recht auf Verwahrlosung hat.
Ein kleines Stück weit muss ich da auch recht geben.

Zugleich möchte ich aber auch gerne den polemischen Duktus dieses Postings aufgreifen und entgegnen, dass in Deutschland offenbar auch jeder das Recht hat, sein Kind erst mal in Ruhe verhungern zu lassen, wenn er bereit ist, hinterher auch die juristischen Konsequenzen dafür zu tragen.

Das "Recht auf Verwahrlosung" will man dem jungen Mann ja vielleicht gar nicht absprechen. Vielleicht ihm aber das "Recht" einräumen, dass er Hilfe zumindest angeboten bekommt.

Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
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Alt 29.07.2008, 12:03   #6
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
 
Benutzerbild von Negge
 
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard

Hallo,

ich war gerade beim Gesundheitsamt -Suchtberatung- und habe dort den Fall vorgetragen.

Man sicherte mir zu (notierte all meine Daten), die ARGE, das Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt anzurufen und sich ggfls. die
Wohnung anzuschauen.

Dazu bedurfte es aber einiger Überzeugungsarbeit durch mich.

Ich denke, dass ein "Unbedarfter" wieder abgezogen wäre, ohne was zu erreichen.

Ich meine auch, dass Leute, die in diesem Bereich der Drogenproblematik ständig arbeiten, abstumpfen, weil sie wie oft sehen, dass sie nichts machen können, weil die Person X Hilfe ablehnt.

Ich habe mein Ziel erreicht, man will dem X zumindest Hilfe anzubieten.

Viele Grüße
__________________
M.S.

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Alt 29.07.2008, 12:15   #7
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@Flafluff

Ich denke der richtige Weg, hier irgendetwas zu veranlassen ist doch das Gespräch zu suchen und Hilfestellungen anzubieten. Ist der Junge bereit Hilfen anzunehmen kann man ja die Betreuung anregen. Ist ihm aber grundsätzlich alles egal und geht von ihm keine Fremdgefärdung aus, dann hat auch Negge dies zu akzeptieren. Ich bin sowieso der Meinung, dass derjenige, der dazu in der Lage ist, frei seine Meinung zu äußern auch das Recht zusteht, sein Leben so zu gestalten wie er es für Richtig hält. Denn was ist schon "Normal"? Normal ist doch ein Zustand, den sich die Gesellschaft selbst aufzwingt. Vielleicht wäre es genauso normal, wenn die Gesellschaft allgemein verwahrlost, dann stört sich da auch niemand dran.

Mein Posting soll ausdrücken, dass man, bevor man irgendetwas beim Amt anregt/beantragt, den Jungen fragt, ob er dies auch wünscht, Hilfen benötigt und natürlich auch dazu bereit ist sein Leben/Lebenseinstellung zu ändern.

Schöne Mittagspause
Stracciatellamaus

PS: Das Recht sein Kind verhungern zu lassen, wenn man die Konsequenzen dafür trägt, steht niemandem in Deutschland zu. Kinder können nicht selbst für sich handeln und brauchen jede Unterstützung. Manchmal eben auch von außen also Nachbarn, Freunde etc. ---> Anzeige bei der Behörde
 
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betreuer, ehrenamt, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer

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