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plötzlich Pflegefall - viele Probleme...

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Vielen Dank für die Info... was hälst du von diesem Schreiben an die Gläubiger: Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre ...


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Alt 14.12.2019, 14:30   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.09.2019
Beiträge: 12
Standard

Vielen Dank für die Info...


was hälst du von diesem Schreiben an die Gläubiger:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Aktennummer: xxxxx

Wie Sie dem Anhang entnehmen können, bin ich nun der vom Amtsgericht xxxxx bestellte Betreuer für Herrn xxxxx.
Die Aufgabenkreise entnehmen Sie bitte dem Beschluss.
Hiermit möchte ich Sie bitten jeglichen Schriftverkehr an mich zu richten.
Die offenen Schulden können leider nicht bezahlt werden. Mein Vater verfügt weder über Vermögen noch Ersparnisse, welche hierfür aufgewendet werden könnten.
Auch sein Einkommen liegt unter der Pfändungsfreigrenze i.H.v. 1179,99 €.
Von weiteren Maßnahmen, die die Kosten nur in die Höhe treiben bitte ich abzusehen. Diese werden keine Aussicht auf Erfolg haben.

Ihren Schriftverkehr richten Sie künftig bitte an folgende Adresse:

xxxxx
xxxxx
xxxxx


MfG xxxxx
CrazyRoadrunner ist offline  
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Alt 14.12.2019, 17:17   #12
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Ich würde kein Verwandtschaftsverhältnis offenbaren, sonst könnte beim Gläubiger die Idee aufkeimen, auf spätere (zahlungsfähige) Erben zu hoffen.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 14.12.2019, 18:39   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.09.2019
Beiträge: 12
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naja... den Verwandschaftsgrad kann man ja vom Namen her schon erahnen... aber ok, das kann man ja im Text ändern... zur Erbschaft: diese wird eh ausgeschlagen...
ansonsten passt das so oder soll ich da was ändern ?
CrazyRoadrunner ist offline  
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Alt 14.12.2019, 21:17   #14
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin moin

Die Gläubiger meiner Betreuten begrüße ich gerne mit der Bitte um Überlassung einer Forderungsaufstellung sowie einer Kopie des die Forderung begründenden Dokumentes.

Weiter geht es mit dem Hinweis, dass ich rein vorsorglich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage namens und in Vollmacht meiner Betreuten gegen die oben (im Betreff) genannte Forderung die Einrede der Verjährung gem. §§ 194 BGB sowie hilfsweise die Einrede der Verjährung gegen Zinsen auf die Hauptforderung einlege. Sollten verjährungsunterbrechende Tatsachen bekannt sein, bitte ich höflich um die Benennung derselben.

Ohne Forderungsbegründung keine Anerkennung und wenn ein alter Titel kommt, auf dem schon seit vielen Jahren kein Stempel eines GV drauf ist, sind auch schon viele Zinsen verfallen...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.12.2019, 12:29   #15
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.09.2019
Beiträge: 12
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Hier kam die erste Antwort....

Sehr geehrter Herr Xxx
im Anhang finden Sie die aktuelle Forderungsaufstellung. Evtl. kann die Forderung in geringen Raten gezahlt werden.

Mit freundlichem Gruß
Inkassoabteilung


Was schreibe ich denn da höflich zurück ?
CrazyRoadrunner ist offline  
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Alt 17.12.2019, 12:40   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau dir das Ding an ob evtl. wie Imre beschreiben hat eine Verjährung eingetreten ist. Dann natürlich die Einrede der Verjährung erheben.


Sollte das nicht so sein dann schreib denen zurück dass du auf dein erstes Schreiben verweist. Da steht ja schon drin, dass nix geht.


Du darfst nicht davon ausgehen dass in einem Inkasso echte Menschen sitzen die versuchen einen Briefinhalt zu lesen und zu verstehen. Inkasso arbeitet meistens nach einem "Baussteinprinzip".
Egal was da steht, egal welchen Inhalt du schreibst, es wird immer nur der nächste Baustein losgeschickt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.12.2019, 15:23   #17
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Zitat:
Zitat von CrazyRoadrunner Beitrag anzeigen

Was schreibe ich denn da höflich zurück ?
Wenn du Ruhe haben willst, solltest du mit Hinweis auf dein voriges Schreiben mitteilen, dass dauerhaft auch keine kleinen Raten gezahlt werden können.

Da du in regelmäßigen Abständen Schreiben von dem Inkasso-Büro erhalten wirst, solltest du bereits jetzt mitteilen, dass du auf weitere Anschreiben nicht reagieren wirst und dem Gläubiger anraten in regelmäßigen Abständen eine Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) einzuholen.

Da das Inkasso-Büro hierfür die Kosten tragen muss, werden sie sich überlegen, ob sie alle drei Jahre diesen Aufwand betreiben.
Schnieder ist offline  
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Alt 17.12.2019, 18:57   #18
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.09.2019
Beiträge: 12
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das mit dem Bausteinsystem wusste ich nicht, aber klingt irgendwie einleuchtend.
Ich werd dann -wie von "Schnieder" geraten- antworten...
Das passt dann schon....



Zur Verjährung vielleicht noch:


es sind alles ganz aktuelle Schulden:
- Handy/Internetvertrag
- Leasingfahrzeug (dies wurde bereits frühzeitig abgegeben und nun stehen noch ca 6500€ als Schlussrate offen)
- ein Privatkredit welcher mit 12.000€ seit März diesen Jahres nicht mehr gezahlt wurde (erst Arbeitslosigkeit im Februar und seit September dann zum Pflegefall)




nur eine Frage habe ich noch:


wenn ich nicht auf die Schreiben der Gläubiger reagiere... kann man mir dann irgendwie als Betreuer an den Karren fahren ?
Schließlich vertrete ich ja dann einem Mnschen der es im Moment nicht selbst kann und reagiere nicht auf etwas....
CrazyRoadrunner ist offline  
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Alt 17.12.2019, 19:21   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Noch ein Tip am Rande, es gibt ein anderes Forum, das heisst "Forum Schuldnerberatung" dort sindwirklich ausgesprochen kompetente Menschen am Werk. Vielleicht meldest du dich dort auch an und kannst noch einmal Hilfen bekommen.


Und übrigens:
Zitat:
Sollte das nicht so sein dann schreib denen zurück dass du auf dein erstes Schreiben verweist. Da steht ja schon drin, dass nix geht.

Zitat:
wenn ich nicht auf die Schreiben der Gläubiger reagiere... kann man mir dann irgendwie als Betreuer an den Karren fahren ?
Schließlich vertrete ich ja dann einem Mnschen der es im Moment nicht selbst kann und reagiere nicht auf etwas....

Von einem Betreuer wird erwartet dass er fachgerecht die Schuldenproblematik angeht. Was wir dir hier geraten haben praktizieren wir alle genauso.

Es ist ja auch nicht richtig, dass du nicht reagierst. Du reagierst schon, hast das ja bereits- nur nicht auf die Art die das Inkasso gerne hätte.


Solltest du trotzdem unsicher sein dann schau dich auch dazu in dem anderen Forum um, die hatten glaube ich sogar mal ne extra Rubrik: Umgang mit Inkasso. Ausserdem könntest du dich auch an die Schuldnerberatungsstelle eurer Stadt wenden.
Viel Erfolg und gute Nerven
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 18.12.2019, 05:31   #20
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.09.2019
Beiträge: 12
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vielen Dank für Eure Hilfe !!!


ich denke ich bin aber hier mit der Beratung ganz gut aufgehoben
ich würde dann als nächstes diesen Text senden...




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verweise auf mein Schreiben vom 16.12.19 und teile Ihnen erneut mit, dass die Schulden nicht gezahlt werden können. Auch nicht in kleinen Raten.
Auf weitere Anschreiben werde ich nicht mehr reagieren und rate Ihnen an in regelmäßigen Abständen eine Vermögensauskunft einzuholen.






Dann müsste ja eigentlich soweit einmal alles gesagt sein und der nächste Schritt wäre dann die Vermögensauskunft, falls gefordert?
CrazyRoadrunner ist offline  
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