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MdK-Begutachtung eines 100 % geistig Behinderten

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Auf Forderung der Kreisverwaltung bei Bewilligung der Eingliederungshilfe habe ich einen Antrag auf Pflegeeinstufung für einen Behinderten gestellt, der beim ...


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Alt 18.10.2019, 15:32   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Frage MdK-Begutachtung eines 100 % geistig Behinderten

Auf Forderung der Kreisverwaltung bei Bewilligung der Eingliederungshilfe habe ich einen Antrag auf Pflegeeinstufung für einen Behinderten gestellt, der beim 1. Mal abgelehnt wurde. Nun habe ich diesen Antrag erneut gestellt, und er wurde wiederum abgelehnt. Meine Frage hier in die Runde wäre, ob jemand beim Thema "Alltagshilfen" bzw. Pflegeeinstufung bei reinen geistigen Behinderungen hat, denn die Module im Gutachten sprechen ja nur von körperlichen Einschränkungen, und die sind in dem Fall nicht vorhanden. Lohnt ein Widerspruch oder Gang zum Sozialrechtler?
EBunde-B ist offline  
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Alt 18.10.2019, 16:00   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Wurde denn die Eingliederungshilfe bereits bewilligt?


Meines Erachtens kann die Kreisverwaltung schon dazu auffordern, Pflegeleistungen zu beantragen, aber wenn diese abgelehnt werden, ist die Eingliederungshilfe trotzdem zu gewähren.


Ich kenne jetzt keine Details zu der Pflegebedürftigkeit deines Betreuten (diese kann je nach geistiger Behinderung schon unterschiedlich ausfallen) aber ich würde in dem Fall der Kreisverwaltung das Ergebnis der Begutachtung mitteilen und gut ist.


Ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrads wird sich wohl nicht lohnen, sofern er sich einigermaßen selbst versorgen kann.
Michael77 ist offline  
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Alt 18.10.2019, 16:24   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Wurde denn die Eingliederungshilfe bereits bewilligt?


Meines Erachtens kann die Kreisverwaltung schon dazu auffordern, Pflegeleistungen zu beantragen, aber wenn diese abgelehnt werden, ist die Eingliederungshilfe trotzdem zu gewähren.


Ich kenne jetzt keine Details zu der Pflegebedürftigkeit deines Betreuten (diese kann je nach geistiger Behinderung schon unterschiedlich ausfallen) aber ich würde in dem Fall der Kreisverwaltung das Ergebnis der Begutachtung mitteilen und gut ist.


Ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrads wird sich wohl nicht lohnen, sofern er sich einigermaßen selbst versorgen kann.

Eingliederungshilfe wird gezahlt; körperliche Gebrechen/Einschränkungen liegen nicht vor, wie geschrieben....Und er kann sich nach Anleitung selbst versorgen.
EBunde-B ist offline  
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Alt 18.10.2019, 16:40   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Gibt es denn noch irgendeinen Hilfebedarf, der noch nicht abgedeckt ist? Ansonsten lass es damit auf sich beruhen.
Michael77 ist offline  
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Alt 18.10.2019, 16:48   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Gibt es denn noch irgendeinen Hilfebedarf, der noch nicht abgedeckt ist? Ansonsten lass es damit auf sich beruhen.
Hilfebedarf hat er nur auf geistiger Ebene, dh., er muss zu allem angeleitet werden, wie ein Kind.............
EBunde-B ist offline  
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Alt 18.10.2019, 17:26   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Zitat:
Zitat von EBunde-B Beitrag anzeigen
Hilfebedarf hat er nur auf geistiger Ebene, dh., er muss zu allem angeleitet werden, wie ein Kind.............
Das gehört aber zum typischen Leistungsumfang der Eingliederungshilfe, nicht zum Bereich der Hilfe zur Pflege/Pflegeversicherung.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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