Dies ist ein Beitrag zum Thema Gericht fragt ob ein Betreuer bestellt werden soll. im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Meine Frage ist aber,
wie kann man ein Betreuungsverfahren stoppen was ihn hier ohnehin lediglich nur verscheuchen würde?
Damit ...
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28.10.2019, 10:06 | #11 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
@Murphy du bist angespannt wegen der anderen Angelegenheit, das ist verständlich aber kein Grund jetzt den Frust überall und jedem gegenüber rauszulassen bitte. Zu obigem: Ein Betreuungsverfahren/Anregung kann man nicht stoppen. Man kann sich diesem Problem adäquat stellen und damit das Problem auflösen. Das wurde bereits mehrfach gesagt und beschrieben. Und bevor jetzt das Bevormundungsgedöns los geht: Manche Menschen brauchen Hilfe ohne das zu erkennen oder erkennen zu können. Die evtl. Notwendigkeit von Hilfen bietet der Staat mit der Betreuungsüberprüfung an. Manche Menschen benötigen sogar erst diese Art von Hinweis auf ihr Problem. Jedem ist zu wünschen ein zufriedenstellendes Leben mit und unter der Berücksichtigung der eigenen Lebensvorstellungen zu führen. Dafür kann und sollte man aber auch eintreten. (können)
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28.10.2019, 11:05 | #12 | |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Michaela,
aus meiner Sicht ging die Provokation von mimi aus, aber sei es drum: Folgendes möchte ich zitieren für euch: Zitat:
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28.10.2019, 11:26 | #13 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Murphy, ich denke das von dir zitierte Verfahren ist allen hier klar. Alle waren lediglich über die /deine Wortwahl oder Kennzeichnung irritiert.
Zitat:
Lass uns aber wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen bitte.
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28.10.2019, 11:27 | #14 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo MurphysLaw,
jetzt wird es ja schon klarer was du meinst. Das du dich jedoch als EM-Rentner bezeichnest verwirrt eben. Bei dir ist zwar die dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt, du beziehst jedoch keine Rente, sondern Grundsicherung nach SGB XII. Von daher ist dein Begriff "EM-Rentner ohne Rentenbezug" eben irreführend. Du bist damit "dauerhaft erwerbsgemindert" @Schuster In deinem Kopf scheint eher noch die Vorstellung einer Vormundschaft für Erwachsene nach altem Recht mit allen Entmündigungen zu sein. Betreuung hat erst einmal weder etwas mit Einschränkungen beim Führerschein noch mit einem Aufenthalt in einer eigenen Wohnung zu tun. Sie führt auch nicht automatisch zu einer Geschäftsunfähigkeit des Betreuten. Wenn dem Gericht eine Betreuungsanregung vorliegt muss es den Sachverhalt prüfen und dann entscheiden ob eine Betreuung eingerichtet wird oder nicht. Gegen die Entscheidungen des Gerichts hat der Betreute immer die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.
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30.10.2019, 22:59 | #15 |
Einsteiger
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 19
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Betreff Betreuung meines Sohne A hat sich erledigt.
Es gab Geld und ist gleich aus Angst vor einer (unueberlegte angeregten, dummen) Betreuung und der aerztliche Untersuchung ins Ausland gefluechtet. Ohne Entschuldigung bei dem Arbeitsamt- Lehrgang und Harz 4 Stelle. Schade ums Harz 4 Geld. Schade um die Wohnung. Die nicht gekuendigt und Mietschulden entstehen. Fuer Strom, wie auch Schulden bei der Versicherung - Raten fuers Auto die nun nicht bezahlt werden. Schade um ihm. Man hat ihm in Ausland verscheucht, wo er bald ein Bettler ist, aus Muellkuebeln sich ernaeren. Seinen Suizid auf Raten im Ausland nun fortsetzen. |
30.10.2019, 23:11 | #16 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Zitat:
Ich würde von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen ob hier ein Fall der Aussetzung (§ 221 StGB) gegeben ist. Sorry aber das ist doch völlig krank im Kopf, und damit meine ich nicht den Sohnemann. |
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31.10.2019, 08:55 | #17 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Was soll die Staatsanwaltschaft machen wenn gestern die Sozialhilfe ausgezahlt wurde und jemand sich damit absetzt?
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31.10.2019, 10:39 | #18 |
Routinier
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Beiträge: 1,224
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So wie ich das verstanden habe hat er nicht das Geld vom Jobcenter genommen (das würde auch erst heute ausgezahlt werden) sondern die Familie hat ihm Geld in die Hand gedrückt damit er verschwindet.
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31.10.2019, 10:44 | #19 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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[QUOTEdas würde auch erst heute ausgezahlt werden[/QUOTE]
nö, das ist regionsweise unterschiedlich. Bei uns ist es schon seit 2 Tagen da. Mal sehen ob noch eine Antwort kommt.
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31.10.2019, 14:53 | #20 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Ehrlich gesagt, für mich sieht das so aus, als wäre die Betreuung dringenst nötig gewesen, um dem offenbar doch schwer psychisch kranken Menschen wenigstens Hilfe anzubieten. Jetzt lebt er wieder irgendwo vom Klauen und Schnorren. Alt wird er damit nicht. Ob der Anfragende, der wohl der leibliche Vater ist, mit seiner offenkundigen Ablehnung der nötigen Betreuung dem jungen Mann einen Gefallen getan hat, möchte ich doch schwer bezweifeln.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stichworte |
betreuungsgericht, schizophrenie |
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