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Gericht fragt ob ein Betreuer bestellt werden soll.

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Es geht um meinen Sohn A. Weil seine Mutter und ihr Mann E. sich wegen ihm schämen, nicht möchten das ...


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Alt 26.10.2019, 20:32   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 19
Standard Gericht fragt ob ein Betreuer bestellt werden soll.

Es geht um meinen Sohn A.
Weil seine Mutter und ihr Mann E. sich wegen ihm schämen, nicht möchten das er vor 2 Jahren in ihrer Nähe eine Wohnung bekam (2 km entfernt) erhielt auf ihren Druck er vom Betreuungsgericht folgenden Brief.

„AZ. ………./19. Auf Grund einer Anregung ihnen bei der Besorgung behilflich zu sein prüft das Gericht ob für Sie ein Betreuer bestellt werden soll.“

U.a. Vermögens-, Gesundheitsfürsorge, Unterbringung.
Er soll ins Heim oder er soll wieder davonlaufen, diese ist der Wusch von E. und leider auch seiner Mutter. Er die Kleinstadt verlässt, wieder in Ausland flüchtet. Das Flugticket würde E. sicher wieder zahlen.

Auf beigelegten Formular muss mein Sohn nun ankreuzen ob er einverstanden mit der Betreuung oder auch nicht.
Nicht, ist zu begründen.
Aber muss er das überhaupt begründen oder kann er den Brief einfach ignorieren?

Er hat Angst. War vor 15 Jahren schon mal in für ½ Jahr Psychiatrie wegen Haschisch und Schizophrenie. Als man ihm entließ ist er jahrelang ins Ausland und lebt auf der Straße, bis er mit meiner Hilfe dauerhaft zurückkam.

Unauffällig lebte, bis er vor 3 Monaten, E. vor seinem Haus schreiend bedrohte und ihn eine den Tod andrehende SMS schrieb. Dafür wurde mein Sohn zur Polizei bestellt und zuvor auch ich wo ich wie verlangt das alte Attest von der Psychiatrie mitnahm.

Außerdem das er oft wirres Zeug redet, lebt aber fast normal.
1. Ein altes Auto was er sich zugelegt hat er jetzt z. B durch den TÜV gebracht, denn er benötige u. a. um den 1 Euro Job weiter nachzugehen zu können, er bekommt Harz 4.
2. Davon gehen auch noch Raten für Schulden an Inkassoanwälten ab, die er bereitwillig zahlt.
3. Drogen nimmt er nicht.
Er will nicht wieder flüchten, er möchte sich aber auch nicht untersuchen lassen, nur wie kann er das verhindern?
Schuster ist offline  
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Alt 26.10.2019, 20:44   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Mal eine Frage: ist der Sohn Ausländer oder wieso kommt hier immer wieder das Ausland ins Spiel?


Wenn er von seiner Mutter verstoßen wird ist es vielleicht wirklich nicht optimal ausgerechnet eine Wohnung in der Nähe der Mutter anzumieten. Wird denn außer der Betreuungsanregung sonst in irgendeiner Weise Druck vonseiten seiner Mutter bzw. ihrem neuen Partner ausgeübt oder stoßen die täglich aufeinander z. B. im Supermarkt? Dann könnte es besser sein wenn er in eine andere Gegend zieht, vorausgesetzt er will das auch, eine Grundlage ihn dazu zu zwingen sehe ich nicht.


Das Gericht ist grundsätzlich zur Amtsermittlung verpflichtet und könnte somit auf die Idee kommen zu untersuchen ob eine Betreuung auch gegen seinen Willen angeordnet werden muss. Eine entsprechende Krankheit liegt ja vor, ungeachtet der Frage ob überhaupt ein Betreuungsbedarf besteht.
Pichilemu ist offline  
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Alt 27.10.2019, 10:01   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Aber muss er das überhaupt begründen oder kann er den Brief einfach ignorieren?
Das wäre eine sehr sehr schlechte Idee.

Zitat:
Er will nicht wieder flüchten, er möchte sich aber auch nicht untersuchen lassen, nur wie kann er das verhindern?
Dass eine Betreuung angeregt wurde weil jemand sehr krank zu sein scheint lässt sich nicht verhindern. Das steht im Raum und wird auch dort stehen bleiben wenn er sich nicht "gesund" dieser Anforderung gegenüber verhalten kann.



Deine Überschrift ist ungenau, das Gericht hat nicht wie ein Verkäufer bei Edeka "gefragt" , darf`s noch bißchen mehr sein? Nein? Na gut, dann eben nicht.
Irgendjemand hat sich Sorgen um den Kerl gemacht und dann nach Hilfe gesucht. Die ganzen Vermutungen dass die Restfamilie in irgendeiner Form dahinterstecken könnte, dies oder jenes beabsichtig bringen hier nicht weiter. Es geht nicht um eure wahrscheinlich uralten familären Auseinandersetzugen sondern es geht darum ob der junge Kerl nicht doch wirklich Hilfe benötigt.


Bitte richtig verstehen, Ungemach tritt bei jedem mal im Leben ein. Dem muss oder sollte man sich vernünftig- und das meine ich mit "gesund"- stellen. Also nicht mit Abhauen, Gebrülle, Bambule oder Ignoranz reagieren.

Zitat:
Nicht, ist zu begründen.
Das ist oder wäre jetzt die Gelegenheit dazu. Hier kann man dem Gericht vernünftig und überlegt darlegen warum man sein Leben selbst im Griff hat und keine Betreuung braucht.

Zitat:
Unauffällig lebte, bis er vor 3 Monaten, E. vor seinem Haus schreiend bedrohte und ihn eine den Tod andrehende SMS schrieb. Dafür wurde mein Sohn zur Polizei bestellt und zuvor auch ich wo ich wie verlangt das alte Attest von der Psychiatrie mitnahm.
Wie lautet jetzt das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen? Das könnte wichtig sein.

Zitat:
Außerdem das er oft wirres Zeug redet, lebt aber fast normal.
Hier runzelt sich meine Stirn. Was heisst, er redet oft wirres Zeug und was genau bedeutet "fast" normal?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.10.2019, 12:33   #4
Einsteiger
 
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Beiträge: 19
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Hallo Pichelemu, er ist Deutscher.
Der in seiner Jugend spanisch Lehrgängen besuch so konnte er in Spanien als Obdachloser leben (insgesamt 7 Jahre, oft aus Müllkübeln sich ernährend).
Als Nichtversicherter, Obdachloser der Sozialhilfe benötigt hier wieder eine Wohnung zu bekommen, war leider nur in seinen Heimatort in Deutschland machbar.
Ich bezweifele, dass hier ein Gericht tätig werden muss, wenn bei ihm eine anzuordnende Betreuung ohnehin ins Leere laufen würde (weil er den Betreuer weglaufen würde) oder irre mich hier?

Weglaufen, heißt die Wohnung fristgerecht zu kündigen, neue Schulden entstehen und das wenig Habe wieder verlieren und ihm vielleicht den vorzeitigen Tod vieler Obdachloser einholt.

Als er vor Jahren in der Psychiatrie war er übrigens freiwillig hingegangen, dann aber eingesperrt, bekam eine Betreuung dem er nach Entlassung weglief. Nochmal geht nicht mehr in eine Klinik, auch nicht zur Begutachtung zu einem Arzt.

Fremd-oder Selbstgefährdung liegt nicht vor. Daher war meine Frage ist wie ich als nicht Verfahrensbeteiligter das Gericht überzeugen kann nicht tätig zu werden?

Hallo Frau Michaela Mohr,
es geht darum wie man verhindern kann, dass man sein Flüchten, Verschwinden in die anonyme Obdachlosigkeit ins Irgendwo nicht provoziert?

Obwohl er zwar immer noch oft wirres Zeug erzählt aber sonst eigentlich wieder fast normal ist, heißt keine Probleme z. B. mit der Wohnungsverwaltung oder Nachbarn hat, noch mit Harz 4 Stelle. Und nun wo er von selbst auf einen guten Weg ist doch das jetzige Anregen einer Betreuung die nicht will mehr ist doch mehr al falsch?
Noch eine Frage, wüssten sie ein Betreuten der sein Auto und Fahrerlaubnis behalten darf?
Gibt es eine dauerhafte Heimunterbringung (was hier vielleicht von seiner Mutter aus erreicht werden soll) wo er sein geliebtes Auto (älteren Opel Corsa) behalten haben darf?
Schuster ist offline  
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Alt 27.10.2019, 13:34   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Zitat:
Zitat von Schuster Beitrag anzeigen
Noch eine Frage, wüssten sie ein Betreuten der sein Auto und Fahrerlaubnis behalten darf?

Ich z.B.
Werde gesetzlich betreut und habe Führerschein und Auto, wieso denn auch nicht?
Bei einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, was z.B. beinhaltet, dass ich im Krisenfall, wenn ich Hilfe brauche, gebe ich (vorläufig) den Autoschlüssel ab.


Ich leide allerdings nicht an Schizophrenie und (glaube ;-) rede nicht "oft wirres Zeug". (Was auch immer das genau bedeutet?)


Vielleicht kannst du deinem Sohn auch verdeutlichen, dass sich in 15 Jahren viel in der Betreuung (und Behandlung , hat er einem Psychiater und/oder nimmt er Medikamente??) getan hat und er nicht (automatisch) in eine Psychiatrie eingewiesen würde, nur weil er einen Betreuer bekommt!!


Möglicherweise liesse sich mit einem Wohnort- und Wohnungswechsel (als Hartzie hat er nach wie vor Wohnortfreiheit, sofern die jeweiligen Kosten der Unterkunft angemessen sind) UND z.B. einer ambulanten Eingliederungshilfe (BEW= Betreutes Einzelwohnen) eine gesetzliche Betreuung vermeiden?



Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 27.10.2019, 16:02   #6
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Hallo MurphysLaw,
ich kann mir nicht richtig vorstellen, dass Du als Kraftfahrer tatsächlich einen Betreuer benötigst und wie lang eigentlich?
Bezahlst Du ihm selbst, also von Deiner Rente oder Arbeitslohn oder auch bei einer eventuellen Erbschafft?
Meine Frage ist aber,
wie kann man ein Betreuungsverfahren stoppen was ihn hier ohnehin lediglich nur verscheuchen würde?
Schuster ist offline  
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Alt 27.10.2019, 16:43   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Zitat:
Zitat von Schuster Beitrag anzeigen
Hallo MurphysLaw,
ich kann mir nicht richtig vorstellen, dass Du als Kraftfahrer tatsächlich einen Betreuer benötigst und wie lang eigentlich?
Bezahlst Du ihm selbst, also von Deiner Rente oder Arbeitslohn oder auch bei einer eventuellen Erbschafft?

Es ist mir egal, ob du mir glaubst oder nicht, ich werde auch nicht auf die Gründe für die damalige (seit 2003 durchgehend) Einrichtung eingehen!
Ich bin auf Dauer EM-Rentnerin ohne Rentenbezug, zahle also nicht selber, sondern der Staat und ja, sollte ich mal über eine Freigrenze hinaus erben, würde ich meine Betreuerin selbst zahlen, selbstverständlich und gerne (da meine B sehr gute Arbeit leistet!!)


MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 27.10.2019, 21:20   #8
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EM-Rentnerin ohne Rentenbezug aber mit KFZ? Interessant...


aber egal


Herr Schuster, Ihr Sohn sollte sich in der Angelegenheit beraten lassen von der Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht. Eine gesetzliche Betreuung ist weder als Drohung (z. B. des "Eingesperrtwerdens") zu verstehen noch ist es eine Entmündigung.


Es ist ein Angebot der Unterstützung z. B. auch zum Fuß fassen. Möglicherweise stört ihn, wer die Betreuung angeregt hat, aber das sollte er einfach mal hintenanstellen.


Wenn es vor 3 Monaten einen Vorfall gab, wäre in Ihrer beider Interesse eine aktuelle Diagnose hilfreich.


Wenn Sie seine Vertrauensperson sind, haben Sie schon über eine Vorsorgevollmacht nachgedacht? Auch darüber könnten Sie sich von o. g. Stelle beraten lassen.
mimi91 ist offline  
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Alt 27.10.2019, 22:28   #9
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
EM-Rentnerin ohne Rentenbezug aber mit KFZ? Interessant...


aber egal

Aus meinen obrigen Angaben (EM-Rente ohne R-Bezug + Betreuung zahlt der Staat) sollten min. Berufsbetreuer wissen, dass ich Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung) erhalte... und ja, bei sparsamer Lebensweise lässt sich ein kleines Auto davon unterhalten. Bei 5000€ Vermögensfreibetrag ist das machbar.


Was dazu gelernt?


MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 28.10.2019, 08:44   #10
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Eine Rente ohne Rentenbezug gibt es nicht. Dass Sie Grundsicherung erhalten, war Ihrem Beitrag nicht zu entnehmen. Selbstverständlich beziehen Sie als Rentnerin Rente, welche aber als Einkommen angerechnet wird. Ihr Tonfall und Ihre Belehrungen sind hier fehl am Platz.
mimi91 ist offline  
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betreuungsgericht, schizophrenie

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