Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII ff - Vermögensschongrenze

Dies ist ein Beitrag zum Thema Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII ff - Vermögensschongrenze im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe für einen geistig behinderten Betreuten nach einem über 1 Jahr dauernden Kampf mit Begutachtungen ohne Ende durch die ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 01.11.2019, 18:58   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII ff - Vermögensschongrenze

Ich habe für einen geistig behinderten Betreuten nach einem über 1 Jahr dauernden Kampf mit Begutachtungen ohne Ende durch die Verzögerungstaktik der Kreisverwaltung Eingliederungshilfe im Umfang von derzeit 8 Std./monatlich bewilligt bekommen. Der Behinderte ist durch Beziehungen im 1. Arbeitsmarkt beschäftigt, so dass die Kreisverwaltung den Standpunkt vertrat, er habe deshalb keinen Anspruch, rückte aber nach entsprechenden Gutachten und Vorlage von Unterlagen über die frühere Gewährung der Eingliederungshilfe davon ab, denn bei einmaliger Gewährung muss sie zeitlebens immer wieder zugestanden werden. Das Schonvermögen -30.000 Euro- wurde zum Zeitpunkt der endlich im Mai erfolgten Bewilligung um 3.236 Euro überschritten; diesen Betrag habe ich an die Kreisverwaltung überwiesen. Im Bescheid stand, ich soll dann, wenn erneut eine Überschreitung erfolgt, entsprechend überweisen, und weil das nicht der Fall war, habe ich auch nicht überwiesen. Nun erhielt ich die Androhung, dass die Leistungen eingestellt werden, wenn ich nicht sofort aktuelle Vermögens- und Einkommensunterlagen beibringe, was ja kein Problem für mich ist. Was mich interessiert ist: Könnte die Kreisverwaltung fordern, dass der Betreute seine Ausgaben einschränkt, ihm vorschreiben, wie viel er ausgeben darf? Er verdient sehr gut, ist aber auch sehr gut im Geld ausgeben. Kann die Kreisverwaltung ihm das verbieten oder mich dazu nötigen, das zu tun ohne den Aufgabenkreis Vermögenssorge?
EBunde-B ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2019, 08:05   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Hi,

Wenn er sehr gut verdient wird er sich an der Eingliederungshilfe beteiligen müssen. Nur Einkommen bis Wohnung (angemessen) +doppeltes h4 werden nicht heran gezogen.
Elara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2019, 08:10   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Könnte die Kreisverwaltung fordern, dass der Betreute seine Ausgaben einschränkt, ihm vorschreiben, wie viel er ausgeben darf? Er verdient sehr gut, ist aber auch sehr gut im Geld ausgeben.

Nein, das wird zwar ab und an versucht unter dem Stichwort "fiktive" Ausgaben wo z.B. zuvor ausgerechnet wird ab wann der näächste Leistungsantrag zu stellen wäre aber bisher gab es nicht einmal eine grössere Nachfrage wenn der schon vor dem "bestimmten" Datum gestellt wurde.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2019, 11:03   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von Elara Beitrag anzeigen
Hi,

Nur Einkommen bis Wohnung (angemessen) +doppeltes h4 werden nicht heran gezogen.

Die Sätze gehen zum 1.1. stark nach oben.

Siehe z.B. hier:
https://www.hannover.de/Leben-in-der...ungshilferecht


Auch der Vermögensfreibetrag erhöht sich dann stark
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:29 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39