Dies ist ein Beitrag zum Thema Fristlose Kuendigung der Wohnung trotz schwerer Erkrankung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Frau ist aus vielen Gruenden pflegebeduerftig und hat GdB 100. Ich habe die Betreuung seit einigen Jahren. Wir ...
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08.11.2019, 13:51 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 4
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Fristlose Kuendigung der Wohnung trotz schwerer Erkrankung
Hallo,
meine Frau ist aus vielen Gruenden pflegebeduerftig und hat GdB 100. Ich habe die Betreuung seit einigen Jahren. Wir haben kein gutes Verhaeltnis zu unseren Vermietern. Obwohl es nie Anlass zur Klage gab, wohnen nun schon 20 Jahre dort, wollen sie uns unbedingt los werden. Dabei geht es dabei nur um wirtschaftliche Interessen der moeglichen Erben. Da es sich hier um ein größeres Grundstück handelt, muß ich hier auch viel Arbeit leisten. Sie suchen natuerlich immer einen Grund um uns vor den Richter zu schleppen. Sind auch fast taeglich da und provozieren und hoffen, dass wir einen Fehler machen. Meine Frau hat diesen Fehler jetzt leider begangen. Als ich nicht da war, kamen sie wieder und sie kommen immer im Rudel, ging meine Frau vor die Haustuere, naiv wie sie ist, und wollte sie begruessen. Sie haben die Chance natuerlich sofort erkannt und haben meine Frau provoziert und in einen Streit verwickelt. Jetzt behaupten sie, meine Frau haette sie angegriffen und beleidigt. Bin natuerlich gleich zum Mieterverein und die haben etwas geschrieben, wovon ich noch keine Rueckmeldung erhalten habe. Wir wollen hier vorläufig nicht weg, denn jeder weiss wie schwierig die Organisation bei einem kranken Menschen ist. Wir wohne jetzt schon 20 Jahre hier und es klappt immer noch nicht wirklich. Nur haben wir wenig Chancen, auf Grund der Erkrankung meiner Frau eine Wohnung auf dem freien Markt zu finden. Ich denke da eher an betreutes wohnen, habe aber keine Ahnung wie das funktioniert. Vielleicht koennen einige von Euch mir Rat geben. Wie die Geschichte ausgeht, weiss ich noch nicht, am 15.Nov. sollen wir draußen sein. Die Angst bleibt. Wilux |
08.11.2019, 16:43 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hab erst mal gar keine Angst, schon gar nicht wegen dem 15. November. So schnell muss niemand aus seiner Wohung. Dazu bräuchte es erst einmal eine Kündigung und dafür gibts dann auch noch eine Kündigungsfrist. Bei der langen bisherigen Mietdauer ist die dann auch sehr lange. Bevor ihr wirklich raus müsstest bräuchte der Vermieter noch eine Räumungsklage usw. usw. Das ist aber insgesamt wohl eher ein Mietproblem und die Betreuung spielt die untergeordnete Rolle. Ich denke bei den Anwälten des Mietervereins seid ihr sehr gut aufgehoben
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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04.03.2020, 11:44 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 13.02.2020
Beiträge: 12
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Hallo Wilux. Das ist ein sehr schwieriges Thema, wenn es um Streit mit dem Vermieter geht und noch dazu ein Pflegefall in der Familie. In solchen Fällen würde ich alles dem Anwalt überlassen, da man selbst schnell einen Fehler machen kann. Ich würde trotzdem versuchen, neue Wohnung zu finden. Denn mit solchen Vermietern wirst du auf Dauer nicht glücklich.
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04.03.2020, 22:45 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Der Thread ist schon vom letzten Jahr. Daher wäre es eher spannend zu erfahren, was aus der Sache geworden ist. Vielleicht schreibt wilux ja was dazu. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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