Dies ist ein Beitrag zum Thema Zur Betreuung zwingen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
hatte letztes jahr zu einer "freiwilligen" betreuung eingewillig. Mir wurde dann gesagt, dass ich sie jeder zeit wieder abbrechen ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 7
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Hallo,
hatte letztes jahr zu einer "freiwilligen" betreuung eingewillig. Mir wurde dann gesagt, dass ich sie jeder zeit wieder abbrechen könnte. Nach ablauf der zunächst vorläufigen bereuung wollte ich nun auch nicht mehr. Das gericht hat dann eien gutachter bestellt, der dann nach ca.20 minuten mir eine neue Diagnose gab. (die andere bestand schon neun jahre) und der auffassung ist ich wäre zu einer freien willensbildung nicht fähig, obwohl ich ihm klar sagte, dass ich keine weitere betreung wünsche und diese auch nicht notwendig ist. Er sagt ich könnte das ganze nicht einschätzen, wäre nicht einsichtig und wäre sowieso so krank das ich dringend in behandlung gehöre. Naja das Gutachten war im Januar, meine letzte betreuung hab ich allerdings schon seit ende september nicht mehr. Nun wurde dann auch vor 2 wochen erstmal eine betreuung eingerichtet und laut gericht ist es so dringend das man auf meine anhörung nicht warten kann. (so dringend nach fast einem jahr?????) Die betreuerin hat sich auch dann schon bei mir gemeldet und wollte mich besuchen. Habe sie dann angerufen und gesagt, dass ich eine betreuung nicht wünsche und sie nicht weiter versuchen brauch, kontakt mit mir aufzunehmen, denn alles andere werde ich jetzt blockieren und das kann sie dem gericht auch so mitteilen. Dies tat sie dann auch. 3Tage später war dann auch schon post vom gericht im briefkasten. Der termin für eine anhörung steht nun fest. Nun würde ich gerne wissen ob es irgentwelche rechtlichen konsequenzen für mich haben kann wenn ich weiter nicht darauf reagiere, auch wenn das gericht weiter darauf besteht??? Werden die das dann nicht irgendwann einfach einstellen?? wäre schön wennmir jemand was dazu schreiben könnte, denn die anhörung ist recht bald. Liebe Grüße Sandra |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallos ansdra,
ohe je , kann dich dich sehr she resher gut evrstehen!!!! ich ahtet auch so ein ähnlciehs problem, aber wieets du, eltzendlich sit es wirklichs cheiss egal, wa sud dme egricht anscheinfd sagst, enstchedien wrid e r sie sowieos, dass was bei dir ejtza uch weider war, ezgit mir nru wiede renrut, die lügnehaftitgkeit.. :-( naja, ichw eis sncih egnau,w asich dir sgane kann, wollt dir nru emien hmm, gednakne dzau sagenm,w ei scheiss eich es finde, dass wnen man eifnahc nich will , udn dnenochd azu verdoenrnt wird, tut mri eldi. :-( dürkc dir ejtz für das gesrpäch dnan mal die duamen, udnz ud einen günstne,w a sud wilslt, ausäfllt!! grus s sternfe e |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 7
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danke sternfee,
ja der richter wird wohl der empfehlung des gutachters zustimmen. Ich versteh nicht, wieso man leute dazu zwingen will, die offensichtlich sehr gut alleine klar kommen. Hatte das letzte jahr ja nun auch niemanden an meiner hand laufen. auch die betreuerin letztes jahr hab ich 3 oder vieleicht auch 4 mal gesehen. Die Staatskasse ist doch leer genug. Hoffe nur das es für mich keine rechtlichen konsequenzen haben kann wenn ich die betreuung nicht "annehme". Aber dem Richter werd ich trotzdem was erzählen , auch wenn meine chancen verschwindend gering sind. Aber es geht um eine Betreuungszeit von ca. 4 Jahren......Hab jetzt schon irgendwie bammel davor. Liebe Grüße Sandra |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hi snsarda,
ja verstehr ich dgut. :-( dürckd ri drie die duamen. und hmm nein, dneke nich das sirgendwlehc ekonsequienzen für füpr dihc wärne, aber da wissne ebsitrmtm die anderne mehr heir heir rüebr,d ie fahcleut eheir, aber kann ich mri ncihv rostlelen. ja shcvade dass die die dei die eine ebrtrrung wollen,d ei das die sich nichd arna haltne, and eise leute, anstatt die die nichw ollen, naja.. alles gtue dir, snarda gruss etrnfee |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 7
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danke sternfee fürs Daumen drücken und so..
An alle anderen: Würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte, ob es rechtliche Konsequenzen hat, wenn ich auf Anschreiben, Anrufe und "Besuche" nicht Reagiere. Vieleicht hat ja jemand schon die erfahrung gemacht oder vieleicht ist ja jemand Berufsbetreuer. Vielen Dank. Liebe Grüße Sandra |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Sandra86,
Anwalt einschalten, Bestätigungen deines Pychologen oder Arztes und Gegengutachten erstellen lassen, von einem von dir beauftragten SV und nicht dem vom Gericht. Diese SV, die vom Gericht beauftragt werden, auch bezahlt, schöner einträglicher Nebenjob, zumeist immer dieselben, kommen eh immer zu einem Ergebnis ./. den/die Betreute. Deren Unabhängigkeit stelle ich grundsätzliche in Frage. Gruss mary |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 7
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hi mary,
muss ich das denn selber bezahlen und wenn ja was kostet das??? Liebe grüße |
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 02.05.2006
Beiträge: 11
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Hallo Sandra 86,
rechtliche Konsequenzen hat es für Sie keine, wenn Sie nicht reagieren. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn ein zu Betreuender nicht erreichbar ist und / oder mehrmals nicht zum Anhörungstermin bei Gericht erscheint, das Verfahren eingestellt wird. Dieses Vorgehen ist aber auch vom Vormundschaftsrichter abhängig. Im Betreuungsverfahren wird Ihnen normalerweise ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt, der Ihre Interessen und Belange berücksichtigen sollte. Hatten Sie schon Kontakt mit dem Verfahrenspfleger und wie hat dieser Ihre Meinung bzw. IhrenWunsch nach Nicht-Betreuung berücksichtigt ? Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie von dem Verfahrenspfleger nicht ausreichend vertreten werden, wäre es wirklich das Beste einen Anwalt einzuschalten, am besten einer der Ahnung vom Betreuungsrecht hat und nicht selber als Berufsbetreuer arbeitet. Bei geringem Einkommen haben Sie die Möglichkeit Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen und diese auch zu bekommen. Einkommensunterlagen, Mietvertrag und Belege über Ihre anderen Ausgaben dem Amtsgericht vorlegen. Manchmal stellen Rechtsanwälte auch diesen Antrag für den Mandaten bei Gericht. Viele Grüsse tecki |
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 7
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Hallo Tecki,
Vielen Dank für Ihre Infos. Ja habe zwar einen Verfahrenspfleger, aber nur auf dem Papier. Das Gericht hat mich darüber informiert, dass ich einen habe. Dieser hat sich jedoch noch nicht bei mir gemeldet. So langsam wird es mit einem Anwalt auch ziehmlich eng, denn der Termin bei Gericht ist in 10 Tagen. Bis ich die Anträge bei Gericht gestellt habe und der Anwalt sich die Unterlagen zukommen lassen hat, wird wohl mehr Zeit vergangen sein. Aber ich bin zufrieden, wenn Sie mir sagen das Verfahren wird dann eingestellt. Dann wird sih das ja quasi von selbst erledigen, über kurz oder lang. Vielen Dank nochmal und Liebe Grüße Sandra |
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Und Sandra, wie es ist ausgegangen.
So einfach eingestellt wird dort beim VormG nix ohne Anhörung. Es sei denn, du verschwindest ins Ausland, bist nicht mehr aufzufinden. Aber wo bleibt dann das Geld auf deinem Konto? Könnte auch gesperrt werden und ab dem Zeitpunkt müsstest du dich bei der Betreuerin melden. Ist eine verflixte Sache. Gruss mary |
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