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Einsicht in Betreuungsanregung?

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Hallo Ich möchte mich für das Freischalten bedanken und habe schon gleich ein Anliegen: Wenn jemand gegen mich eine Betreuung ...


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Alt 16.11.2019, 19:07   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 14.11.2019
Beiträge: 2
Standard Einsicht in Betreuungsanregung?

Hallo


Ich möchte mich für das Freischalten bedanken und habe schon gleich ein Anliegen:



Wenn jemand gegen mich eine Betreuung beantragt und mir nicht sagt wiso, habe ich eine Möglichkeit die Erläuterung oder Begründung, mit der dieser jemand seine Betreuungsanregung begründet hat, einzusehen? Also als selbst Betroffene?
(Angeregt wurde die Betreuung von einem Verwandtem, dem ich schon lange ein Alkoholproblem zuschreibe und ich darum den Kontakt auf das allernötigste reduziert hatte, da ich überhaupt gar nichts mehr erreichen konnte bei ihm und ich mich nur über sein Trinken und sein Verhalten aufregte. Ich bezweifel, dass derjenige einen realistischen Einblick in mein Leben gehabt haben kann. Ich habe ihm so gut wie nichts mehr erzählt, es gab über Wochen- oder Monate keinen Kontakt und derjenige wusste noch nicht einmal von meinen Nebenjobs).
Komme ich an diese Unterlagen?
Wie muss ich dazu vorgehen?
Kristall ist offline  
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Alt 16.11.2019, 21:54   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard

Du bist ja die Hauptperson in einem Betreuungsverfahren und sog. Muss-Beteiligter. Du wirst also kraft Gesetz in das Verfahren zur Feststellung, ob und in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet werden wird, beteiligt. Du hast damit das Recht, die Akte einzusehen und Auskunft zu erhalten, bekommst aber quasi automatisch alle Informationen und Unterlagen zugeschickt, damit du dich zu jedem geplanten Schritt äußern kannst. Außerdem werden die Betreuungsbehörde, ein Sachverständiger und schließlich der Richter mit dir sprechen. Du brauchst also keine Angst zu haben, dass etwas über deinen Kopf hinweg entschieden wird.
Wenn ganz offensichtlich der Antrag deines Verwandten aus der Luft gegriffen ist, wird das vermutlich schon die Betreuungsbehörde bemerken und dem Gericht mitteilen.
mirkosch ist offline  
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Alt 17.11.2019, 09:10   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Das Akteneinsichtsrecht ergibt sich aus § 13 Abs 1 FamFG. Aber die Fragestellung ist schon falsch. Betreuung wird nicht GEGEN Jemanden beantragt, sondern FÜR. Es soll ja Hilfe und Unterstützung sein. Wers nicht möchte, der bekommt sie auch nicht, § 1896 Abs 1a BGB.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 19.11.2019, 22:01   #4
Neuer Gast
 
Registriert seit: 14.11.2019
Beiträge: 2
Standard

Doch gegen mich weil: Wenn ein Elternteil eine Betreuung anregt, weil dieser mein Studium nicht bezahlen möchte, obwohl dieser zahlen müsste laut Bafäg Bescheid, sehe ich dies als gegen mich, weil es meine Existenz gefährdet!! Zuvor werden Spielchen gespielt vom Elternteil, um das Studium schlecht aussehen zu lassen oder Nötigung (wenn du nicht dies oder das, dann bekommst du kein Geld mehr). Die Folgen daraus werden dann zum Argumentieren gegen mein Studieren verwendet.

Mir wurde u.a. unterstellt die Wohnung kaum zu verlassen, obwohl mein Verwandter das überhaupt nicht wissen konnte (der lebt in einer anderen Stadt)! Dass ich einen Nebenjob jeden zweiten Tag hatte, bei dem ich auch nicht alleine arbeitete, wurde einfach ignoriert, obwohl ich mich damit verteidigen wollte. Das wäre doch nachweisbar gewesen?? Wie kann so etwas sein?

Muss ich diese Akteneinsicht schriftlich beantragen, brauche ich dazu einen Anwalt oder kann ich einfach beim Betreuungsgericht erscheinen und meine Akte ausleihen?
Kristall ist offline  
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Alt 20.11.2019, 07:56   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Kann man persönlich vor Ort machen (Personslausweis) oder via Anwalt (§§ 10, 275 FamFG).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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