Dies ist ein Beitrag zum Thema Ich darf meinen Freund nicht Zuhause pflegen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll..
Vorweg sollte ich vielleicht einiges erklären. Wir haben eine offene Beziehung. ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
25.11.2019, 14:05 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 24.11.2019
Beiträge: 2
|
Ich darf meinen Freund nicht Zuhause pflegen
Hallo,
ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll.. Vorweg sollte ich vielleicht einiges erklären. Wir haben eine offene Beziehung. Das heißt er hatte das eine oder andere Mal eine Affäre. Und das schon seit über 20 Jahren. Wir haben 2 Kinder. Den Großen habe ich mit in die Beziehung gebracht, den er aber mit aufgezogen hat. Der Kleine ist ein gemeinsames Kind... Wir haben mal zusammen gelebt aber das hat nicht wirklich funktioniert. Bei getrennten Wohnungen lief es einwandfrei. Also, mein Freund ist vor ca. einem Jahr sehr krank geworden und musste ins künstliche Koma versetzt werden. In diesem Koma hatte er einen Schlaganfall und muss seitdem Betreut werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte er wieder eine kurze Affäre die sich aber von ihm trennen wollte als es ihm so schlecht ging. Bettlägrig und er hat probleme mit dem Sprechen und Verstehen. Ich möchte ihn Zuhause pflegen und am Anfang war auch alles klar. Die Schwester meines Freundes war auch damit einverstanden. Unser Großer hat die Funktion eines Betreuers übernommen. Nach dem Krankenhaus, Reha und wieder Krankenhaus mussten wir ihn erst in ein Pflegeheim geben da er komplett Bettlägrig war und wir Zuhause noch einiges regeln mussten. Außerdem wollte ich vorher noch einen Kurs für die Pflege machen. Nun unser Problem... In der Zeit hat die Schwester erfahren das ich eine private Insolvenz habe und hat dafür gesorgt das mein Freund einen gesetzlichen Betreuer bekommt. Dieser ist auch dagegen das ich ihn Zuhause pflege. Ach ja, und die "Affäre" ist auch noch da, da es ja meinem Freund wieder besser geht. Er kann wieder ein bisschen laufen. Nur mit dem Sprechen und Verstehen klappt es noch nicht so gut. Unser gemeinsamer Sohn hat jetzt nach vielem hin und her die Betreuung beantragt. Da haben sie ihn in einer Nacht- und Nebel-Aktion schnell in ein Pflegeheim in die Nähe der Affäre, aber ca. 250 km weit weg von uns, gebracht. Das Pflegeheim hat es auch erst an einem Abend erfahren das er am nächsten Morgen abgeholt wird. Die haben uns dann informiert. Sonst hätten wir es erst beim Besuch gesehen das er nicht mehr da ist. Der Betreuer hat weder mir noch seinem leiblichen Sohn Bescheid gegeben. Ist das Rechtens? Die beiden Jungs sind dann gleich zum Betreuungsgericht gegangen und haben sich beschwert. Jetzt sollen wir eine Stellungnahme schreiben. Wie machen wir das am besten ohne das es wieder nach hinten losgeht, wir meinen Freund nach Hause holen können und unser Sohn Betreuer wird? Mit freundlich Grüßen Kerstin |
27.11.2019, 20:12 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
|
Ich darf meinen Freund nicht zuhause pflegen.....
Hallo, was will der "Genesende" ?
Ich denke, darauf kommt's letztendlich doch an!!! Gruss Motzerella |
01.12.2019, 21:22 | #3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 24.11.2019
Beiträge: 2
|
Hallo,
und da ist das Problem. Mein Freund hat Wortfindungs- und Wortverständigungs Probleme. Man kann sich mit ihm unterhalten und man versteht ihn auch.. aber nur wenn man länger mit ihm zusammen ist. Manchmal ist er auch sehr klar im Kopf und es funktioniert alles sehr gut. Da sich aber weder der Betreuer noch der Richter sich im Pflegeheim blicken ließen ( sie waren in der ganzen Zeit nur einmal da und das nur ganz kurz ) können sie nicht wissen was für Fortschritte mein Freund in der Zeit gemacht hat. Und sie glauben es weder mir, den Jungs, noch dem Pflegepersonal. Oder besser gesagt. Sie wollen nicht da es nur nach dem Willen der Schwester geht. Und wir wissen nicht wie wir dagegen ankommen sollen. Gruß Kerstin |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|