Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreungsjahr im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen
ab wann läuft den Die Betreuung?
von Datum des Beschlusses
oder
ab Datum bei Aushändigung der Ausweiße ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
28.11.2019, 12:38 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.07.2019
Beiträge: 3
|
Betreungsjahr
Hallo alle zusammen
ab wann läuft den Die Betreuung? von Datum des Beschlusses oder ab Datum bei Aushändigung der Ausweiße zur Betreuung Bei mir müsste jetzt bald das Jahr rum sein schickt man die Formulare vorher oder bekommt man die von Gericht zugeschickt Danke |
28.11.2019, 15:37 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Bitte um was soll es bei diesem Beitrag gehen?
Abrechnung der Betreuervergütung? Ehrenamtspauschale? Rechnungslegung? Jahresbericht?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
28.11.2019, 16:03 | #3 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
|
Zitat:
Falls im Beschluss NICHT drinsteht „sofort wirksam), dann Absatz 1: Bekanntgabe des Beschlusses an den Betreuer. Wenns drinsteht, dann Absatz 2. das müsste dann aber auf dem Beschluss selbst vermerkt sein. Betreuerausweis ist völlig irrelevant. Genau 1 Jahr später kann man die Aufwandspauschale von 399 € beantragen (§ 1835a Abs 4 BGB). Muss man von sich aus machen, vom Gericht kommt da nix. Für die Rechnungslegung gilt eigentlich das Gleiche. Allerdings kann das Gericht einen anderen Zeitraum festlegen (§ 1840 Abs 3 BGB).
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
28.11.2019, 20:33 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo Horst, ich befürchte du mühst dich umsonst.
Beim nochmaligen Durchlesen könnte es sich hier auch um die Frage eines Betreuten handeln dessen Betreuung nur für Jahr eingerichtet wurde. Klarheit entseht nur durch weitere Erklärungen des Threadstartes die hoffentlich noch folgen werden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
28.11.2019, 21:50 | #5 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
|
Schokopudding ist ehrenamtliche Betreuerin ihrer Tochter.
Sie hat sich doch wenigstens vorgestellt. Aber es wäre schon sinnvoll wenn Fragen etwas genauer gestellt werden.
__________________
---------------- |
Lesezeichen |
|
|