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Betreungsjahr

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreungsjahr im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen ab wann läuft den Die Betreuung? von Datum des Beschlusses oder ab Datum bei Aushändigung der Ausweiße ...


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Alt 28.11.2019, 12:38   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.07.2019
Beiträge: 3
Standard Betreungsjahr

Hallo alle zusammen


ab wann läuft den Die Betreuung?


von Datum des Beschlusses


oder


ab Datum bei Aushändigung der Ausweiße zur Betreuung
Bei mir müsste jetzt bald das Jahr rum sein
schickt man die Formulare vorher
oder bekommt man die von Gericht zugeschickt
Danke
Schokopudding ist offline  
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Alt 28.11.2019, 15:37   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Bitte um was soll es bei diesem Beitrag gehen?
Abrechnung der Betreuervergütung?
Ehrenamtspauschale?
Rechnungslegung?
Jahresbericht?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.11.2019, 16:03   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Zitat:
Zitat von Schokopudding Beitrag anzeigen
ab wann läuft den Die Betreuung?
von Datum des Beschlusses
oder
ab Datum bei Aushändigung der Ausweiße zur Betreuung
Bei mir müsste jetzt bald das Jahr rum sein
schickt man die Formulare vorher
oder bekommt man die von Gericht zugeschickt
Danke
Hallo, weder noch. Die Wirksamkeit steht in § 287 FamFG.
Falls im Beschluss NICHT drinsteht „sofort wirksam), dann Absatz 1: Bekanntgabe des Beschlusses an den Betreuer.
Wenns drinsteht, dann Absatz 2. das müsste dann aber auf dem Beschluss selbst vermerkt sein. Betreuerausweis ist völlig irrelevant. Genau 1 Jahr später kann man die Aufwandspauschale von 399 € beantragen (§ 1835a Abs 4 BGB). Muss man von sich aus machen, vom Gericht kommt da nix.

Für die Rechnungslegung gilt eigentlich das Gleiche. Allerdings kann das Gericht einen anderen Zeitraum festlegen (§ 1840 Abs 3 BGB).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 28.11.2019, 20:33   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Horst, ich befürchte du mühst dich umsonst.

Beim nochmaligen Durchlesen könnte es sich hier auch um die Frage eines Betreuten handeln dessen Betreuung nur für Jahr eingerichtet wurde.

Klarheit entseht nur durch weitere Erklärungen des Threadstartes die hoffentlich noch folgen werden.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 28.11.2019, 21:50   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Schokopudding ist ehrenamtliche Betreuerin ihrer Tochter.
Sie hat sich doch wenigstens vorgestellt.

Aber es wäre schon sinnvoll wenn Fragen etwas genauer gestellt werden.
__________________
----------------
agw ist offline  
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