Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Ab wann heim?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ab wann heim? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Ich lebe seit 2 Monaten in einer Wohngemeinschaft für menschen mit seelischer Behinderung, die Betreuung erfolgt ambulant auf Basis ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 04.12.2019, 14:11   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard Ab wann heim?

Hallo,

Ich lebe seit 2 Monaten in einer Wohngemeinschaft für menschen mit seelischer Behinderung, die Betreuung erfolgt ambulant auf Basis des persönlichen Budgets. Wir kaufen zusammen ein und essen zusammen.

Nun haben mehrere meiner Mitbewohner Scheiben von ihren Betreuern bekommen das diese nur noch abrechnen dürften als wären wir in einem Heim. Wir wollen uns mit dem Bewohner Rat da einmischen damit unsere Betreuer nicht abhauen weil es viel Aufwand auf wenig Geld ist. Primär geht es um eine Stellungnahme von uns.

Ab wann zahlt eine betreute wg als "heim" und was bringt man am besten als Gegenargument das es kein Heim ist?
Elara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2019, 15:34   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Soweit ich das von meiner Betreuerin mitbekommen habe, ist das nun, nach der letzten Novelle eben so, dass WGs eben als Heimbewohner zählen und entsprechend geringer entlohnt werden.
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2019, 19:40   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin

Die Unterscheidung Heim / Nicht-Heim ist jetzt bei der Vergütung wg. des BTHG (Bundesteilhabegesetz) umgestrickt worden.

Hier ist das Gesetz dazu:

§ 5 Abs. 3 VBVG:

Hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Betreuten ist zwischen stationären Einrichtungen und diesen nach Satz 3 gleichgestellten ambulant betreuten Wohnformen einerseits und anderen Wohnformen andererseits zu unterscheiden. 2Im Sinne dieses Gesetzes sind

stationäre Einrichtungen:

1 Einrichtungen, die dem Zweck dienen, Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie tatsächliche Betreuung oder Pflege zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden;



2 ambulant betreute Wohnformen:

entgeltliche Angebote, die dem Zweck dienen, Volljährigen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt oder einer Wohnung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme extern angebotener entgeltlicher Leistungen tatsächlicher Betreuung oder Pflege zu ermöglichen.



3. Ambulant betreute Wohnformen sind stationären Einrichtungen gleichgestellt, wenn die in der ambulant betreuten Wohnform extern angebotenen Leistungen tatsächlicher Betreuung oder Pflege als Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch professionelle Betreuungs- oder Pflegekräfte zur Verfügung gestellt oder vorgehalten werden und der Anbieter der extern angebotenen Betreuungs- und Pflegeleistungen nicht frei wählbar ist.


Nach diesen Kriterien wird geprüft, ob Deine Wohngruppe als ambulant oder stationär angesehen wird.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2019, 07:11   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Hat das nach BTHG auch Auswirkung darauf wieviel Geld uns zur Verfügung steht?(bisher war es der doppelte H4 Satz+Wohnungskosten)
Elara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2019, 19:21   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Elara Beitrag anzeigen
Hat das nach BTHG auch Auswirkung darauf wieviel Geld uns zur Verfügung steht?(bisher war es der doppelte H4 Satz+Wohnungskosten)
Mit Sicherheit. Aber welche Auswirkung wird wohl erst Anfang 2020 zeigen. Oder eher Mitte 2020, wenn sich das Chaos etwas beruhigt hat.
Jetzt schon eine konkrete Zahl zu nennen ist der reine Spekulatius.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:53 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39