Dies ist ein Beitrag zum Thema Durch Betreuung vom Regen in die Traufe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Aus meiner Sicht ist die einzige Möglichkeit des Scheiterns einer Verbraucherinsolvenz die Versagung der Restschuldbefreiung. Hier gibt es so enge ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
24.01.2020, 10:28 | #21 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
|
Aus meiner Sicht ist die einzige Möglichkeit des Scheiterns einer Verbraucherinsolvenz die Versagung der Restschuldbefreiung. Hier gibt es so enge Vorschriften und es bedarf eines expliziten Gläubigerantrages, dass ich persönlich keine Kenntnis von einem Fall habe, wo die Restschuldbefreiung versagt wurde.
Zum Betreuungsverfahren: Gesetzestexte sind manchmal nicht sehr hilfreich. Bei den Handlungen vor Gericht in Bezug auf das Betreuungsverfahren gibt es keine Anträge. Es handelt sich in jedem Fall um ein amtswegiges Verfahren. Wenn etwas in die Wege geleitet werden soll, braucht es nur eines einfachen Schreibens ohne ausdrücklichen Antrag. Wenn du eine Änderung oder Aufhebung wünschst, schreibe dies dem Gericht, "wie dein Schnabel gewachsen ist". Es muss nicht formvollendet ausformuliert sein. Das Gericht muss tätig werden, weil ihm etwas bekannt geworden ist. Dabei ist es völlig irrelevant, ob die Anregung zur Einrichtung der Betreuung von dir oder jemandem anderes gekommen ist. Das Gericht spult sein Verfahren ab (Anhörungen, Sozialbericht, ärztl. Gutachten) und trifft eine rechtsmittelfähige Entscheidung.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
18.02.2020, 03:23 | #22 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.01.2020
Beiträge: 11
|
Bei dem "klärenden" Gespräch hat sich folgendes ergeben:
Ich erhalte eine Pension von rund 1400€. Unterhalt ist schon abgezogen. Davon geht Miete ab in Höhe von 300€. Für die WG-Betreuungskosten gibt es Zahlungsübernahme vom Bezirk Oberbayern. 500€ darf ich behalten für meinen Lebensunterhalt. Der Rest muss zurückgelegt werden für eine Krankenversicherung, da ich seit 20 Jahren nicht mehr versichert bin und nur Beihilfe vom Bund (70%) bekomme. Da ich keinen Nachweis mehr über eine Vorversicherung habe nimmt mich natürlich auch keine auf. Eine Rückzahlung von nicht in Anspruch genommenem Urlaub in Höhe von 2000€ durfte ich nicht behalten, auch dies wurde konfisziert ebenso die Rückzahlung der schon geleisteten Betreuungskosten. Onlinebanking bleibt gesperrt, Debit-Karte bekomme ich voraussichtlich keine. Meine Verlobte versauert im forensischen Umfeld, für mich ist es "nicht wichtig mobil zu sein" in dem Fall. Kann sie nur 1 mal pro woche auf station besuchen. Alles in Allem wird meine private Lebensplanung nicht berücksichtigt, fühle mich verarscht und entmündigt, zumal die Krankenkassengeschichte auch schon fast 1 Jahr ergebnislos läuft, hauptsache es werden Rücklagen gebildet wobei ich bezweifle daß es rechtens ist dafür Rückzahlungen zu verwenden die eigentlich mir zustehen... |
18.02.2020, 09:30 | #23 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,796
|
Die Darstellung des KV-Schutzes ist falsch. Beamte sind seit 2009 verpflichtet, sich privat für den Teil der Behandlungskosten krankenzuversichern, den die Beihilfe nicht trägt (also meist 50 % im aktiven Dienst, 30% nach Ruhestand). Siehe § 193 Abs 3 VVG.
Jeder PKV ist verpflichtet, eine Basisversicherung abzuschließen (die Ausnahme steht in § 193 Abs. 5 VVG). Sich darum zu kümmern, ist auch Aufgabe des Betreuers mit AK Gesundheitssorge. Hat man sich seit Jahren illegalerweise nicht um den KV - Schutz gekümmert, muss man (für max 5 Jahre rückwirkend) einen Strafzuschlag zahlen, siehe § 193 Abs. 4 VVG. Ich vermute, das sind die genannten „Einbehaltungen“. Daran kann aber auch der beste Betreuer nix ändern. Das hat man ganz alleine verschlampt. Soviel zum Thema „Lebensplanung“. Und eigentlich erwarte ich von jedem Beamten, dass er die für ihn geltenden Gesetze kennt und beachtet. Falls nein, könnte man ja jederzeit die Entlassung beantragen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
18.02.2020, 09:52 | #24 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
|
@HorstD:
Deine letzte Bemerkung ist etwas harsch. Beamte sind auch nur Menschen, die mit der eigenen Situation überfordert sein können. Auch Beamte müssen nicht alles auswendig können und kennen, was sie bzw. ihren Status betrifft; egal ob es dabei um die Krankenversicherungspflicht, die personellen Gegebenheiten oder Verwaltungsrecht betrifft. Es wäre wünschenswert, sicher. Aber da ich nur vor meiner Haustüre kehren kann (ich weiß auch nicht alles, was mich betrifft, es gibt sicher noch ein Steuerschmankerl, das mir entgeht o. ä.), finde ich eine solche Äußerung dezent daneben. My two cents. Back to Topic. Danke.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
|
18.02.2020, 13:30 | #25 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,796
|
Ja, aber wie sagt man: wie man in den Wald hinein ruft, kommt es zurück. Und das mit der KV war überall in Beamtenkreisen Thema. Da muss man sich damals schon alle Ohren zugestopft haben, um das nicht mitzukriegen. Und etwas ist dann anders als bei „normalen“ Menschen: von den Beamten erwartet man Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit, Gesetzestreue. Das fängt zunächst mal bei sich selbst an. Und genau deshalb kann man als Beamter (anders als normale Arbeitnehmer) auch bei privaten Verfehlungen entlassen werden.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
18.02.2020, 16:28 | #26 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
|
Zitat:
|
|
18.02.2020, 19:17 | #27 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.01.2020
Beiträge: 11
|
Das ist wirklich haarsträubender Unsinn und Panikmache. Oberlehrerhaft erhobene Zeigefinger von Vorschriftsfetischisten und Ignoranz des wirklichen Problems. Es geht nicht darum was ich hätte tun sollen sondern um das was mit mir jetzt gemacht wird. Die Betreuerin kümmert sich einen Scheiß um die PKV, Schwerbehindertenausweis und das seit fast einem Jahr. Jetzt kommt Geld rein und es wird konfisziert für Rücklagen, meine Lebensplanung nicht berücksichtigt. Die steht aber an erster Stelle. Es geht um mein Wohlergehen und dazu ist die Stabilität meiner Beziehung sehr wichtig. Diese steht und fällt mit der Frequenz und Qualität und ist durch einmal wöchentliche Besuche im Therapiegefängnis nicht zu erreichen. Ich erwarte nicht daß das hier jemand nachvollziehen kann.
|
18.02.2020, 19:41 | #28 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
|
Zitat:
?..und was machst Du sonst so, um an Deiner Situation etwas zu ändern? Es klingt eine Menge Frust, gar Wut durch, was nach Deinen Schilderungen hier, insbesondere aufgrund Deiner Erkrankung und weiterer "schlecht gelaufener Dinge" naklar nachvollziehbar ist...aber das wird Dir ja nicht weiterhelfen... Vielleicht gelingt es Dir, einen Kontakt auf Augenhöhe mit Deiner Betreuerin und bei Dir selbst Verständnis für Deine (objektive) Situation herzustellen. Eine Psychotherapie könnte Dir vielleicht dabei helfen, von einer solchen las ich beim Überfliegen der Beiträge nichts...bist Du in Behandlung? Jedenfalls kann ich in der "Bildung von Rücklagen" > ggf. für "Strafzahlung" PKV kein pflichtwidriges Handeln der Betreuerin erkennen, im Gegenteil. Der Hinweis auf drohende (durchaus realistische) disziplinarrechtliche Folgen, war gut-/ernstgemeint und ist keineswegs Unsinn. Auch im Ruhestand kann Dir vom Dienstherrn Böses widerfahren...Du solltest erfahrungsgemäß nicht zu sehr "schüren" in Deiner Lage! Man glaubt nicht, welche Wege manche Details aus dem (vermeintlich) rein privaten Bereich nehmen... Gruß Florian |
|
18.02.2020, 21:11 | #29 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
@ torsten, in haltlosem Zorn schlägst du wild um dich- leider. Für dich.
Dir ist der"Moment" wichtig sonst ( scheinbar) nichts. Kann bzw. könnte man zur obersten Prämisse machen- wenn man dir dauerhaft schaden wollte. Das will hier keiner. Warum auch sollte das jemand? Wir kennen dich gar nicht. Wenn man deine Story durchliest gibt es Ungereimtheiten. Einmal hast du deine Betreuung selbst angeregt, dann wieder hat dein Dienstherr dich dazu gezwungen. Wat denn nu? Du hast die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Vor allem nicht die, die eine Existenz regelrecht vernichten können wie eine fehlende KV. Die ist gerade für einen psychisch Kranken unverzichtbar! Sortier dich mal. Priorität hat nicht- auf keinen Fall- eine Beziehung sondern das Minimum an existenzieller Absicherung. Eine seit Jahren ! fehlende KV wieder aufleben zu lassen ist der absolut totale Kraftakt. Wer denkt sowas ginge ohne vorausschauendes konsequentes Handeln oder wäre in Kürze abzuhandeln lebt nicht in der Realität! Reg dich ab, schau genau hin und freue dich dass es jemanden gibt der DEINEN Sch.....s versucht zu richten. Du hast zwei Möglichkeiten: sinnlos weitertoben und damit unterzugehen oder dich produktiv zu beteiligen. Mehr Möglichkeiten gibt es nicht. Krankheiten sollte man ernst nehmen ,(können) auch wenn es erst mal und natürlich sehr weh tut.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
06.03.2020, 16:03 | #30 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.01.2020
Beiträge: 11
|
Das zurückgezahlte Geld für nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub wurde in die Insolvenzmasse übernommen, d.h. es wurde nicht für eine achso existenziell nötige PKV zurückgelegt sondern die Betreuerin hat zugelassen daß es vom Insolvenzverwalter gepfändet wird.
Eine persönliche Einbringung in die PKV-Geschichte ist nicht möglich denn das würde bedeuten daß ich mir im Alleingang mein Recht erklagen müsste, meine Betreuung unternimmt nichts. Ich habe Sie zur Stellungnahme angeschrieben damit ich etwas verwertbares zur Hand habe wenn ich die Aufhebung der Betreuung beantrage; da sie mir bis jetzt nur geschadet hat führt daran wohl kein Weg vorbei. |
Lesezeichen |
|
|