Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann Betreute über ihr Geld verfügen, trotz Vermögenssorge im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Darf meine Mutter die jetzt eine Betreuerin hat die sich auch um die Vermögenssorge kümmert noch über ihr eigenes Konto ...
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21.01.2020, 18:47 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 10.12.2019
Beiträge: 20
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Kann Betreute über ihr Geld verfügen, trotz Vermögenssorge
Darf meine Mutter die jetzt eine Betreuerin hat die sich auch um die Vermögenssorge kümmert noch über ihr eigenes Konto verfügen, sprich am Automaten Geld abheben? Oder muss das immer im voraus mit der Betreuerin besprochen werden. Des Weiteren wie lange rückwirkend werden Konten der Betreuten vom Betreuer angeschaut und hat das eine Relevanz was vor 1-2 Jahren vorher war als die Betreute z.B. Geld verschenkt hat? Was alles im Rahmen ihres Vermögens war.
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21.01.2020, 18:55 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hi,
Kommt darauf an ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde oder nicht. Ohne kann sie über ihr Geld weiter verfügen wie bisher. Mit wird es schon etwas Schwieriger. Geldgeschenke von vor Jahren interessieren den betreuter im Regelfall nicht. Außer es geht um Sozialhilfe Hier können Rückforderungen bis zu 10 jahre später erfolgen. |
21.01.2020, 18:56 | #3 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ganz grundsätlich ist es ratsam sich zu Bginn der Betreuung zusamenzusetzen und verbindlich zu besprechen dass hinterher kein Unmut oder Missverständnisse entstehen. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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21.01.2020, 21:16 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Beachtlich ist auch, dass nach dem Tod der Betreuten, wenn die Schenkung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgte, die Erben 10 Jahre lang einen Anspruch auf die erfolgte Schenkung haben. Dieser vermindert sich um 10% für jedes volle Jahr.
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22.01.2020, 10:50 | #5 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
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