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Kann Betreute über ihr Geld verfügen, trotz Vermögenssorge

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Darf meine Mutter die jetzt eine Betreuerin hat die sich auch um die Vermögenssorge kümmert noch über ihr eigenes Konto ...


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Alt 21.01.2020, 18:47   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.12.2019
Beiträge: 20
Standard Kann Betreute über ihr Geld verfügen, trotz Vermögenssorge

Darf meine Mutter die jetzt eine Betreuerin hat die sich auch um die Vermögenssorge kümmert noch über ihr eigenes Konto verfügen, sprich am Automaten Geld abheben? Oder muss das immer im voraus mit der Betreuerin besprochen werden. Des Weiteren wie lange rückwirkend werden Konten der Betreuten vom Betreuer angeschaut und hat das eine Relevanz was vor 1-2 Jahren vorher war als die Betreute z.B. Geld verschenkt hat? Was alles im Rahmen ihres Vermögens war.
Ms42 ist offline  
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Alt 21.01.2020, 18:55   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Hi,

Kommt darauf an ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde oder nicht. Ohne kann sie über ihr Geld weiter verfügen wie bisher. Mit wird es schon etwas Schwieriger.
Geldgeschenke von vor Jahren interessieren den betreuter im Regelfall nicht. Außer es geht um Sozialhilfe
Hier können Rückforderungen bis zu 10 jahre später erfolgen.
Elara ist offline  
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Alt 21.01.2020, 18:56   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Darf meine Mutter die jetzt eine Betreuerin hat die sich auch um die Vermögenssorge kümmert noch über ihr eigenes Konto verfügen, sprich am Automaten Geld abheben?
So lange kein Einwilligungsvorbehalt in die Vermögenssorge besteht darf sie das.


Zitat:
Oder muss das immer im voraus mit der Betreuerin besprochen werden.
Du hast nichts über die Gründe der Betreuung gesagt. Wenn das z.B. Demenz wäre dann ist es auf jeden Fall gut Geldausgaben zu besprechen. Nicht dass Rechnungen zu zahlen wären aber deine Mutter vergisst das und gibt das Geld aus.
Ganz grundsätlich ist es ratsam sich zu Bginn der Betreuung zusamenzusetzen und verbindlich zu besprechen dass hinterher kein Unmut oder Missverständnisse entstehen.


Zitat:
Des Weiteren wie lange rückwirkend werden Konten der Betreuten vom Betreuer angeschaut
Das hängt vom Fall ab und auch dem gerichtlichen Auftrag, sprich den Aufgabenkreisen.



Zitat:
hat das eine Relevanz was vor 1-2 Jahren vorher war als die Betreute z.B. Geld verschenkt hat?
Das kann Relevanz bekommen wenn z.B. wegen einem Heimaufenthalt staatliche Hilfen nötig werden. Dann wären u.U. Schenkungen im Zeitraum von 10 Jahren zurückzufordern.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.01.2020, 21:16   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das kann Relevanz bekommen wenn z.B. wegen einem Heimaufenthalt staatliche Hilfen nötig werden. Dann wären u.U. Schenkungen im Zeitraum von 10 Jahren zurückzufordern.
Beachtlich ist auch, dass nach dem Tod der Betreuten, wenn die Schenkung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgte, die Erben 10 Jahre lang einen Anspruch auf die erfolgte Schenkung haben. Dieser vermindert sich um 10% für jedes volle Jahr.
Susi K ist offline  
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Alt 22.01.2020, 10:50   #5
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
Standard

Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Beachtlich ist auch, dass nach dem Tod der Betreuten, wenn die Schenkung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgte, die Erben 10 Jahre lang einen Anspruch auf die erfolgte Schenkung haben. Dieser vermindert sich um 10% für jedes volle Jahr.
Du meinst vermutlich den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB)? Der ist nur relevant für Pflichtteilsansprüche oder für Erbteile, die durch die Schenkung sonst weniger als den (ergänzten) Pflichtteil ausmachen würden (§ 2326 BGB).
FFB ist offline  
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