Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin möchte sofort Haus verkaufen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, das Ersparte dürfte, soweit die Heimkosten bezahlt werden müssen, ca 7-8 Jahre reichen. Wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, auch länger. ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
27.01.2020, 10:05 | #11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
|
Hallo, das Ersparte dürfte, soweit die Heimkosten bezahlt werden müssen, ca 7-8 Jahre reichen. Wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, auch länger. Ist denn schon ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt? Wäre ja mal als Erstes dran.
Wenn Außerdem noch weitere Grundstücke vorhanden sind, wäre es ja wohl sachgerecht, erstmal diese zu verkaufen. Es ist zwar nicht Aufgabe eines Betreuers, potentielle Erbeninteressen zu vertreten, aber der Wunsch nach Erhalt des Familiensitzes als früher geäußerter Wunsch der Betreuten (§ 1901 Abs 3 BGB) klingt zumindest plausibel. Für einen Erbvertrag (bei dem die Betreuerin nicht stellvertretend tätig werden darf), dürfte es wegen der Demenz zu spät sein, vermutlich auch für eine Grundstücksschenkung. Wobei allerdings auch mal zu überlegen ist, wie realistisch der Erhalt des Hauses ist. Wenn es jetzt schon Auseinandersetzungen im näheren Familienkreis gibt, sind diese nach dem Erbfall noch wahrscheinlicher. Was dann meist eh auf einen Verkauf hinausläuft - oder ein Verfallenlassen der Immobilie, weil sich die Erbengemeinschaft gegenseitig blockiert. Im übrigen: dass eine familienfremde Betreuerin bestellt wurde, ist ja ein Anzeichen dafür, dass Vom Richter keiner der vorherigen Familienangehörigen alleine als geeignet angesehen wurde. Kann es damit zusammenhängen, dass auf den mehrfach geäußerten Vorschlag, mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen (Ziel: Betreuerwechsel), nicht eingegangen wird? Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
27.01.2020, 10:38 | #12 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zitat:
Klärung könnte evtl. erreicht werden durch ein Gespräch aller Beteiligten und der Betreuerin. Falls die Kollegin sich darauf einlassen könnte- was evtl. schwierig ist da sie als Betreuerin die objektiven Interessen der Betreuten zu vertreten hat und wohl eingesetzt wurde da es innerfamliär wegen dem Eigentum der Betreuten schon erhebliche Streitigkeiten gegeben haben muss. Insofern ist die Überschrift des Thread, dass eine Betreuerin ohne Not sofort ein Haus verkaufen will nicht passend gewählt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
||
27.01.2020, 13:23 | #13 |
Einsteiger
Registriert seit: 10.12.2019
Beiträge: 20
|
Vielen Dank für all Eure Anmerkungen. Es gestaltet sich sehr schwierig hier den komplexen Verlauf darzulegen.
Es gibt einen Ehe und Erbvertrag in diesem wurde alles geregelt. Beide Kinder hatten die Vorsorgevollmacht, nur ein Teil hat etwas f. die Mutter getan. Der andere Teil hat falsche Anmerkungen bei d. Betreuungsstelle gemacht und somit hat das Gericht eine externe Betreuerin bestellt. Leider ist es nicht möglich mit meinem Bruder vernünftig zu reden. Die Betreuerin hat innerhalb von 5 Min. entschieden, nachdem das Haus v. der Mutter nicht mehr bewohnt sei es zu verkaufen. Ich werde noch einen Termin mit ihr vereinbaren und mit ihr alles besprechen. Sollte dann keine Übereinkunft möglich sein wende ich mich ans Gericht. |
27.01.2020, 14:07 | #14 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
|
Die Betreuerin könnte sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sie das Haus verkauft, obwohl es im Erbvertrag noch berücksichtigt ist, da ein Erbvertrag grundsätzlich alle Vertragspartner bindet und die Betreuerin den Erbvertrag nicht im Namen der Betreuten ändern oder widerrufen kann, da die letztwillige Verfügung als höchstpersönliches Rechtsgeschäft einer Vertretung nicht zugänglich ist.
|
27.01.2020, 17:26 | #15 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Kann das sinnlose spekulieren im Stil von hätte, hätte Fahrradkette bitte mal aufhören?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
27.01.2020, 18:52 | #16 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
|
Ich kann den TE allein schon aus Pietätsgründen sicher nicht fragen, was genau im Erbvertrag steht. Tatsache ist: wenn im Erbvertrag eine Klausel enthalten ist, die das Haus mit Eintritt des Todes an den Vertragspartner (etwa die Kinder als Erben) überschreibt, und das Haus wird vor Eintritt des Todes verkauft und fällt deshalb nicht in die Erbmasse, dann ist das Vertragsbruch und das begründet einen Schadensersatzanspruch zunächst mal gegen den Vertragspartner (also die Mutter), im Weiteren dann aber auch gegen die Betreuerin, die den Hausverkauf veranlasst hat. Sollte die Mutter in nächster Zeit sterben, ergäbe sich sogar ein unmittelbarer Anspruch der durch den Erbvertrag Begünstigten gegen die Betreuerin.
|
27.01.2020, 20:36 | #17 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Die eigentliche Frage ist beantwortet. Der TN weiss was er tun möchte.
An Endlosszenarien besteht kein Bedarf. Deshalb isses jetzt gut hier.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|