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Wer trägt die Kosten für eine gerichtliche Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer trägt die Kosten für eine gerichtliche Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle , ich hatte eine kleine Vorstellung bereits in dem dafür vorgesehenen Bereich gepostet. Hier noch mal in ...


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Alt 28.01.2020, 17:30   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.01.2020
Beiträge: 5
Frage Wer trägt die Kosten für eine gerichtliche Betreuung

Hallo an alle,


ich hatte eine kleine Vorstellung bereits in dem dafür vorgesehenen Bereich gepostet. Hier noch mal in Kürze und dann zu meiner 1. Frage:


Ich bin: weibl, alleinleben, vollzeit-berufstätig mit regularem Gehalt (das ist für die Frage später wichtig). Ich überlege für mich gerichtliche Betreuung zu beantragen im Bereich Post und Finanzen!



2017 wurde bei mir während einer Reha-Maßnahme ADHS festgestellt. Mein großes Manko ist, dass ich gelinde gesagt im Chaos versinke! Vor zwei Jahren habe ich dann freiwillig einen Antrag auf betreutes Wohnen gestellt, um zumindest gegen das häusliche Chaos anzukommen.



Daraus ergibt sich allerdings immer wieder ein Problem. Aufgrund meines Verdienstes durch den Vollzeitjob muss ich die BEWO selbst zahlen, habe allerso nur eine Stunde die Woche, weil ich mir mehr nicht leisten kann.



Ich muss noch Raten für einen großen Kredit abzahlen.


Ich kann soviele Haushaltsbücher schreiben wie ich will, ich schaffe es nie alles zu bezahlen, weil ich



z. B. Briefe nicht öffne und einfach nicht mit Geld umgehen kann. So hat sich neben den Rechnungen für die BEWO jetzt auch noch Mahnungen für Versicherungen angehäuft. Und ich weiß nicht wie ich es auf die Reihe kriegen soll.


Deswegen überlege ich, ob ich diesen Bereich zumindest vorüber gehend abgeben an einen gerichtlichen Betreuer, der mir dann auch das Haushaltsgeld einteilt.


Frage ist nur, ob ich dass dann auch selber bezahlen muss, das kann ich momentan nicht. Oder ob das irgrendwie anders finanziert werden kann. Falls es einen Freibetrag gibt, gehe ich davon aus, dass er genau so hoch ist, wie der bei der BEWO (in etwa HartzIV-Satz + erlaubter Nebenverdienst genauen Betrag weiß ich momentan nicht mehr) und da liege ich definitiv drüber.



Kann mir da einer weiter helfen?


Danke
Xandria73 ist offline  
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Alt 28.01.2020, 19:51   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Mal ohne weitere Details abzufragen, ich rate dir erst einmal alle möglichen Wege zu beschreiten, um ein eigenverantwortliches Leben führen zu können. Du hast deine Probleme doch sehr genau beschrieben. Daraus schließe ich, dass dir andere Möglichkeiten der Selbsthilfe bekannt sein müssen. Wenn das Gericht dir einen Betreuer zuschiebt ist damit keines deiner Probleme gelöst! Und den wirst du auch angesichts des Problempaketes so schnell nicht wieder los. Du willst dich doch sicher nicht einfach in deinen Sessel zurücklehnen? Gib dir einen Ruck. Du hast doch eine gesunde Selbstbeurteilung.
Susi K ist offline  
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Alt 28.01.2020, 22:04   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Frage ist nur, ob ich dass dann auch selber bezahlen muss, das kann ich momentan nicht. Oder ob das irgrendwie anders finanziert werden kann.
Hallo,
prinzipiell gilt auch für die Betreuervergütung ein Freibetrag von 5000 € für das Vermögen. Das Einkommen wird nicht in allen Gerichtsbezirken für die Begleichung der Vergütung herangezogen. Ob das in Deinem Gerichtsbezirk der Fall ist kann dir sicherlich die Betreuungsbehörde beantworten.

Du kannst die Regelungen zur Vergütung auch gut im Betreuungsrechtslexikon nachlesen.

Zu der Frage ob eine rechtliche Betreuung das Richtige für deine Situation ist kann dich auch die zuständige Betreuungsbehörde beraten.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 29.01.2020, 08:02   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,799
Standard

Hallo, der Einkommensfreibetrag für die Betreuervergütung (bei Alleinstehendem) liegt seit 1.1.2020 bei 864 € + Unterkunftskosten(§§ 1836c BGB, 82-85 SGB XII). Gegenübergestellt wird das Nettoeinkommen, von dem vorab noch einige Abzüge gemacht werden: Werbungskosten, bestimmte Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Sterbegeldvers. Usw). Der Unterschiedsbetrag ist aber nicht pauschal heranzuziehen, besondere Belastungen sind auch noch (§ 87 SGB XII) abzuziehen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 31.01.2020, 16:39   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.01.2020
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Mal ohne weitere Details abzufragen, ich rate dir erst einmal alle möglichen Wege zu beschreiten, um ein eigenverantwortliches Leben führen zu können. Du hast deine Probleme doch sehr genau beschrieben. Daraus schließe ich, dass dir andere Möglichkeiten der Selbsthilfe bekannt sein müssen. Wenn das Gericht dir einen Betreuer zuschiebt ist damit keines deiner Probleme gelöst! Und den wirst du auch angesichts des Problempaketes so schnell nicht wieder los. Du willst dich doch sicher nicht einfach in deinen Sessel zurücklehnen? Gib dir einen Ruck. Du hast doch eine gesunde Selbstbeurteilung.



Hallo Susi,



danke erst mal für deine Antwort!



Man sagt mir immer wieder, dass ich sehr reflektiert bin. Allerdings ist es seit längerem so, dass ich aus versch. Gründen nicht so agiere (agieren kann) wie ich es eigentlich möchte und müsste! Da hilft auch leider "kein Ruck geben" - DAS ist ja mein Hauptproblem!



Ich möchte hier nicht zu sehr auf das wieso und warum eingehen!


Soviel weiß ich allerdings über gerichtliche Betreuung, dass man (zumindest, wenn man sie selber in die Wege leitet) diese zeitlich begrzenzen kann und man einen Betreuer durchaus auch ablehen darf!


Mittlerweile konnte ich mich auch im persönlichen Bereich mehr informieren - mir wurde von mehreren Personen zu einer vorübergehenden Betreuung geraten. Und ich denke, dass ich das auch angehen werde.



LG Xandria
Xandria73 ist offline  
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Alt 31.01.2020, 16:41   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.01.2020
Beiträge: 5
Standard

@ agw und HorstD,


ich möchte mich auch für eure Antworten bedanken!


Mittlerweile konnte ich schon einige Information hier vor Ort einholen und habe auch einen Beratungstermin ausgemacht!




LG Xandria
Xandria73 ist offline  
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kosten für betreuung


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