Dies ist ein Beitrag zum Thema Änderungen aufgrund des Bundesteilhabegesetz zum 1.01.2020 im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
für eure aufschlussreichen ausführlichen Antworten, die mir sehr weiter geholfen haben....
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02.02.2020, 19:15 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Danke
für eure aufschlussreichen ausführlichen Antworten, die mir sehr weiter geholfen haben.
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02.02.2020, 21:06 | #12 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Noch mal kurz zu der Berechnung von Horst, was denn so an Barbetrag übrigbleiben sollte: Der bisherige Barbetrag i.H.v. 114,00 € zzgl. Bekleidungsgeld i.H.v. 23,00 € (das zahlt der Kostenträger angeblich an die Bewohner vn Pflegeheimen seit dem 1.1.20 aus) wird es doch wohlnicht gewesen sein? Dann müßten die ganzen anderen Einzelanträge, die bei Heimbewohnern bisher möglich waren, nach wie vor möglich sein. Die Grundsicherung wurde ca. 2005 um etwa 50,00 € - 60,00 € angehoben und die Empfänger aufgefordert selber zu sparen, weil keine Einzelanträge mehr statthaft waren. Wenn die Heimbewohner jetzt Grundsicherungsempfänger sind, müßte das ja auch auf sie zutreffen. Gehen die anderweitigen Einzelanträge noch oder tut sich da wieder eine Vergesslichkeitslücke im BTHG auf? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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