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Änderungen aufgrund des Bundesteilhabegesetz zum 1.01.2020

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Ich hab mal eine Frage in die Runde, wie ihr das geregelt habt nach den Änderungen aufgrund des Bundesteilhabegesetzes in ...


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Alt 02.02.2020, 09:56   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard Änderungen aufgrund des Bundesteilhabegesetz zum 1.01.2020

Ich hab mal eine Frage in die Runde, wie ihr das geregelt habt nach den Änderungen aufgrund des Bundesteilhabegesetzes in der Eingliederungshilfe zum 1.01.2020: Einer meiner Betreuten lebt in einer vollstationären Einrichtung der Lebenshilfe, und ich habe nun gestern einen "Vertrag für besondere Wohnformen in der Eingliederungshilfe" bekommen, den ich unterschreiben soll. Gültigkeit ist zum 1.01.20. Mal unabhängig davon, dass ich es unverschämt finde, von mir zu erwarten, ein 40-Seiten-Vertragswerk vom 15.11.2019 nun schnellstmöglich durchzuarbeiten und zu unterschreiben, stellt sich für mich die Frage, ob es sinnig ist, die Rente überleiten zu lassen bzw. eine Abtretungserklärung zugunsten der Lebenshilfe zu akzeptieren. Was haltet ihr davon?
EBunde-B ist offline  
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Alt 02.02.2020, 10:24   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau mal hier bitte.
https://www.forum-betreuung.de/situa...tml#post124184


Das wurde extra eröfnet um Fragen im Zusammenhang mit dem BTHG kompakt zusammen zu haben.


Bißchen erstaunt bin ich allerdings über den Beitrag, da ist doch nix überraschendes dabei. Wir wussten alle ab spätestens September was konkret sich ändern wird.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.02.2020, 12:32   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Schau mal hier bitte.
https://www.forum-betreuung.de/situa...tml#post124184


Das wurde extra eröfnet um Fragen im Zusammenhang mit dem BTHG kompakt zusammen zu haben.


Bißchen erstaunt bin ich allerdings über den Beitrag, da ist doch nix überraschendes dabei. Wir wussten alle ab spätestens September was konkret sich ändern wird.

Das wusste ich auch, Michaela, aber zu diesem Zeitpunkt war zumindest hier bei uns noch keine Rede davon, dass GruSi und Rente direkt an den Leistungserbringer übergeleitet werden sollen. Es geht mir in erster Linie darum, zu wissen, wie die meisten hier das handhaben.
EBunde-B ist offline  
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Alt 02.02.2020, 12:57   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Bei einem 40-seitigen Vertragswerk würde ich ganz grundsätzlich auf anwaltliche Beratung bestehen und mir hierfür einen Beratungshilfeschein holen, denn das kann man weder einem Heimbewohner noch einem Betreuer (der nicht selbst Anwalt ist) zumuten, so etwas selbst zu prüfen.


Die Angabe, der Anspruch auf GruSi soll übergeleitet werden, dürfte bereits mit dem Abtretungsverbot des § 400 BGB kollidieren.
Pichilemu ist offline  
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Alt 02.02.2020, 13:12   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
stellt sich für mich die Frage, ob es sinnig ist, die Rente überleiten zu lassen bzw. eine Abtretungserklärung zugunsten der Lebenshilfe zu akzeptieren. Was haltet ihr davon?
Die Frage ob du das für sinnig hältst musst du dir schon selber beantworten. Es kann Sinn machen die Zahlungen direkt auf ein Konto des Leistungserbringers zu leiten muss aber nicht unbedingt.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 02.02.2020, 14:46   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es geht mir in erster Linie darum, zu wissen, wie die meisten hier das handhaben.
Dazu findest du in dem anderen Strang einige Überlegungen dazu.

Da du aber lieber direkt fragen willst.... ich habe mich jetzt dagegen entschlossen. Ich werde das auf jeden Fall am Anfang nicht machen weil ich (noch) das Heft über das Geld in der Hand behalten möchte.

Bei Einrichtungen mit deren finanziellem Gebahren man zuvor schon nicht sehr einverstanden war, und wenn ich mich recht erinnere gehört die von dir genannte zu diesen Einrichtungen, muss das wirklich gut überlegt sein.

Ausserdem- wenn man es nicht gleich zu Beginn macht heisst das ja nicht dass sich das später nicht alles noch ändern liesse.


Zitat:
Bei einem 40-seitigen Vertragswerk würde ich ganz grundsätzlich auf anwaltliche Beratung bestehen und mir hierfür einen Beratungshilfeschein holen, denn das kann man weder einem Heimbewohner noch einem Betreuer (der nicht selbst Anwalt ist) zumuten, so etwas selbst zu prüfen.
Pardon, das wäret irgendwie albern. Das Ding ist ein Heimvertrag, egal wie es sich nennt. Da sind massenhaft Datendingshinweise usw. dazugekommen was alles einfach seitenmässig aufbläht. Einen Heimvertrag kann man als Betreuer selbst prüfen.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.02.2020, 14:52   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Hallo, das wichtigste wäre für mich: wieviel bleibt dem Betreuten nach dem Abzug der „Hotelkosten“ zur freien Verfügung übrig: hoffentlich mehr als 116,64 (+ Bekleidungspauschale). Weiterhin: wird die Einrichtung (soweit gewünscht), die Bargeldverwaltung weiter übernehmen, und wenn ja, zu welchem Preis (und übernimmt der SHT diesen)? Drittens: wer kümmert sich um den Bekleidungseinkauf (immer natürlich nur bei Betroffenen, die das nicht selbst können). 4. wie siehts mit Arztterminen und Begleitung dazu aus? Bei einem neuen Vertrag wärs vielleicht mal an der Zeit, dass das ausdrücklich da rein kommt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 02.02.2020, 15:10   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
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Hallo Horst, das von dir angesprochene findet sich ähnlich verklausliert und interterpretationsbedürftig in den neuen wie in den alten Verträgen.


Daran werden wir als Betreuer auch nichts ändern können. Die neuen Verträge sind mit LWV und Amt im Vorfeld ausgiebig besprochen und letztlich entworfen worden.
Jetzt neu, genau wie früher auch schon, wird bei Kritik und Anmerkung auf die kommenden und erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen dazu verwiesen.
Im Westen nichts Neues also und das war auch nicht zu erwarten.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.02.2020, 16:44   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo Horst, das von dir angesprochene findet sich ähnlich verklausliert und interterpretationsbedürftig in den neuen wie in den alten Verträgen.


Daran werden wir als Betreuer auch nichts ändern können. Die neuen Verträge sind mit LWV und Amt im Vorfeld ausgiebig besprochen und letztlich entworfen worden.
Jetzt neu, genau wie früher auch schon, wird bei Kritik und Anmerkung auf die kommenden und erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen dazu verwiesen.
Im Westen nichts Neues also und das war auch nicht zu erwarten.
Die Überleitung sehe ich ähnlich wie Du, Michaela, und werde mich wohl auch dagegen entscheiden. Wenn von der Einrichtung die Daten zügig, also zu Beginn eines neuen Monats, zur Verfügung stünden, wäre das für mich ok. Da das aber leider bei denen nicht der Fall ist wegen Personalmangel und ich nach mehreren Rückfragen erst zum übernächsten Monat lückenhafte Auszüge des Kontos erhalte, lasse ich das zunächst mal.

Geändert von EBunde-B (02.02.2020 um 17:09 Uhr)
EBunde-B ist offline  
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Alt 02.02.2020, 16:57   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, das wichtigste wäre für mich: wieviel bleibt dem Betreuten nach dem Abzug der „Hotelkosten“ zur freien Verfügung übrig: hoffentlich mehr als 116,64 (+ Bekleidungspauschale). Weiterhin: wird die Einrichtung (soweit gewünscht), die Bargeldverwaltung weiter übernehmen, und wenn ja, zu welchem Preis (und übernimmt der SHT diesen)? Drittens: wer kümmert sich um den Bekleidungseinkauf (immer natürlich nur bei Betroffenen, die das nicht selbst können). 4. wie siehts mit Arztterminen und Begleitung dazu aus? Bei einem neuen Vertrag wärs vielleicht mal an der Zeit, dass das ausdrücklich da rein kommt.
Soll nach Aussage unserer Kreisverwaltung mehr sein - einen Bescheid habe ich -natürlich- noch nichtDie Bargeldverwaltung führt die Einrichtung bisher kostenlos. Bis dato hat der Betreute auch noch eine ec-Karte, mit der er ggf. "Zusatztaschengeld" abheben kann, das er sich schon mal bei mir anfordert. Die wollte die Einrichtung einziehen, was ich abgelehnt habe. Arzttermine, Medikamentengabe und Bekleidungseinkäufe gehören gem. Vertrag zum Leistungsumfang der Einrichtung.
EBunde-B ist offline  
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