Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundstücksübertragung wird durch Betreuer angefochten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die Betreuerin meiner Mutter, möchte bzw. muss nun die Grundstücksübertragung vom September letzten Jahres für das Wohnhaus meiner Mutter und ...
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09.02.2020, 13:12 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 10.12.2019
Beiträge: 20
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Grundstücksübertragung wird durch Betreuer angefochten
Die Betreuerin meiner Mutter, möchte bzw. muss nun die Grundstücksübertragung vom September letzten Jahres für das Wohnhaus meiner Mutter und ein Grundstück anfechten. Ist dies immer so, obwohl genügend Barvermögen vorhanden ist? Können wir dagegen etwas tun? Vielen Dank.
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09.02.2020, 20:50 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Immer ist das wohl nicht so. Da kommt es auf die Begleitumstände an, die hier nicht geschildert sind (wer, was, wann, warum, wie etc.), ob eine Übertragung zurück abgewickelt werden muss. Wenn der Betreuer vom Gericht oder Sozialamt dazu aufgefordert wurde, bleibt ihm nichts anderes übrig, als es zu tun. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.02.2020, 10:13 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Vermutlich ist das eine Schenkungsrückforderung wegen Verarmung (§ 528 BGB). Man kann halt nicht einfach Schenkungen vornehmen und nicht lang danach Sozialhilfe beziehen. Mit der Betreuung hat das nur soweit etwas zu tun, als dass auch die Betreuerin verpflichtet ist, den Nachranggrundsatz der Sozialhilfe (§ 19 SGB XII) durchzusetzen.
Sollte das hier nicht zutreffen (was soll in dem Zusammenhang heißen „genug Bargeld“, bitte mal ungefähre Summen nennen und wieviel mtl zu den Heimkosten zugebuttert werden müssen), wären vielleicht mal etwas mehr Details nötig. Geht es u.U um eine vermutete Nichtigkeit des Schenkungsvertrags wegen Geschäftsunfähigkeit? Was steht denn zum freien Willen im Bestellungsbeschluss? Sowohl hier als auch bei anderen Fragestellungen fällt auf, dass Fragesteller extrem sparsam mit Details sind, das erschwert eine vernünftige Diskussion. Es gibt halt oft keine einfache Antwort. Da es eben doch auf die Details ankommt. Das ist hier ja ein Fachforum, kein Stammtisch für platte Parolen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
10.02.2020, 13:18 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 10.12.2019
Beiträge: 20
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Nun der Grund der Schenkungsrückabwicklung wird nicht der Grund der Verarmung sein, genügend Barvermögen ca. 100.000 Euro und weitere Grundstücke sind vorhanden.
Es muss ca. 900 Euro dazugegeben werden monatlich. Wobei auch hier sich die Frage stellt, muss meine Mutter unbedingt im Heim bleiben, sie ist noch relativ fit und mobil, lediglich das Kurzzeitgedächtnis ist angegriffen durch die Demenz. Die Betreuerin will das so oder eben eine 24h Pflege. Das Haus wurde letztes Jahr im September geschenkt und die geschäftsfähgikeit laut Notar war noch ausreichend vorhanden. Somit verstehe ich nicht, dass sie es anfechten wird. Was können wir tun? Auch einen Anwalt einschalten? Die ganze vorgehensweise ist sehr fragwürdig, denn es wurde noch nicht einmal ein Treffen vereinbart um alles zu besprechen. Es werden einfach Entscheidungen getroffen. Es steht nichts zum freien Willen im Bestellungsbeschluss. |
10.02.2020, 13:31 | #5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Wenn die Betreuerin der Auffassung ist, dass die zu Betreuende zum Zeitpunkt der Übertragung bereits geschäftsunfähig war, kann sie die Rückübertragung der Grundstücke nur im Klageverfahren geltend machen - sofern die Beschenkten nicht mit einer außergerichtlichen Regelung der Angelegenheit einverstanden sind.
Ich würde der Betreuerin mitteilen, dass zum Zeitpunkt der Übertragung Geschäftsfähigkeit bestand (hätte der Notar Zweifel an der Geschäftsfähigkeit gehabt, hätte er den Vertrag gar nicht beurkunden dürfen). Sollte der bisherige Schriftverkehr in dieser Angelegenheit bereits durch einen Rechtsanwalt erfolgen, wäre es sinnvoll ebenfalls einen RA mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. ps. Ich habe das Gefühl, dass die Informationen nicht ganz vollständig sind. |
10.02.2020, 13:55 | #6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Das geht mir auch so. In den letzten Beiträgen aus dem Januar ging es angeblich um einen Verkauf des Hauses der Mutter durch die Betreuerin, jetzt sei das Haus schon im letzten Jahr verschenkt worden ( an wen denn eigentlich??). Klingt alles sehr merkwürdig und inzwischen wundert es mich nicht mehr das durch da Betreuungsgericht ein externer Betreuer bestellt wurde.
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10.02.2020, 15:13 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Ich sehe ja erst durch diesen Hinweis, dass es dazu schon einen separaten Thread gibt. Warum wurde dieser nicht fortgesetzt? Und es ergeben sich zwischen diesen beiden Inkonsistenzen. Ich rate allen, diesen offenbar unseriösen Thread nicht weiter zu betreiben.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
10.02.2020, 18:06 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
da schließe ich mich Horst an... und den Thread... MfG Imre
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