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Akteneinsicht bei Betreuungsgericht

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Hallo Zusammen, vieleicht kann mir jemand weiterhelfen, mein Vater lebt in einem Pflegeheim und wird gesetzlich betreut. Nun wuerde ich ...


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Alt 13.02.2020, 19:01   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 11.02.2020
Beiträge: 2
Standard Akteneinsicht bei Betreuungsgericht

Hallo Zusammen, vieleicht kann mir jemand weiterhelfen, mein Vater lebt in einem Pflegeheim und wird gesetzlich betreut. Nun wuerde ich gerne einen Antrag auf Akteneinsicht bei Gericht stellen, so schrieb ich das Betreuungsgericht an und die teilten mir mit das ich schriftlich einen Antrag stellen muß unter Angabe eines Aktenzeichen, nur kenne isch dieses nicht! Wie komme ich an das Aktenzeichen meines Vater?
Ueber Tipps und Ratschläge wuerde ich mich freuen.
Gruß Jack
Jack Jackson ist offline  
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Alt 13.02.2020, 19:55   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Hilfreich wäre es hier, ein Schreiben vorzubereiten und dann persönlich in der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichtes während der allgemeinen Öffnungszeiten des Gerichtes vorzusprechen. Dort in der Geschäftsstelle schilderst du dein Anliegen und bittest um Auskunft hinsichtlich des Aktenzeichens. Das kannst du dann in dein Schreiben noch einfügen und dann übergeben. Höchst wahrscheinlich wirst du zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Akte einsehen können. Hier wird dir eventuell ein Termin benannt werden oder dir wird später einer zugeschickt.


Wichtig bei der Frage der Akteneinsicht ist natürlich das berechtigte Interesse. Hier sollte schon eine plausible Erklärung vorgebracht werden.


Bedenke diesbezüglich, dass es eine Akte ist, die sehr persönliche Dinge über das Leben deines Vaters enthalten kann, die dich erschüttern könnten. Frage dich, ob du bereit bist, diese Dinge zu erfahren, ohne dass sie die Beziehung zu deinem Vater belasten.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 13.02.2020, 21:17   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
mein Vater lebt in einem Pflegeheim und wird gesetzlich betreut.
Wenn für deinen Vater ein Betreuer bestellt wurde hat er auch den Beschluss per Post bekommen. Dort findest du das Aktenzeichen.

Auch das Heim sollte eine Kopie des Betreuerausweises vorliegen haben, dort findet sich auch da Aktenzeichen .


.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 13.02.2020, 21:48   #4
Neuer Gast
 
Registriert seit: 11.02.2020
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank fuer die schnellen Antworten, also mein Vater ist seit ca.1985 in Betreuung, meine Mutter hat sich immer auf die bestellten Betreuer verlassen und nie irgenwelche Ansprueche an meinen Vater gestellt, sie erhielt für sich und die Kinder Unterhalt, so wollte es mein Vater.Meine Eltern sind nicht geschieden und ich wuerde meiner Mutter gerne helfen sich über der gesammten Stiuation ein ueberblick zu verschaffen.Wir haben den Betreuer angeschrieben, das er uns Bitte bescheid geben moechte sollte sich der Gesundheitszustand meines Vaters nochmals verschechtern und haben bisher keine Antwort bekommen, uns wurde auch nicht mitgeteilt das unser Vater in einem neuen Pflegeheim untergebracht wurde.Meine Mutter schafft das alles nicht mehr und ich kann sie da echt verstehen, ist alles so schwer ohne hilfe.
Jack Jackson ist offline  
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Alt 14.02.2020, 11:28   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Für den Antrag auf Akteneinsicht braucht man doch kein Aktenzeichen, es reicht doch Name, Geb.datum und Adresse des Betreuten. Muss natürlich das richtige (örtlich zuständige) Betreuungsgericht sein. Man muss allerdings ein berechtigtes Interesse, § 13 Abs. 2 FamFG deutlich machen. Dass man Verwandter ist, reicht alleine nicht aus. Sowohl das Akteneinsichtsrecht als auch weitere Verfahrensrechte hat man nicht im Eigeninteresse, sondern zur Wahrung der Interessen des Betreuten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Stichworte
akteneinsicht, aktenfã¼hrung, betreuer gesetzlich


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