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Viele Fragen, bin noch sehr neu

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Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich verfolge die Betreuung einer Person, meiner Freundin, und vielleicht muss ich erst ...


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Alt 27.02.2020, 22:19   #1
Einsteiger
 
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Beiträge: 17
Standard Viele Fragen, bin noch sehr neu

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich verfolge die Betreuung einer Person, meiner Freundin, und vielleicht muss ich erst etwas ausholen. Hoffe es langweilte keinen Da ich ddurch eine Sehbehinderung etwas eingeschränkt bin, kann es zu Tippfehlern kommen, im vorraus Sorry





Also, bisher war die Betreuung meiner Freundin durch Ihren Vater. Dieser hat, das sehr patriarchish gehandhabt. Meine Fruendin war sogar der MEinung, das sie garnicht unetr BEtreuung bzw Vormundshcaft stehe. Laut anderen Quellen, die angeblich Einblick hatten, stand sie aber sogar unter noch sehr altem Recht unt0er Vormundschaft. Die Person um die es geht ist 46, weiblich und aufgrund eines schwereen Unfalls in der Jugend in diesen "Kreislauf" geraten.


Ich fange am besten mit den aktuellen Problemen an, da zu weit ausholen wohl einen Roman umfassen würde.;D


Durch die ganez Behandlunsgweise durch ihren Vater (Herablassend, hast keine Ahnung, unterscheib jetzt mal und sei still...) So ging e soft in meiner Anwesenheit ab. Daraufhin ging meine Freundin , natürlich, immer in dei Luft, war es überhaupt Möglich, dass der vater die Betreung abgeben soll/will. Nach viel Druck durch meine Freundin.



Nun soll der "Familienanwalt" des Vaters das übernehmen. Zieht sich schn ziemlich lange hin.


Es gab einige Esklataionen. Zuletzt habe ich dem Vater, der trotzt Verbot bei mir auftauchte Hausverbot erteilt, was ihm anscheined egal war. Danach hat er mirt angeblichen Vollmachten mir versucht Angst zu machen, die meine Freundin nie erteilt hatte.



Zur Zeit erfolgt nun die Kommunikation nur noch über den "Anwalt" des Vaters, der als neuer Betreuuer eingesetzt wurde.


Beim termin beim BEtreeungsgericht durften wir erfahren
1. Das der Vater davon Infoirmiert wurde und sich gleich mal telefonsich dazwischen geschaltet hat
2. Ein im Betrreungswechseln nicht vorhandenes Aufgabengebite auf einmal von der Richterin angefragt wurd. Dieses war das Aufenthaltsrecht. Das war nie Thema udn kam aus heiterem Himmel. Der "Familienanwalt" sagte zwar nein aber er wusste auch, das ich da Terz machen würde und schon die Berufung eines anderen Anwalts angesprochen hatte und deshalb das Recht als nicht aktuell gegeben angab.
3. Obwohl meine Freundin mich als Wunschbetreuer angab, war das kein Wort wert Ich habe beim Ternin dort noch angeben , das mir am liebsten und meiner Freundin ein lokaler Beteruunhgsverein am liebsten wäre. Wurde auch nicht wirklich darauf eingegangen.


Am Ende hat duie "Richterin" noch mit dem Anwalt gescherzt:"wir kriegen das schon hin"


Ach ja, es wurde noch gefragt ob die Post nun wieeder an "unsere" Anschrift gehen soll bzüglich Betreuunhgsverfahren, was der Anwalt, vielleicht auch unetr Zeugendruck mit Ja beantwortet



Das ist nur 1-2 Monate her. Seit dem hat sich da nix getan


Was sich geatan hat:


Post kommt hier/bei mri / Freundin nicht an. Es gehen Pakete verloren (Adressumleitung laut DHL und dann soforrt zurück da unzustellbar), Teilweise kommt Briefpost beim Anwalt an aber auchn nicht alles.





Es wurden diese angekommenen BRiefe geöffnet und so ans uns weitergeleitet


1. AUftrag bezüglich neuem Handyvertrag (SIM), Paket mit HAdny ging zweimal postwendend zurück. Darauf folgte Storno durch HAndyanbieter
2. Neue Krankenkassenkarte


Beides wurde geöffnet und so übergeben


Es liegt, laut dem was ich beim BEtrreuungsgericht mnitbekommen (inkl Antrag) habe kein Aufgabenkreis „Entscheidung über Post und Fernmeldeverkehr“" vor. War kein Thema beim Betreuungsgericht Stand nicht im Antrag und wurd eauch nicht vorgelesen.


Der Anwalt wusste bei den ersten Anrufen von nichts!!!



Heute hatte ich dort einen Termin aufgrund eines anderen Rechtsstreites, den ich dort abwickel aufgrund der "Empfehlung" des "Schwiegervater", bin noch nicht verheiratet , und dort habe ich dann noch danach einen kurzen Termin mit dem "Familienanwalt" geahbt. Auf einmal war das im Rahmen eines Betreuungsverfahrens alles gaaanz normal, das Post abgefangen und geöffnet wuir.. Ich solle ihm doch bescheid sagen, wenn wir u.a. wieder ein handy im Inetrnet bestellen udn er würde sich darum kümmern.


Ich muss dazu sagen, das er erstmal sagte, da wäre nix und wir wollten das mit dem verlorenen Paket doch mit DHL klären. Post/DHL hat nun gesagt, das ein Adressumletung erfolgt und diese ohne Auftragsnummer nicht stornierbar ist.


Darüber hinaus, hat meine Freundin des öfteren geäußert, das sie wohl auch gerne bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des väterlichen Betriebes gerne zur Umschreibung von Vermögenswerten mißbraucht wurde (Bauer). Darüber hinaus muss ich auch noch hinzufügen, das der Vater auf in de rlokalpolitik, spzeiell Kreispolitik aktiv ist und da gerne was "macht". Deshalb auch mein Mißtrauen gegebn das Kreisgericht.



Ich, als neutralerr und bisher unbflecketr Beobachter kann mir einfach nicht vorstellen, dass das alle so korrekt ist. Bsonders, dass meine Freundin uninformiert bleiben darf
smmobilemail ist offline  
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Alt 27.02.2020, 22:44   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Zitat:
Zitat von smmobilemail Beitrag anzeigen
Darüber hinaus muss ich auch noch hinzufügen, das der Vater auf in de rlokalpolitik, spzeiell Kreispolitik aktiv ist und da gerne was "macht". Deshalb auch mein Mißtrauen gegebn das Kreisgericht.
So oder so ähnlich gab es mal einen Fall im Fernsehen. Ein Politiker, der nebenbei als Betreuer Vermögenswerte der Betreuten vereinnahmt hat. Der wurde dann zum Glück erwischt, der Schaden ist aber erstmal da.

Zitat:
Zitat von smmobilemail Beitrag anzeigen
Darüber hinaus, hat meine Freundin des öfteren geäußert, das sie wohl auch gerne bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des väterlichen Betriebes gerne zur Umschreibung von Vermögenswerten mißbraucht wurde (Bauer).
Da dürfte sich die Steuerfahndung dafür interessieren. Schon mal einen anonymen Hinweis ans Finanzamt abgegeben? Solange der Vater Betreuer der Tochter war, darf er schon mal gar keine Vermögenswerte zwischen sich und ihr schieben (verbotenes Insichgeschäft).

Zitat:
Zitat von smmobilemail Beitrag anzeigen
3. Obwohl meine Freundin mich als Wunschbetreuer angab, war das kein Wort wert Ich habe beim Ternin dort noch angeben , das mir am liebsten und meiner Freundin ein lokaler Beteruunhgsverein am liebsten wäre. Wurde auch nicht wirklich darauf eingegangen.
Du hast als Angehöriger im Betreuungsverfahren ein eigenes Beschwerderecht. Wurde die Beschwerde eingelegt und wenn nein, wieso nicht?

Allein die Aussage:

Zitat:
Zitat von smmobilemail Beitrag anzeigen
Am Ende hat duie "Richterin" noch mit dem Anwalt gescherzt:"wir kriegen das schon hin"
spricht deutlich für eine Befangenheit des Betreuungsrichters.


Ich würde mir hier auch einen eigenen Anwalt holen. Das Recht steht dir zu.
Pichilemu ist offline  
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Alt 27.02.2020, 23:07   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.01.2020
Beiträge: 17
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
So oder so ähnlich gab es mal einen Fall im Fernsehen. Ein Politiker, der nebenbei als Betreuer Vermögenswerte der Betreuten vereinnahmt hat. Der wurde dann zum Glück erwischt, der Schaden ist aber erstmal da.

Ich gehe nicht davon aus, dass der VAter seiner Tochter schaden will aber gerne sein Ding dreht



Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Da dürfte sich die Steuerfahndung dafür interessieren. Schon mal einen anonymen Hinweis ans Finanzamt abgegeben? Solange der Vater Betreuer der Tochter war, darf er schon mal gar keine Vermögenswerte zwischen sich und ihr schieben (verbotenes Insichgeschäft).

Genaues weiß man nicht. Sie hat jedenfalls öfters geäußert das wohl das Wohnhaus,.. auf sie üebrtragen wurde, zumnindestens zeitweise. Aber genaues weiß ich nicht und sie kann es auch nicht 100% sagen


Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen

Du hast als Angehöriger im Betreuungsverfahren ein eigenes Beschwerderecht. Wurde die Beschwerde eingelegt und wenn nein, wieso nicht?


Ich war nach deem Gerichtstermin bei der Richterin ertsmal ziemlich sprachlos und habe nix eingereicht Wäre das Aufenhatltsrecht wirklich zunm faktischen Thema geworden, hätte ich Einspruch erhoben und einen anderen Anwalt gefordert aber das hatte ich shocn vorher und meine Freundin auch teiilweise signalisiert. Ob deshalb der Anwalt gesagt hat: Das wäre noch nicht nötig, weiß ich natürlich nicht wirklich

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen

Allein die Aussage:



spricht deutlich für eine Befangenheit des Betreuungsrichters.


Ich würde mir hier auch einen eigenen Anwalt holen. Das Recht steht dir zu.

Muss ich da was beachten?


Ich muss noch hinzufügen, das im Vorfeld ich meine Freundin aufgrund des ganzen Verfahrens/Umstände/"Psychischen Druck auf mich" zweimal aus der WOhnung geworfen habe. Was vielleicht gegen mich als Betreuer spricht aber bestimmt nicht gegen die Berufung eines neutralen Betreuungsvereines? Sie wurde nach einem heftigen STreit mit ihren Eltern in ein lokales Krankenhaus eingewiesen . Aufgrund von Selbstgefärdung u.s.w. . War aber nach ca. 1,5 Wocdhen wieder raus , das das Betreuungsgericht der Stadt!!! nicht mehr zugestanden hat (Also nicht Kreis).
smmobilemail ist offline  
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Alt 28.02.2020, 00:12   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
Da ich ddurch eine Sehbehinderung etwas eingeschränkt bin, kann es zu Tippfehlern kommen, im vorraus Sorry
Bitte sei mir nicht böse aber ich habe deinen Beitrag jetzt drei Mal gelesen und .... immer noch nicht wirklich verstanden.
Das liegt nicht an den Tippfehlern.
Da geht vieles ziemlich quer.

Bei Unstimmigkeiten mit dem Betreuungsgericht und einer möglichen Klärung ist es wichtig dass man sich gegenseitig verstehen kann.

Wenn du dich für deine Freundin einsetzen möchtest- wovon ich wirklich ausgehe- dann rate ich dir/euch:
bitte geht zu einem geduldigen Anwalt und lasst den seine Arbeit machen.
Jede/jeder Betreute hat das Recht sich einen Anwalt zu nehmen.
Bitte nutzt dieses Recht!

Weder Fernsehen noch sonstiges Gedöns wie Befangenheitsvermutungen hilft- da hilft nur jemand der sich klar und rechtlich korrekt ausdrücken kann.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.02.2020, 00:19   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.01.2020
Beiträge: 17
Blinzeln

Bitte sei mir nicht böse aber andere können meinen Beitrag verstehen. So oder so übersteigen Deine Tipp und Quotfehler meine Sind wohl beide Geiste im Defizit? AUch Sehbehindert?



Ich bin halt kein Freund von Anwalteinschalten und dachte man fragt erstmal? Hm, falsch? Das Problem ist wohl eher, dass ich das ganze verstehe. Das macht es erst richtig schwierig. :O
Das Thema ist natürlich sehr komplex und ich erwate nicht, das jeder das voll sofort erfast aber vielleicht gibt es ja noch den einen oder anderen, der die Problematik versteht.

Geändert von smmobilemail (28.02.2020 um 00:51 Uhr)
smmobilemail ist offline  
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Alt 28.02.2020, 00:30   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.01.2020
Beiträge: 17
Standard Und

ich weiß das Anwalt einschlalten oft nur noch nerviger ist. Habe seit 6 Jahren ein Verfahren laufen wegen Problemen mit insolvenzgeldzahlung. Da dachte ich natürlich. Frag doch erstmal im Forum bevor du Dir das antust.
smmobilemail ist offline  
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Alt 28.02.2020, 09:31   #7
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 20.01.2013
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg
Beiträge: 56
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Zitat:
Zitat von smmobilemail Beitrag anzeigen
Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich verfolge die Betreuung einer Person, meiner Freundin, und vielleicht muss ich erst etwas ausholen. Hoffe es langweilte keinen Da ich ddurch eine Sehbehinderung etwas eingeschränkt bin, kann es zu Tippfehlern kommen, im vorraus Sorry





Also, bisher war die Betreuung meiner Freundin durch Ihren Vater. Dieser hat, das sehr patriarchish gehandhabt. Meine Fruendin war sogar der MEinung, das sie garnicht unetr BEtreuung bzw Vormundshcaft stehe. Laut anderen Quellen, die angeblich Einblick hatten, stand sie aber sogar unter noch sehr altem Recht unt0er Vormundschaft. Die Person um die es geht ist 46, weiblich und aufgrund eines schwereen Unfalls in der Jugend in diesen "Kreislauf" geraten.


Nach altem Recht wird deine Freundin nicht mehr unter Vormundschaft gestanden haben, vielmehr unter Betreuung durch den Vater, dem es aber nicht gelungen zu sein scheint, das Selbstbestimmungsrecht seiner Tochter zu wahren. Insofern klingt es sehr gut, dass nun ein anderer Betreuer bestellt ist. Dass bei der Vorgeschichte ein Berufsbetreuer bestellt wird, finde ich gut und naheliegend, damit deine Freundin nicht wieder Gefahr läuft, bevormundet zu werden, sondern sich einbringen kann.



Ich fange am besten mit den aktuellen Problemen an, da zu weit ausholen wohl einen Roman umfassen würde.;D


Durch die ganez Behandlunsgweise durch ihren Vater (Herablassend, hast keine Ahnung, unterscheib jetzt mal und sei still...) So ging e soft in meiner Anwesenheit ab. Daraufhin ging meine Freundin , natürlich, immer in dei Luft, war es überhaupt Möglich, dass der vater die Betreung abgeben soll/will. Nach viel Druck durch meine Freundin.



Nun soll der "Familienanwalt" des Vaters das übernehmen. Zieht sich schn ziemlich lange hin.


Es gab einige Esklataionen. Zuletzt habe ich dem Vater, der trotzt Verbot bei mir auftauchte Hausverbot erteilt, was ihm anscheined egal war. Danach hat er mirt angeblichen Vollmachten mir versucht Angst zu machen, die meine Freundin nie erteilt hatte.



Zur Zeit erfolgt nun die Kommunikation nur noch über den "Anwalt" des Vaters, der als neuer Betreuuer eingesetzt wurde.


Beim termin beim BEtreeungsgericht durften wir erfahren
1. Das der Vater davon Infoirmiert wurde und sich gleich mal telefonsich dazwischen geschaltet hat


Dass der Vater informiert wird, wenn er bisheriger Betreuer ist und nun ein neuer bestellt werden soll, ist normal und völlig korrekt. Dass er sich daraufhin telefonisch dort meldet, finde ich auch nicht irritierend.


2. Ein im Betrreungswechseln nicht vorhandenes Aufgabengebite auf einmal von der Richterin angefragt wurd. Dieses war das Aufenthaltsrecht. Das war nie Thema udn kam aus heiterem Himmel. Der "Familienanwalt" sagte zwar nein aber er wusste auch, das ich da Terz machen würde und schon die Berufung eines anderen Anwalts angesprochen hatte und deshalb das Recht als nicht aktuell gegeben angab.
3. Obwohl meine Freundin mich als Wunschbetreuer angab, war das kein Wort wert Ich habe beim Ternin dort noch angeben , das mir am liebsten und meiner Freundin ein lokaler Beteruunhgsverein am liebsten wäre. Wurde auch nicht wirklich darauf eingegangen.


Es ist nicht ungewöhnlich, dass in so einer Anhörung weitere Aufgabenkreise abgefragt werden, ob sie evtl. nötig sein können. Wenn dann deine Freundin und/oder der neue Betreuer zunächst keine Notwendigkeit z.B.für die Aufenthaltsbestimmung sehen, verschwindet das Thema wieder von der Agenda. Ich sehe da nichts Beunruigendes darin.
Nimm es mir nicht übel, aber auch du klingst sehr befangen und so hoch engagiert, sodass auch ich große Zweifel hätte, ob diesem Wunsch nachgekommen werden sollte, dass du der neue Betreuer deiner Lebensgefährtin hättest werden sollen.




Am Ende hat duie "Richterin" noch mit dem Anwalt gescherzt:"wir kriegen das schon hin"


Ach ja, es wurde noch gefragt ob die Post nun wieeder an "unsere" Anschrift gehen soll bzüglich Betreuunhgsverfahren, was der Anwalt, vielleicht auch unetr Zeugendruck mit Ja beantwortet


Ich finde, es ist wichtig, für dich sauber zu trennen, dass dieser Mann, auch wenn er außerdem noch als Anwalt tätig ist, hier als Betreuer gesessen hat, nicht als Anwalt.
Auch die Frage, ob mit der Zusendung der Post Nachteile für die Betreute zu erwarten sein könnten, ist nicht ungewöhnlich und ich stolpere hier über dein großes Mißtrauen, dass du vermutest, unter Zeugendruck habe der Betreuer hier keine Bedenken geäußert.





Das ist nur 1-2 Monate her. Seit dem hat sich da nix getan


Was sich geatan hat:


Post kommt hier/bei mri / Freundin nicht an. Es gehen Pakete verloren (Adressumleitung laut DHL und dann soforrt zurück da unzustellbar), Teilweise kommt Briefpost beim Anwalt an aber auchn nicht alles.





Es wurden diese angekommenen BRiefe geöffnet und so ans uns weitergeleitet


Der neue Betreuer war verpflichtet, sich im Rahmen der Betreuung z.B.bei Ämtern und Behörden und auch der Krankenkasse zu legitimieren.
Dann denset ihm die Krankenkasse auch die neue Krankenkassenkarte zu. Das ist normal, er betreut ja deine Freundin.
Dass er dann die Post geöffnet und deiner Freundin ausgehändigt hat, ist sein Job.




1. AUftrag bezüglich neuem Handyvertrag (SIM), Paket mit HAdny ging zweimal postwendend zurück. Darauf folgte Storno durch HAndyanbieter
2. Neue Krankenkassenkarte


Beides wurde geöffnet und so übergeben


Es liegt, laut dem was ich beim BEtrreuungsgericht mnitbekommen (inkl Antrag) habe kein Aufgabenkreis „Entscheidung über Post und Fernmeldeverkehr“" vor. War kein Thema beim Betreuungsgericht Stand nicht im Antrag und wurd eauch nicht vorgelesen.


Der Anwalt wusste bei den ersten Anrufen von nichts!!!



Heute hatte ich dort einen Termin aufgrund eines anderen Rechtsstreites, den ich dort abwickel aufgrund der "Empfehlung" des "Schwiegervater", bin noch nicht verheiratet , und dort habe ich dann noch danach einen kurzen Termin mit dem "Familienanwalt" geahbt. Auf einmal war das im Rahmen eines Betreuungsverfahrens alles gaaanz normal, das Post abgefangen und geöffnet wuir.. Ich solle ihm doch bescheid sagen, wenn wir u.a. wieder ein handy im Inetrnet bestellen udn er würde sich darum kümmern.


Da hast du aber Glück gehabt, dass der Betreuer sich überhaupt mit dir über diese Themen unterhalten hat, schließlich ist deine Freundin seine Betreute und nicht du.



Ich muss dazu sagen, das er erstmal sagte, da wäre nix und wir wollten das mit dem verlorenen Paket doch mit DHL klären. Post/DHL hat nun gesagt, das ein Adressumletung erfolgt und diese ohne Auftragsnummer nicht stornierbar ist.


Darüber hinaus, hat meine Freundin des öfteren geäußert, das sie wohl auch gerne bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des väterlichen Betriebes gerne zur Umschreibung von Vermögenswerten mißbraucht wurde (Bauer). Darüber hinaus muss ich auch noch hinzufügen, das der Vater auf in de rlokalpolitik, spzeiell Kreispolitik aktiv ist und da gerne was "macht". Deshalb auch mein Mißtrauen gegebn das Kreisgericht.


Besonders, wenn hier im Raum steht, dass es zu Ungenauigkeiten innerhalb der vorherigen Betreuung gekommen sein könnte, macht die Bestellung eines Berufsbeteuers absolut Sinn. Dann könnte es nämlich wirklich kompliziert werden, da ist viel Fachwissen gefragt.
ZUsammenhänge zu bilden von der Aktivität des Vaters in der Lokalpolitik zur Befangenheit vom örtlichen Kreisgericht, halte ich ebenfalls für gewagt.





Ich, als neutralerr und bisher unbflecketr Beobachter kann mir einfach nicht vorstellen, dass das alle so korrekt ist. Bsonders, dass meine Freundin uninformiert bleiben darf

Sei mir nicht böse, aber neutral und unbefleckt kommst du hier nicht rüber.
Eher misstrauisch und ebenfalls so engagiert, dass deine Freundin sich vielleicht auch hier nicht wirklich selbst mit ihren Wünschen einbringen kann.
Wenn du dem neuen Betreuer so feindselig gegenüber stehst, wird es, denke ich, sehr schwierig für deine Freundin, diese Betreuung als hilfreich zu empfinden.
phantasmagoria ist offline  
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Alt 28.02.2020, 11:24   #8
Routinier
 
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Zitat:
Zitat von phantasmagoria Beitrag anzeigen

Wenn du dem neuen Betreuer so feindselig gegenüber stehst, wird es, denke ich, sehr schwierig für deine Freundin, diese Betreuung als hilfreich zu empfinden.
Ich sehe da allerdings objektiv ein Problem. Ein Anwalt, der den Vater in Verfahren gegen die Tochter vertreten hat, kann anschließend nicht zum Betreuer der Tochter bestellt werden, weil er damit gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO verstoßen würde. Eigentlich hätte schon der Richter das Problem erkennen müssen und den Anwalt als Betreuer ausschließen müssen, denn nach ständiger Rechtsprechung entfalten Tätigkeitsverbote nach § 45 BRAO Bindungswirkung gegenüber den Betreuungsgerichten.
Pichilemu ist offline  
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Alt 28.02.2020, 13:14   #9
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 20.01.2013
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg
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Hallo Pichilemu,
falls da irgendwo gestanden hat, dass der aktuelle Betreuer in der Vergangenheit bereits den Vater in einem Rechtsstreit gegen seine Tochter anwaltlich vertreten hat, dann habe ich das überlesen.
Ich habe es vielmehr so gelesen, als ob dieser Mann gern als Anwalt konsultiert wurde innerhalb der Familie, wenn ein Anwalt benötigt wurde.
Von einem Rechtsstreit zwischen Vater und Tochter habe ich nichts gelesen.


Viele Grüße,
Phantasmagoria
phantasmagoria ist offline  
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Alt 02.03.2020, 00:27   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Ich les hier immer nur ich, ich... Ich.

Was will denn die Freundin?

Der TS gibt zwar selbst zu, als Betreuer evtl. nicht so geeignet zu sein wegen Streitigkeiten, die zu Rauswurf führten.

Ich gehe einen Schritt weiter und finde, jmd. so emotionales, aufbrausendes sollte sich in sowas gar nicht einmischen. Nur unterstützen, wenn die Freundin z. B. Hilfe braucht beim Formulieren oder Abschicken von Post ans Gericht.
Das ganze Verfahren an sich reißen, sollte jmd., der eh nicht befugt ist und auch nicht so wirkt, nicht.


Handykäufe und sonstige Bestellungen wetden blockiert. Das kann möglich und auch sinnvoll sein. Je nach AK.

Mein Betreuer mit AK Gesundheitsfürsorge bekommt z. B. auch all meine Post von der Krankenkasse und leitet sie dann weiter an mich. Laut ihm ist es wohl so: wenn da erstmal ein Betreuer gemeldet isz, schrriben die an den. Srlbst wenn der Betreuer geschrieben hat, der Bezreute möge eine Mehrausfertigung kriegen.

War für mich als Betreute ärgerlich. Ich hab mich auch fast entmündigt gefühlt. Aber es dann doch verstanden nach guten Erklärungen von meinem Betreuer.




Beim Betifsbetreuer bin ich aber bei Pichilemu. Wenn es schon ein Berufsbetreuer werden muss, muss es ja nicht der Familienanwalt sein.
Ein Anwalt kann noch so neutral srin (müssen).

Wenn ich jahrelsng tätig bin für die Fanilie, bin ich voreingenommen. Ich fühle, icj denke...
Schon lange

Das finde ich durchaus voreingenommen. Obwohl der Anwalt es gut meint.
Stefanie78 ist offline  
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