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wann wie überhaupt? Betreuung anregung

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Hallo, ich denke darüber nach, wie ich bei meinen Verwandten "die Betreuung" organisieren kann bzw. wie ich meinen Teil dazu ...


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Alt 06.03.2020, 19:03   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.02.2020
Beiträge: 9
Standard wann wie überhaupt? Betreuung anregung

Hallo,

ich denke darüber nach, wie ich bei meinen Verwandten "die Betreuung" organisieren kann bzw. wie ich meinen Teil dazu beitragen kann.

Meine Verwanten sind ein Ehepaar, einer mit Schwerbehinderung und Pflegestufe fünf, der andere hochbetagt und zunehmend vergesslicher. Sie wohnen in einem Betreuten Wohnen.

Der hochbetagte Mensch vertritt als Bevollmächtigter den Mensch mit Pflegestufe 5. Weil der hochbetagte Mensch das selbst eigentlich auch nicht so gut kann (Vergesslichkeit, Gesundheit), halfen andere Angehörige, die auch eine Vorsorgevollmacht für die Person mit Pflegestufe 5 haben oder auch Bekannte und Freunde, einfach irgendwie, wie es sich ergab, unterstützend mit.

Dazu wurde noch eine Untervollmacht stellvertretend für die Person mit Pflegestufe 5 von dem Ehepartner an eine Alltagsbetreuung ausgestellt.

Weiterhin gibt es die 3 ursprünglichen VVollmachten, die die Person mit Pflegestufe 5 zu Zeiten vergeben hat, als sie noch bei relativ guter Gesundheit war. Davon können 2 Bevollmächtigte zur Zeit bis auf unbestimmte Zeit nicht mehr mithelfen. Ich bin die dritte Bevollmächtigte der Person mit Pflegestufe 5.
Für die hochbetagte Person wurde -soweit ich weiß- 1 Vorsorgevollmacht an einen Angehörigen gegeben, der diese Aufgaben aber nicht übernehmen möchte. Wahrscheinlich hat der hochbetagte Mensch noch eine weitere Vorsorgevollmacht an die Alltagsbetreuung ausgestellt (das ist nur eine Vermutung).

Eigentlich Betreuungsaufgaben wurden bislang nicht abgesprochen oder aufgeteilt. Das betreffende Ehepaar möchte auch gerne weiterhin selbständig leben, die eigenen Umstände selbst bestimmen usw.

Versuche, die Aufgaben (wenn auch nicht direkt offiziell als "rechtliche Betreuung", sondern erst mal "nur so als Aufgaben") aufzuteilen, sind in den vergangen Jahren immer wieder nicht möglich gewesen. Mit zum Teil erheblichen und wüsten Konflikten zwischen allen. Weshalb um der Harmonie willen die Aufgabenaufteilung nicht weiter verfolgt wurde.

Mit der Zeit wird die Situation nicht einfacher (Helfende fallen weg) und manche Dinge in der Lebensführung klappen nicht mehr gut (Organisation der Hilfen und Dienstleistungen im Alltag). Kommunikation mit den Dienstleistenden (dem Betreuten Wohnen, Pflegedienst) zu gestalten, um die Organisation der Hilfen zu besprechen, ist mir so gut wie nicht möglich (keiner ist zuständig). Kommunikation mit der Alltagsbetreuung ist mir auch so gut wie nicht möglich (antwortet nicht, möchte wahrscheinlich keinen Kontakt mit mir).

Das Ehepaar möchte aber weiterhin von keinen Gründen zur Beunruhigung etwas wissen (deren gesundheitlichen Beschwerden und deren Unterstützungsbedarf nehmen jedoch zu).

Ich erlebte, sie sind von der Komplexität der Situation -verständlicherweise- überfordert und haben aber auch nicht genug Kompetenzen mehr, ihre Interessen (auch gegen "normale Widerstände") gegenüber den Beteiligten (Pflegedienst, Alltagsbetreuung usw.) ggf. deutlich zu machen.

Es scheint also niemanden zu geben, der die Situation "steuert", obwohl viele (aber auch wechselnde) Arbeitskräfte (Pflege, Therapeuten, Personal) Bekannte und Angehörige/Verwandte (es werden aber auch weniger) beteiligt sind.

Ich selbst kann zwar z.B. kommunizieren und am Schreibtisch arbeiten, auch Besuche machen und etwas helfen, aber ich wohne nicht vor Ort. Da es mir nicht gelungen ist mit dem sozialen Umfeld vor Ort ein konstruktives Vertrauen aufzubauen (Meinungsverschiedenheiten zu konkreten Vorgehensweisen z.B.), denke ich, kann ich die rechtliche Betreuung des Ehepaars wahrscheinlich nicht gut anbieten.

- Zumal das Ehepaar ja auch sowieso eigentlich gar keine Betreuung möchte und ich ja nicht deren Vormund bin, würden meine "Kontrahenten" entgegnen. ;-( haha ...

Also es gibt aus dem Umfeld persönliche Vorbehalte gegenüber meiner Person (weil ich an einem anderen Wort wohne, andere Weltanschauung, selbst nicht pflege usw.). Die Leute würden mich wahrscheinlich nicht in der Rolle akzeptieren, dass ich Aufgaben delegiere und entscheide. Ich agiere dennoch, weil ich nunmal die VV habe und mich dadurch mitverantwortlich fühle.

Die Person, für die ich die Vorsorgevollmacht habe, hat aber eigentlich keine Vorbehalte gegenüber mir, muss sich aber, weil sie gegenüber ihrem Umfeld wehrlos ist, gezwungenermaßen an die Wünsche und Ansichten der Mehrheit anpassen. Gibt es Konflikte zwischen mir und dem Umfeld, ist die Person mit Pflegestufe 5 im Zweifelsfalle die Person, die darunter am meisten leiden könnte.

Mit dem Ehepaar über das Ganze oder auch nur Details zu sprechen, ist kaum möglich (werden wütend, klagend, ignorierend, ausspielend - überfordert). Ich habe es, so gut es mir möglich war, probiert.

Irgendwie sollten sie (das Ehepaar insgesamt, obwohl ich ja nur für einen Teil eine VV habe) vor Ausnutzung ihrer abhängigen Position geschützt werden und dass es irgenwie verbindlich ist, wer sich um was kümmern wird.

Mit der Betreuungsbehörde und dem Amtsgericht habe ich, um mich zu informieren, gesprochen, aber bislang nichts in die Wege geleitet.

Ich weiß also, dass ich eine Betreuungsanregung abgeben kann und dass dann die Situation überprüft wird und ein Richter entscheidet, wies geht. Kurz gefasst.
Was z.B. noch vorher kommen könnte "Runder Tisch mit allen Beteiligten" - ich würde so eine Runde jedenfalls nicht moderieren wollen und die gesundheitliche Situation des einen Ehepaarteils ist dafür wahrscheinlich nicht mehr stabil genug.

Was ist nun meine Frage an die geduldigen Lesenden? Vielleicht so: Was für einen Eindruck habt Ihr von diesem "Fall"? Habt Ihr so etwas auch schon mal erlebt oder miterlebt?
Findet Ihr vom ersten Eindruck, ich müsste jetzt handeln? Findet Ihr, es müsste gar nicht unbedingt gehandelt werden, sondern es kann so laufen gelassen werden?
(Ich weiß, dass es meine Entscheidung ist und ich die Verantwortung übernehmen muss dafür, wie ich handele.
Mich interessiert einfach eure Ansicht, wenn Ihr antworten mögt.)

Freundlicher Gruß!
Schmidt ist offline  
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Alt 06.03.2020, 19:16   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

In welchem Verwandschaftsverhältnis stehst du zu dem Ehepaar? Wie stellt sich die finanzielle Situation dar? Siehst du dich in der Lage, die Betreuung als amtlich bestellter ehrenamtlicher Betreuer in den Griff zu bekommen? Den Eindruck habe ich nicht.
Susi K ist offline  
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Alt 06.03.2020, 20:16   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

So, wie Du das geschildert hast, würdest Du die Aufgabe eigentlich gerne übernehmen, siehst Dich aber im Prinzip auch damit überfordert, weil Du weiter Weg wohnst und die anderen Angehörigen sich alle gegenseitig und erst recht Dir in die Suppe spucken. Insbesondere dann, wenn Du mehr Verantwortung übnernehmen wolltest, die anderen dafür aber etwas an Kompetenzen (die sie nicht anwenden) abgeben müßten.
Wenn du also was hilfst, dann dabei aber bitte nach der Pfeife der anderen tanzen.
Schöne Aussichten!!!

Ich sehe die Lage eher pragmatisch:
Bevor ich mir Arbeit an die Backe hefte und dafür auch noch Stress von anderen bekommen sollte, die diese Arbeit auch leisten könnten, aber nicht wollen, dann lasse ich die Arbeit bleiben.
Der Streit wäre auch keine Hilfe für Dein Ehepaar.
Ich würde die anderen anschreiben und dazu auffordern mitzuteilen, ob sie an der Unterstützung des Ehepaares aktiv mitarbeiten wollen und wenn nicht, eventuelle Vollmachten zurückzugeben.
Erkläre ruhig den anderen, was an Arbeiten notwendig ist, bisher von Dir geleistet wird, was Du zukünftig an Arbeiten leisten kannst, wo Deine Grenzen sind und warum Du gerade jetzt die Frage stellst.
Und setze ruhig eine Frist für die Antwort.
Kommt keine Antwort oder sind die Antworten nicht konstruktiv, dann gib Du doch die Vollmacht zurück und beantrage (rege an) die Betreuung für das Ehepaar.
Die Betreuung würde ich an Deiner Stelle nicht selber übernehmen, da Du als ehrenamtliche von den Anderen mit Sicherheit nur angefeindet wirst. Das sollte mal lieber ein Profi machen, dem Du Deine Unterstützung in einem Dir passenden Rahmen anbieten kannst, wenn er sie möchte.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.03.2020, 22:53   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Das sollte mal lieber ein Profi machen, dem Du Deine Unterstützung in einem Dir passenden Rahmen anbieten kannst, wenn er sie möchte.
Der letzte Teil des Satzes sollte nicht untergehen. "...wenn er (der berufliche Betreuer) sie möchte". In aller Regel lässt sich ein Berufsbetreuer in seine Tätigkeit nicht hineinreden. Selbst wenn es Angehörige gut meinen und überzeugt sind im Interesse des Betreuten zu handeln, ist es ratsam, erst einmal Abstand zu nehmen und dezent zu beobachten. Als Verwandter ist es nicht leicht seine Emotionen zurückzustellen und überschreitet so oft ungewollt Grenzen in einer sensiblen Situation. Es wird die Gelegenheit zu einem vertrauensvollem Kontakt geben.
Susi K ist offline  
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Alt 07.03.2020, 13:01   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.02.2020
Beiträge: 9
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Hallo Susi K und Imre Holocher,

danke für eure Antworten!

@SusiK
Genau weiß ich es zwar nicht, aber die finanzielle Situation des Ehepaars müsste eigentlich so sein, dass die nötigen Leistungen irgendwie bezahlt werden können.

Kooperation und gemeinsame Ziele sehe ich als Voraussetzung für eine Arbeit an, die immer auch andere berührt. Wenn Kooperation nicht stattfindet, ist es meine Aufgabe, immer wieder freundlich mitzuteilen, dass es möglich ist zu kooperieren, sich zu unterstützen und Lösungen zu suchen, die für alle Beteiligten annehmlich sind. (Das entspricht meiner ehrlichen Überzeugung!)

In diesem Lebensbereich oder Berufs-Feld leiden die Menschen doch an mangelnder Anerkennung (für ihre Arbeit). Die haben dann vielleicht keine Kapazität mehr für Kooperation, weil sie einfach fertig mit den Nerven sind. Meiner Meinung nach könnten sie dann zwar selbst was daran ändern, aber dazu sehen sich wahrscheinlich viele nicht im Stande oder auch nicht verpflichtet. Sie brauchen ihren sicheren Arbeitsplatz, müssen unbedingt über die Belastungsgrenze arbeiten, ihr Verhalten wird von Gruppenzwängen gesteuert, sie haben eigene private Probleme oder sonstwas. Ich erkenne diese Probleme wirklich und ehrlich an, aber nicht, warum deren Standpunkt -trotzdem, deshalb oder einfach so- die Deutungshoheit darstellen soll. Und das ist wahrscheinlich, was sie an mir nicht mögen.

Aber irgendwo hat das, was ich tu, natürlich Grenzen. Erstens, was ich damit direkt erreichen kann und zweitens, was es mit mir macht.

@Imre Holocher
Ja, die Vollmachten zurückgeben...Das Ehepaar ändert situativ seine Meinung. Das Ehepaar:"Bitte jetzt nicht einmischen!" Ich: "Soll ich die Vollmacht zurückgeben?" Antwort: "Nein!" (ich weiß schon..ich brauche nicht deren Einverständnis, um die VV niederzulegen)
Das andere habe ich schon angefangen. Wenn ich eine Betreuung anregen werde, kann ich das ab nun auch alleine tun. So. Das habe ich den anderen VVs auch deutlich gemacht.

Wenn sich durch eine Betreuungsanregung etwas an der Situation verschlechtern sollte, bin ich dann halt dafür verantwortlich gewesen. Und ich weiß auch nicht, wann ich das tun soll. Die Situation der Betreffenden schwankt halt so. Mal wirkt alles eigentlich relativ gut und mal wirkt es katastrophal. Mal wirkt es so, als könne Geschäfte noch gemacht werden, mal wirkt es überhaupt nicht so. Mh. Wenn so eine Betreuungsanregung nicht mit der Aussicht auf Stress für sie verbunden wäre, wäre es einfacher.

Ich wünsche euch ein schönes WE und danke nochmal herzlich.
Schmidt ist offline  
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Alt 08.03.2020, 16:18   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin

Wofür benötigst Du das Einverständnis der Vollmachtgeber, wenn Du die Vollmacht niederlegen bzw. zurückgeben willst?

Eine Vollmacht kann einseitig erteilt werden, ohne die Vollmachtnehmer/innen vorher zu fragen, ob sie diese annehmen. (Ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht, spielt keine Rolle).
Genauso ist es Deine Entscheidung, ob Dir die Ausübung der Vollmacht zuzumuten ist, oder nicht.
Wenn du die Vollmacht nicht weiter ausüben kannst oder willst, dann ist es das Problem der Vollmachtgeber, die Vollmacht anderweitig zu vergeben oder ggf. mit einer Betreuung zu leben.

Stell Dir doch mal vor, Du könntest selber aus gesundheitlichen Gründen die Vollmacht nicht mehr ausüben und die Vollmachtgeber wären aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, Deiner Ablehnung der Vollmacht zuzustimmen. Da wäre die Katastrophe vorprogrammiert.
Deshalb muss eine Vollmacht auch einseitig zurückgegeben werden können.
Der Widerruf einer Vollmacht durch den Vollmachtgeber geht ja auch einseitig und ohne das Einverständnis der Vollmachtnehmer.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.03.2020, 18:27   #7
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Moin Imre,


das Einverständnis oder die Kenntnisnahme bräuchte ich nur dafür, dass es anzeigen würde, dass sie verstanden oder akzeptiert haben, dass sich etwas ändert.


Gruß
Schmidt ist offline  
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angehörige, aufgaben, konflikte


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