Dies ist ein Beitrag zum Thema Arzttermin Ankündigung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag, meine Freundin hat von einem Klinikaufenthalt eine Empfehlung zu einem bestimmten Arzt zu gehen. Dort haben wir nun ...
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15.03.2020, 10:54 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.01.2020
Beiträge: 17
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Arzttermin Ankündigung
Guten Tag, meine Freundin hat von einem Klinikaufenthalt eine Empfehlung zu einem bestimmten Arzt zu gehen. Dort haben wir nun einen Termin im April gemacht. Bei einem Termin beim Anwalt und leider seit kurzem auch aufgedrückter Betreuer wurde angekündigt, das man ja einen Arzt kenne und dort einen Termin mache. Nun hat sie heuter per Bote(Erklärung weiter unten) einen Brief bekommen, dass Dienstag in der anderen Klinik ein Termin gemacht wurde um 9 Uhr und sie dort zu erscheinen habe. Reicht das aus , so kurzfristig? Und darf meine Freundin nicht selbst entscheiden , ob sie doch lieber zum empfohlenen Arzt geht? Generell ist das Verhältnis zum Betreuer angespannt.
Zum Boten. Da siew seit fast 2 Monaten keine Post bekommt. Dem Betreuer und Anwalt wurde das mehrfach mitgeteilt. Aufgefordert das zu klären, tut sich nix. Statt dessen Austreden, das wäre normal im Betreuungsverfahren. Wir Waren beim Betreeungsgericht und wir haben schriftlicz, dass dort eine Postumleitung/Postöffnung nicht bestandteil des Verfahrens oder der Betreuung ist. Der Anwalt behauptet, dass er von nichts weiß, dann dass es Bestandteil des Betreeungsverfahrens sei und viele weitere Ausreden. Dann kommt auf einmal die Post, teilweise bei ihm an und wird natürlicxh prompt , wie selbstverständlich geöffnet und meist erst auf Nachfrage weitergeleitet. Pakete waren Nichtzustellbar und sind zurück. Die Aufforderung zu ermitteln, wer die Postumleitung veranlasst hat und diese umgehend zu beenden, macht er nicht. Kann er nicht, ist er nicht für Zuständig, geht nicht u.s.w.. Das sind seine sich ständig ändernden Argumente. Die Dinge , um die er sich kümmern soll, Schriftlich nochmal extra fixirt und per Einschreiben Anang der Woche zugeschickt, reagiert er nichtr., Statt dessen eher befehlsartiger Ton in seinen Briefen, das sie bei der Untersuchung zu erscheinen hat. Wie kann man sich noch dagegen wehren. Obwohl erst kurz Betreuuer haben wir Mitte der Woche beim Betreuungsgericht den Wunsch eines neuen neutralen Betreuers beantragt, da der Herr Anwalt der Familienanwalt desVaters ist und es grade der Wunsch durch den Betreuuerwechsel war, endlich eine nicht Order by Mufti Betreuung zu haben. Laut Gerichtsanschreiben soll der Betreuuer: "Ihre Angelegenheiten, soweit erforderlich ist, wahrzunehmen" Es ist nicht erforderlich, sich um Dinge zu kümmern, diie sie/wir selbst erledigen können und sogar streng nach den Arztvorgaben erfüllen. Es kann nicht sein, dasss der Betreuer sich nicht um die Wünsche kümmert, ihr retwas suggiert und fragen stellt: Das wäre doch gut,.... und damit ihre Zusage zu ermogreln. |
15.03.2020, 17:08 | #2 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Ich weiss jetzt nicht, ob
a) die aktuelle Betreuung die Gesundheitsfürsorge umfasst und b) was für ein Arzt bzw. welches Leiden da behandelt werden soll. Was ich weiss ist, dass es in Deutschland so schnell keine Zwangsbehandlung gibt und ein Arztbesuch als solcher wäre auch keine! Ihr könnt, wenn ihr es zeitlich erledigen könnt, ja diesen Termin wahrnehmen UND dann im April, den von euch favorisierten, denn es ist völlig normal und erlaubt, sich eine sog. "2te Arztmeinung" einzuholen! Solltet ihr aus terminlichen Gründen nicht am Dienstag zum Arzt können, dann seid zumindest so fair, und sagt ihn MORGEN, am Montag zeitig BEIM ARZT selbst ab! MurphysLaw |
15.03.2020, 19:53 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.01.2020
Beiträge: 17
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Arzt
Wir wissen garnicht welcher es ist.
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