Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebung Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Forums-Mitglieder,
während eines Krankenhausaufenthaltes im Oktober bis jetzt habe ich eine Betreuerin bekommen. Ich hatte zwei Herzinfarkte, die ...
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22.03.2020, 07:37 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.03.2020
Beiträge: 16
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Aufhebung Betreuung
Hallo liebe Forums-Mitglieder,
während eines Krankenhausaufenthaltes im Oktober bis jetzt habe ich eine Betreuerin bekommen. Ich hatte zwei Herzinfarkte, die mir körperlich und seelisch zusetzten. Die Dame war zwar freundlich, aber meistens unerreichbar. Handy kaputt und Migräne. Dann wollte sie mich in der Klinik besuchen und kam aber nicht. Ich habe keinen schriftlichen detaillierten Bescheid über den Beginn der Betreuung mit Aktenzeichen und wer das macht. Lief mündlich in der Klinik ab. Die Betreuerin hat sich nicht für die Reha eingesetzt und mich über einen Krankenkassenbescheid nicht informiert. Sie hat dann einen Pflegedienst für 2 x 2 Stunden in der Woche engagiert. Da ich Kurzatmigkeit habe und schwach auf den Beinen bin, hat die Hausärztin Reha angeordnet. Ich gehe täglich etwas spazieren, um mich zu stärken. Einkaufen mache ich mit Taxi. Alles sehr teuer. Neulich war das Handy der Betreuerin kaputt und sie war krank wegen Migräne. Es gibt immer etwas, warum sie nicht reagiert. Die Reha Klinik wollte neulich Name und Telefon von der Betreuerin. Seit Wochen hat die Reha keinen Termin vergeben. Da ich seelisch und geistig wieder fit bin, hat das Amtsgericht am 13.3. beschlossen, die Betreuung aufzuheben. Da ich unter Kurzatmigkeit leide, bin ich auf ärztliche Versorgung und Reha angewiesen. Wie können Krankenkasse, Ärzte und Kliniken erkennen, dass die Betreuung aufgehoben wird und die Betreuerin auf Rückfragen nicht mehr reagiert. Vielen Dank für eine hilfreiche Rückmeldung |
22.03.2020, 08:08 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das ist alle leicht unklar formuliert. Zitat:
Sei so nett und frage im Krankenhaus einmal nach ob evtl. Post für dich noch im Stationszimmeroder auf einer Poststelle oder sonstwo liegt, das wäre durchaus möglich. Die sog. gelben Briefe enthalten nämlich in der Regel unangenehme Nachrichten für den Betroffenen und evtl. dachte man, dich schonen zu müssen oder zu wollen. Wenn am 13.3. jetzt beschlossen wurde die Betreuung aufzuheben dann bekommst du normalerweise auch darüber diesen gelben Brief(umschlag) Im Moment wäre es aber durchaus möglich wegen der Coronakrise und der fast- Einstellung der üblichen Arbeiten am Gericht dass diese Post sich verzögert hat. In der Regel ist es so, dass der Betroffenen, also du selbst, alle Stellen von der Aufhebung der Betreuung informiert, also den Beschluss dazu vorzeigt oder weitergibt. Wende dich zur Unterstützung bei deinem Anliegen bitte auch an den Kliniksozialdienst, als erstes musst du jetzt den Aufhebungsbeschluss mal in die Hände bekommen.
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22.03.2020, 08:38 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.03.2020
Beiträge: 16
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Danke Michaela. Ich wurde Mitte Januar aus der Klinik entlassen. Zuvor wurde ich dort 3 mal verlegt. Zum Schluss hatte ich noch einen Klinikkeim und war einige Wochen isoliert.
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22.03.2020, 08:40 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Nimm den Aufhebungsbeschluss wenn du ihn hast und lege ihn einfach überall vor und damit ist der Zauber "Btereuung" für dich glücklich vorbei. Alles Gute und gesund bleiben
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22.03.2020, 09:34 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.03.2020
Beiträge: 16
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Aufhebung
Als die Krankenkasse neulich meine Versicherungskarte prüfte, sah der Sachbearbeiter, dass ich unter Betreuung stehe. Hat das Gericht damals einzelne Stellen informiert oder handelt es sich um einen Gesamteintrag, wo jeder Einsicht hat? So wie eine Schufauskunft. Bislang weiss ich nur von Krankenkasse und Arzt.
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22.03.2020, 09:52 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Nein, das Gericht informiert üblicherweise nur Dich und die Betreuerin über die Betreuung bzw. über die Aufhebung der Betreuung. Es ist die Aufgabe der Betreuerin, alle anderen nötigen Stellen über die Betreuung zu informieren. die selben Stellen über die Aufhebung der Betreuung zu informieren ist nicht unbedingt ühre Pflicht, aber es wäre sinnvoll für sie, es zu tun. Weil sie sonst weiterhin noch die Post von den betreffenden stellen bekommt. Das würde ihr unnötige Arbeit bereiten. Zu den Beschlüssen des Gerichtes: wenn Du im Krankenhaus warst und mehrfach verlegt wurdest, dann ist es nicht verwunderlich, wenn Du die Gerichtspost nicht erhalten hast. Es ist schon schwierig genug, die Post zu bekommen, wenn man im Krankenhaus ist, ohne verlegt zu werden. Du hast aber auch die Möglichkeit, das Gericht anzurufen und um eine Ausfertigung des Aufhebungsbeschlusses zu bitten, der zu Dir nach Hause geschickt werden soll (Ich hoffe, Du bist da jetzt auch). Dann hast Du den Nachweis über die Aufhebung und kannst selber die Krankenversicherung darüber informieren. (Brief mit Kopie). Die aktuelle Corona-Lage ist zwar nicht das, was sich alle gewünscht haben, aber viele Stellen sind derzeit gerne bereit, so viel wie möglich telefonisch oder per Post zu erledigen, ohne einen persönlichen Kontakt zu fordern. Viel Glück und trotz allem eine gute Laune wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
22.03.2020, 10:17 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.03.2020
Beiträge: 16
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Danke. Handelt es sich hier nur um eine Ankündigung oder bereits um den endgültigen Aufhebungsbeschluss oder kommt da noch etwas nach ?
==============================================// Amtsgericht .... Beschluss betreffend Name Betreuerin Name Betroffene hat das Amtsgericht ... durch die Richterin am 13.3.2020 beschlossen: Die Betreuung wird aufgehoben. Geändert von hanna20 (22.03.2020 um 11:45 Uhr) |
22.03.2020, 12:39 | #8 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Lege dieses Schriftstück allen Stellen vor, also auch der Krankenkasse und damit ist es gut.
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23.03.2020, 10:59 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.03.2020
Beiträge: 16
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Rehatermin
Wie bereits erwähnt, hat die Betreuerin desöfteren nicht zuverlässig reagiert bzw. Versprechen nicht eingehalten.
Ich brauche dringend den Rehatermin, weil mein Herz schwach ist. Sie hat versprochen, der dortigen Sachbearbeiterin den Klinikbericht zukommen zu lassen. Es ist nicht geschehen. Die Reha Mitarbeiterin hat bei ihr heute angerufen. Aber sie nicht erreicht. Ich habe sie erreicht, aber sie hat so viel versprochen, aber es waren manchmal leere Worte. |
23.03.2020, 12:11 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Deine Betreuung ist seit dem 13.3. 2020 beendet, die Betreuerin hat mit deinen Angelegenheiten nichts mehr zu tun.
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