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Fragen zu Betreuungsabschluß

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Hallo, Ihr Lieben, auch hier nochmal an Michaela Mohr :Vielen Dank für die Belehrung und Bitte um Entschudigung !für meinen ...


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Alt 24.03.2020, 15:38   #1
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Frage Fragen zu Betreuungsabschluß

Hallo, Ihr Lieben,
auch hier nochmal an Michaela Mohr :Vielen Dank für die Belehrung und Bitte um Entschudigung !für meinen Fauxpas bei Hannas Beiträgen. Krankheits u. Altersbedingt habe ich große Defizite im Erlernen dieser ganzen für mich neuen und vielzu rasanten IT Technik,der Fach und engl. Begriffe und Abkürzungen u. Smileys.Hab niemand,den ich fragen kann,so daß ich trotz großer Bemühungen immer wieder mal Fehler mache. Daher bitte ich Euch um etwas Geduld und Nachsicht ,wenn mir was schiefläüft und um kurze Aufklärung dann,statt Sperre .
So ,zu eigentlichen Fragen nach Betreuungsende .Beschluß v. 12.3.20
1.):Kann ich zur Wahrnehmung der verlangten,persönl.,zeitnahen" Holschuld "meiner Unterlagen, meine Pflegeperson bevollmächtigen? (Gemeinsame Autofahrt in andere Stadt als Risikopatentin ohne verfügbare Atemschutzmaske wg.Isolations/Abstandspflicht z.zt. nicht möglich) ?
2.) Bin ich auch dann zur Benachrichtigung aller Stellen (Zusendung von Beschluß, und wenn so möglich :Vollmacht der Pflegeperson zum Empfang meiner Post) sebst verpflichtet? , :wenn Betreuerin ohne Beschluß für Postkontrolle ,bei Geschäftsfähigkeit und ohne mein Einverständnis gegen ursprüngl.Vereinbarung : meine Post an sich senden ließ, geöffnet hat , und mir Vieles davon ??? vorenthalten hat? Absendern ,wie Bek,Sparkasse etc die Befugnis entzogen hat,Post an mich direkt zu senden,bzw.an meine Pflegeperson, in dessen Haushalt die Pflege stattfindet, bis meine Wohnung fertig zum Auszug dorthin ist ? Ein stichhaltiger Grund,wie im Betreuungsrecht beschrieben,lag dafür in keiner Hinsicht vor . Ohne meine Unterlagen weiß ich auch nicht ,die Tel Nr n ,an wen Alles und Wohin,)es zu schicken ist ,da ja fast alle Korrespondenz ohne meine Einbeziehung gelaufen ist, trotz merfacher Bitten um Posterhalt. (lag somit widerrechtliches Handeln vor ?)

Geändert von annasoit (24.03.2020 um 16:35 Uhr)
annasoit ist offline  
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Alt 24.03.2020, 17:24   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Es ist nicht schlimm wenn nicht gleich alles so klappt wie gewünscht. Mach dir um eine Sperre deswegen mal überhaupt gar keine Sorgen, wir beissen nicht.


Zu 1)
Ja das kannst du machen.


Zu 2)
In Betreuungen meldet sich der Betreuer oft als (neuer) Ansprechpartner bei den zuständigen Stellen und bekommt die Post dann direkt zugeschickt. Das ist vielerorts üblich und letztlich fast unvermeidbar. Dafür braucht es den Aufgabenkreis der Postkontrolle nicht.

Zitat:
Absendern ,wie Bek,Sparkasse etc die Befugnis entzogen hat,Post an mich direkt zu senden,bzw.an meine Pflegeperson, in dessen Haushalt die Pflege stattfindet,
Das hat nichts "mit Befugnis entziehen" zu tun dennn ein Betreuer haftet für seine Tätigkeit.

Wenn wichtige Post erst zum Betreuten geht, der Betreuer 3 Tage später erst mal telefonisch davon erfährt und u.U. noch weitere 4 Tage auf eingehende Post in der Sache warten muss könnte es für vieles bereits zu spät sein. Man sitzt ja auch nicht täglich nichts-tuend im Büro um auf einen einzigen Brief zu warten der dann möglichst sofort bearbeitet werden sollte.
Das ist kein Anwurf sondern die Kehrseite der Medaille wenn Betreute nicht mehr als Erste ihre Post erhalten.


Wie die Lage jetzt bei dir persönlich in dieser Hinsicht war lässt sich aus der Ferne schlecht beurteilen.


Zitat:
Ohne meine Unterlagen weiß ich auch nicht ,die Tel Nr n ,an wen Alles und Wohin,)es zu schicken ist ,da ja fast alle Korrespondenz ohne meine Einbeziehung gelaufen ist, trotz merfacher Bitten um Posterhalt.
Das kann wie bei allen Menschen nicht übermässig viel sein. Es wird sich vordringlich um Bank, Krankenkasse, Jobcenter Sozialamt/Grundsicherungsamt handeln. Das sind die wichtigsten Stelllen bei denen Betreuer sich schnellstens melden damit alles weiterläuft. Betreuer melden nicht der ganzen Welt dass sie Frau XY betreuen sondern nur den wichtigsten Ansprechpartnern.
Lass dir mal ganz in Ruhe durch den Kopf gehen wer in deinem Allgemein-Leben eine wichtige Rolle spielt, s.o. und die informierst du dann gemächlich über die Aufhebung/Beendigung.


Zitat:
lag somit widerrechtliches Handeln vor ?)
Das mit ziemlicher Sicherheit sicher nicht.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.03.2020, 20:11   #3
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Frage

Vielen Dank für die umgehende Antwort ,liebe Michaela Mohr,



1.) Wenn ich bedenke,wieviel an Post sich schon jeweils bei meiner Nachbarin vor der bald 4,25 Jahre währenden Betreuung,bei einigen Wochen Abwesenheit,gesammelt hat ,müßte während der gesamten Betreung waschkorbweise Post angefallen sein ,wenn sie davon nichts entsorgt hat ,was sie vielleicht für unwichtig hielt.(Durfte sie das?) Allein die Bek hatte mir den den Briefkasten immer gut gefüllt.


Ist es üblich, nur die BEK und Skassenkarten pur an Betr. zu schicken,ohne die übl. Begleitschreiben und Infobriefe?



2.) Frage ich mich ernsthaft,wieso es diese für mich etl. wichtigen Punkte im Betreuungsrecht aufgeführt sind,wenn die übliche Praxis aus z. T. nachvollziebaren Gründen wohl, so grundlegend in etl.Kategorien erheblich davon abweichen kann ? Woran kann man sich denn als Betroffener Laie orientieren ,wenn Gesetzesabweichungen willkürlich an der Tagesordnung scheinen? Man macht sich ja lächerlich,wenn man mühsam recherchierte Gesetzesparagraphen zitiert und dokumentiert seine "Dummheit" u. Naivität damit. Wenn man denn tatsächlich einem der pechschwarzen Schafe Ihrer Zunft ausgeliefert ist,die jegl. Vertrauen und den Ruf von so korrekt u. hervorragenden arbeitenden Betreuern wie Sie ,die mir hier beim mitlesen eine völlig neue, andere Welt und Sicht auf Betreuung eröffnet haben, zerstören .



3.) Da mir Vieles an Post schon so lange aus dem Blick und der Hand genommen wurden,finde ich in meinem Kopf sehr vieles,was ich ohne Unterstützung sehr überfordernd selbst regeln muß (te),nicht aber Stellen und v.A. Kontaktdaten umgeleiteter Korrespondenz. Herzlichen Dank u. liebe Grüße ,sehr verunsichert, annasoit
annasoit ist offline  
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Alt 25.03.2020, 06:29   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
,müßte während der gesamten Betreung waschkorbweise Post angefallen sein ,wenn sie davon nichts entsorgt hat ,was sie vielleicht für unwichtig hielt.(Durfte sie das?)
Ja, das ist völlig richtig.
Sei beruhigt, Betreuer werfen wirklich nichts Wichtiges einfach weg, sie könnten ja sonst nicht arbeiten. Weggeworfen werden Reklameschreiben der Banken und Krankenkassen evtl. In 4 1/2 Jahren wird sich schon einiges angesammelt haben.


Zitat:
Frage ich mich ernsthaft,wieso es diese für mich etl. wichtigen Punkte im Betreuungsrecht aufgeführt sind,wenn die übliche Praxis aus z. T. nachvollziebaren Gründen wohl, so grundlegend in etl.Kategorien erheblich davon abweichen kann ?
Hier liegt ein inhaltliches Missverständnis vor. Der Aufgabenkreis der Postkontrolle oder wie das manchmal genannt wird, Anhalten und Öffnen der Post- da hat jedes Gericht seine "eigenen" Bezeichnungen dafür- ist nur beim ersten Durchlesen scheinbar klar.
Das ist wie bei ganz vielen anderen Gesetzen auch.

Da steht ein Satz, man könnte denken: aha, so ist das also. Hintendran hängt aber immer noch eine riesen Menge an Kommentierungen, Auslegungen, Zusätzen usw. die die Klarheit des ersten Moments wieder regelrecht zerstören.

Das ist auch ein Grund warum es z.B. Rechtsanwälte braucht. Wenn unserer Gesetze so klar und zwingend eindeutig wären wie du annimmst könnte ja jeder seine Rechtsstreitigkeiten alleine ausfechten. Rechtsanwälte wären dann absolut überflüssig- was sie nicht sind.


Zitat:
Man macht sich ja lächerlich,wenn man mühsam recherchierte Gesetzesparagraphen zitiert und dokumentiert seine "Dummheit" u. Naivität damit.
Niemand macht sich lächerlich oder wird als dumm angesehen wenn er versucht eine komplizierte Sache zu verstehen. Und -die Justiz, bzw. die Gesetzgebung in der BRD ist endlos kompliziert, verwickelt bis hin zu unverständlich. Etwas "einfaches", leicht verständlich und allgemein gültig findet sich dort nicht.


Mach dir erst mal nicht so viele Sorgen was an bisheriger Post auf dich zukommen könnte. Das ist zu schaffen, du wirst schon sehen.
Vielleicht fühlst du dich erst mal erschlagen am Anfang von der Masse. Lass es ruhig paar Tage liegen und lass dir Zeit beim Durchsehen. Ist nur Papier, das hat keine Beine und läuft nicht weg.

Viele Erfolg
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michaela mohr ist offline  
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Alt 25.03.2020, 09:17   #5
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Wenn du dir unsicher bist bezueglich des Betreuungsabschlusses, wuerde ich mich an deiner Stelle bei einer Pflegevermittlung informieren. Z.B. Ueber die Grundpflege von .............. wenn die Benennung dieser Pflegeeinrichtung jetzt nicht endlich aufhört, ebenso die anderen inhaltlich sinnlosen "Beiträge" dann erfolgt ein Ausschluss. M. Mohr
Das waere eventuell auch hilfreich wenn du dir unsicher bist ob die Pflegeleistung von der KK uebernommen werden wuerde.
Manuela Liebig ist offline  
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Alt 26.03.2020, 19:50   #6
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Herzlichen Dank Michaele Mohr,


Kann die Betreuerin die (vollständige )Herausgabe der Unterlagen (incl. Handakte ) verweigern,wenn ich nicht,wie verlangt : vorher!! Entlastungserklärungen,Verzicht auf Schlußrechnung unterschreibe ? (die kann sie haben,nach ! Rückgabe der Kontoauzüge )



Den Vezicht auf generell alle (event Schadensersatz- ) Ansprüche ;Bestätigung ,daß keine Beanstandungen bezügl. Betreuungsführung etc bestehen. Dieses kann und möchte ich nicht bestätigen.

Inwieweit findet bei dieser Problematik die Rechtssprechung (laut Betr.Lexikon ) Anwendung in der übl. Praxis ?

Erkundigungen meiner Schwester u.Tochter bei Anwältin Für Sozialrecht in HH , und RA und Berufsbetreuerin vor Ort, die wie alle hier angefragten ( u.a. durch Betr. Verein) Empfohlenen keine freien Kapazitäten hatte. Name u. Ruf d. Betr sei in Klienten u. kompetenten Kollegenkreisen bekannt u. gefürchtet ." Katastrophale" Betreunggspraxis wurde bestätigt. Dort wurde nicht nur Beschwerde bei Gericht empfohlen, (Sogar von Anzeige erstatten war die Rede) sondern dringend Wechsel (nicht mögl .aus Betreuermangel u. weil zukünftig eh Orts und damit Gerichtswechsel ansteht ,oder gar Beendigung,wenn irgend möglich zum Kräfte u. Nerven sparen) Deshalb habe ich trotz erheblichem weiteren Unterstützungsbedarf Aufhebung bevorzugt ,,unterstützt durch ärztl Gutachter , vom Gericht bestellt .
Leider gibt es die pechschwarzen Schafe ,wie überall,auch in dieser Zunft tatsächlich . Mit welchen Mitten Solche Einem proffessionell als RA das Leben zur Hölle machen können,darüber schweige ich hier besser. Das Mittlesen hier ist sehr wiedervertrauenserweckend Großes Lob und ganz vielen Dank dafür, eine 2. Beratung bei RA kann nicht mehr bezahlt werden,aber vielleicht kann ich nach noch Corona ein bißchen bei Euch spenden? annasoit

Geändert von annasoit (26.03.2020 um 21:27 Uhr)
annasoit ist offline  
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Alt 27.03.2020, 07:06   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Kann die Betreuerin die (vollständige )Herausgabe der Unterlagen (incl. Handakte ) verweigern,wenn ich nicht,wie verlangt : vorher!! Entlastungserklärungen,Verzicht auf Schlußrechnung unterschreibe ?
Nein, ganz sicher nicht.
Ein Punkt bei meiner Antwort ist allerdings kritisch.

Wenn keine Entlastungserklärung von dir unterschrieben wird- was dein gutes Recht ist dann muss die Betreuerin eine sog. Schlussrechnungslegung erstellen.

D.h. mittels der Kontoauszüge alle Bewegungen auf deinem Konto dem Gericht mit den dazugehörigen Quittungen, Rechnungen usw. darlegen. Das kann, je nachdem wie viel auf dem Konto los war und weil es noch weitere Konten gibt, schon ein bißchen Zeit in Anspruch nehmen.

Bis das dann fertig gestellt und geprüft ist können natürlich auch keine Auszüge an dich herausgegeben werden.
Die Kontoauszüge braucht sie dafür nämlich.

Ich z.B. halte das grundsätzlich so, dass ich alles nur zusammen herausgebe. Es könnte schon sein, dass ich einen Teil abgegeben habe und wegen der Schlussrechnungslegung liegt die nähere Erläuterung dazu dann in dem was nicht mehr da ist. Das ist mir zu durcheinander.
Erst wird die Rechnungslegung gemacht, wenn die geprüft zurückkommt gibt es einen (quittierten) Übergabetermin für alles zusammen.

Sei einfach nett, teile ihr schriftlich mit dass du keine Entlastungserklärung abgeben möchtest und um einen zeitnahen Termin nach Prüfung der Rechnungslegung zur Übergabe aller Akten bitttest.
Gleichzeitig, und bitte unbedingt schriftlich, würde ich anfragen welche Angelegenheiten derzeit dringlich zur Weiterbearbeitung anstehen. Sollte das so sein, dann bitte hierzu um Kopien der entsprechenden Korrespondenz auf nachvolllziehbar postalischem Weg oder im Rahmen einer Abholung mit Bitte um Termin dazu.

Betreuer müssen nach Beendigung der Betreuung alles was schriftlich vorliegt an den Betreuten herausgeben. Nur nicht ihre Korrespondenz mit dem Gericht, nur zur Info.

Wenn das so ein chaotisches Büro ist wie du schreibst dann wirst du jetzt erst mal warten müssen was die gerichtliche Prüfung der Rechnungslegung ergibt.

Lass dich nicht verdriesen, auch nicht durch deine bisherige Erfahrung. Das kommt schon alles zu einem guten Ende. Du brauchst jetzt nur noch ein kleines bißchen Geduld.


PS: dein Spendenwunsch ist nett aber nicht durchführbar. Wir machen das hier ehrenamtlich und gerne. Danke trotzdem für das Angebot
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Alt 03.04.2020, 10:06   #8
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Eine Entlastungserklärung muss man nie abgeben, dazu gibts im Gesetz auch überhaupt keine Grundlage. Hat sich allgemein so eingebürgert, ala „alles in Ordnung“. Ein Verzicht auf (nicht ohne jedes weitere erkennbare) Schadenersatzansprüche (§ 1833 BGB) stellt das auch nicht dar.

Worauf der Betreuer einen Anspruch hat, ist auf eine (ggf spezifizierte) Empfangsquittung bez sämtlicher Gegenstände und Unterlagen, die er heraus gegeben hat (§ 368 BGB).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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Alt 19.04.2020, 19:54   #9
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Lieben Dank,nochmal an Michaela Mohr und an Horst D.


mit meinem aktuellen Kenntnisstand scheint auf meinem Konto Alles O.K. zu sein . der Verzicht auf Schlußrechnung auch. Über mein Konto hab ich,bis auf wenige Ausnahmen allein verfügt. Versäümnisse, grobe Fehler lagen in anderen Bereichen. (u.V.A: Korrespondenz mit Dritten,wo sie falsche Angaben gemacht hat,da sie durch sehr wenig Kontakt /teilweise nur 1 Kontakt p.A / oft gar keine Ahnung hatte :sei Ihr Besitz u. ginge mich , bis auf eine Ausnahme, nichts an. " Machen sie sich keine Gedanken (zu Erbfall in 2018 ),das ist nicht Ihr Job." (kein EWB) // u.s.w.



Ganz perfide find ich ,daß per AB der Eindruck erweckt wurde : vom Betreuungsgericht sei das Schreiben,wo ich mit 1 ! notwendigen Unterschrift bestätigen soll : " ..d.h. : ...Sie bestätigen mit Ihrer Unterschr.,dass Sie keine Ansprüche ,die aus dieser Arbeit d. ehem. Betreuerin enstanden sein könnten , stellen. Dabei verzichten Sie aber nur auf solche Ansprüche,die sich aus den Betreuungsakten u. sonstigen Unterlagen erkennen lassen. " ((die ich ja gar nicht habe ))



"Entlastungserklärung : Ich,...,vezichte auf eine förml.Schlussrech. und auf die Überprüfung durch d. Betreuungsgericht und erteile RA ...für die Führung d. Betreu. Entlastung. Es werden keine Beanstandungen bezügl. d. Betreung erhoben.Gleichzeitig bestätige ich ,dass keine Ansprüche mehr bestehen " !



Im Falle für folgendende "Katastrophen ,"böse Überraschungen " ist Sie fein raus. Jeder Anwalt würd mir "den Hintern versohlen " für diese 1 Unterschrift ! und die Frau weiss ganz genau ,daß ihre Fehler u. Versäümnisse,Unwahrheiten,
noch wirklich Übles nach sich ziehen könnten.



Daher muss ich für abholende Pflegeperson eigenes Schreiben aufsetzen ,mit Verzicht auf Schlussrechn.etc..OK... ansonsten aber aussschließlich der vollständige Empfang aller ! von Ihr herausgegebenen ! Unterlagen zur umgehenden Übergabe an mich bestätigt wird . Ohne Kenntnis über Inhalt und Vollständigkeit der Unterlagen ( z.B.KA seit okt. 2018 ,war strittig )

.
(Bitte um Vorabliste mit zu benachrichtigenden Stellen hat Sie ignoriert, ebenso Bitte um Abgabe eines verschlossenen ! Paketes an Überbringer ! ) Sie will Vollständigkeit quittiert haben !
Ist aber nicht möglich ,da in der Natur d. Sache liegend ,ich ja erst nach genauer Überprüfung wissen kann,ob und was fehlt.



Bin mir ziemlich sicher,dass einige brisante Papiere,die Einblick in nicht erbrachte,fehlerhafte "Leistungen", fasche Angaben in Gerichtsunterlagen , geben könnten ,nicht o. unvollständig vorhanden sind.



Frage : ich möchte keinesfalls,dass Abholer bei Übergabe Ihr irgendein Schreiben unterschreibt . Nur das von mir aufgesetzte (s.o.) (Er ist diesbezügl .sehr naiv und würd in jede Falle tappen ,um schnellstmöglich dort wegzukommen , dies Alles zu beenden)


Ist das so möglich ? Kann ich meinerseits dann auf Unterschrift von Ihr (Erhalt, Kenntnisnahme meines Schreibens ) bestehen ? Liebe Grüsse, anna
annasoit ist offline  
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Alt 20.04.2020, 07:54   #10
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Zitat:
Daher muss ich für abholende Pflegeperson eigenes Schreiben aufsetzen ,mit Verzicht auf Schlussrechn.etc.
Nochmals in aller Deutlichkeit- das musst du nicht!

Ich hatte dir bereits geschrieben/geraten: nicht unterschreiben aber dann auch abwarten müssen bis sie alle Arbeiten erledigt hat die für ihre Schlussrechnung noch nötig sind und für die sie die Unterlagen braucht.

Zitat:
Bitte um Abgabe eines verschlossenen ! Paketes an Überbringer !
Das würde ich auf keinen Fall als Betreuerin machen. Diee abholende Person muss und soll in meinem Beisein die Liste der übergebenen Unterlagen durchsehen und auf Vollständigkeit überprüfen. Ansonsten wäre das reine Makulatur.


Ich kann von keinem erwarten das er den Empfang von z.B. 5 Blättern der AOK quittiert wenn derjenige nicht mal nachprüfen kann ob die tatsächlich von der AOK sind weil der Umschlag verschlossen ist.

Zitat:
Bin mir ziemlich sicher,dass einige brisante Papiere,die Einblick in nicht erbrachte,fehlerhafte "Leistungen", fasche Angaben in Gerichtsunterlagen , geben könnten ,nicht o. unvollständig vorhanden sind.
Du machst dich mit deinen Vermutungen selbst verrückt. Nützt das etwas? Ich denke eher Nein. Klar, Geduld und abwarten ist nicht immer schön aber manchmal sinnvoll.

Solltest du hinterher wenn du alles hast "Fehler" finden, könntest du trotz Entlastung gegenüber dem Gericht dennoch eine Zivilklage anstrengen wenn dir tatsächlich ein wirklicher Schaden entstanden sein sollte.

Zitat:
Kann ich meinerseits dann auf Unterschrift von Ihr (Erhalt, Kenntnisnahme meines Schreibens ) bestehen ?
Ganz ehrlich...... jeder kann grundsätzlich auf allem bestehen.

Das reicht aber in der Regel nicht dafür aus es dann auch so zu bekommen.
Auf etwas zu bestehen was sich so (man kann keinen zwingen etwas zu unterschreiben ausser man hielte ihm eine Pistole vor) nicht durchsetzen lassen wird ist in meinen Augen ein sinnloses "Kräftemessen". Wozu? Cool bleiben und geduldig, wäre als Devise eher angesagt.
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