Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung - diverse Fragen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Im Prinzip darfst Du als Pflegeperson und Betreuer Pflegegeld erhalten. Wenn Du allerdings als Betreuer verfügst, dass Pflegeld an Dich ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
16.04.2020, 22:03 | #21 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
|
Im Prinzip darfst Du als Pflegeperson und Betreuer Pflegegeld erhalten. Wenn Du allerdings als Betreuer verfügst, dass Pflegeld an Dich gezahlt werden soll, wird es knifflig. Bei Ehrenamtlern wird zwar oft nicht ganz so kritisch hingeschaut wie bei Berufsbetreuern, aber Du solltest besser auf jeden Fall eine gerichtliche Genehmigung dafür beantragen. Das Gericht kann dann ggf. auch einen Verhinderungsbetreuer für diese Angelegenheit bestellen. (Rechtlich bist Du durch das In-sich-Geschäft verhindert)
|
18.04.2020, 12:52 | #22 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
|
Hallo,
vielen Dank für Deinen Beitrag. Vielleicht sollte ich direkt mal das Gespräch mit dem AG suchen. Schlechte Erfahrungen habe ich noch nicht gemacht. |
18.04.2020, 13:38 | #23 | ||
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
|
Zitat:
Vielleicht ist es aber auch jetzt noch einen Versuch wert, die Pauschale aus der Staatskasse zu beantragen. Erstens hast du sie ja gewissermaßen schon geltend gemacht, als du sie aus dem Vermögen des Betreuten entnommen hast. Zweitens sollte dir das Gericht die Fristversäumnis nicht entgegenhalten, wenn es dich unzureichend über die Rechtslage aufgeklärt hat (vgl. LG Cottbus, 08.10.2009 - 7 T 271/09). Zitat:
Das wäre nicht notwendig, wenn dein Bruder noch geschäftsfähig und mit der Zahlung einverstanden wäre. Ja, ein Gespräch mit dem Rechtspfleger ist wahrscheinlich eine gute Idee. |
||
Lesezeichen |
|
|