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Rechnungslegung - diverse Fragen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung - diverse Fragen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Im Prinzip darfst Du als Pflegeperson und Betreuer Pflegegeld erhalten. Wenn Du allerdings als Betreuer verfügst, dass Pflegeld an Dich ...


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Alt 16.04.2020, 22:03   #21
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
Standard

Im Prinzip darfst Du als Pflegeperson und Betreuer Pflegegeld erhalten. Wenn Du allerdings als Betreuer verfügst, dass Pflegeld an Dich gezahlt werden soll, wird es knifflig. Bei Ehrenamtlern wird zwar oft nicht ganz so kritisch hingeschaut wie bei Berufsbetreuern, aber Du solltest besser auf jeden Fall eine gerichtliche Genehmigung dafür beantragen. Das Gericht kann dann ggf. auch einen Verhinderungsbetreuer für diese Angelegenheit bestellen. (Rechtlich bist Du durch das In-sich-Geschäft verhindert)
Flafluff ist offline  
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Alt 18.04.2020, 12:52   #22
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
Standard

Hallo,

vielen Dank für Deinen Beitrag.

Vielleicht sollte ich direkt mal das Gespräch mit dem AG suchen. Schlechte Erfahrungen habe ich noch nicht gemacht.
Spunkmeyer ist offline  
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Alt 18.04.2020, 13:38   #23
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
Standard

Zitat:
Zitat von Spunkmeyer Beitrag anzeigen
Mit der Betreuerpauschale sieht es ganz dunkel bei mir aus. Wenn ich das richtig verstehe, hätte ich den Antrag in 2019 beim AG stellen müssen. Die Frist ist also abgelaufen.
Wenn du im Kalenderjahr 2018 zur Betreuerin bestellt wurdest, wäre die Aufwandsentschädigung erstmals im Jahr 2019 fällig geworden (§ 1835a Abs. 2 BGB). Du hättest sie dann bis zum 31.03.2020 geltend machen müssen (§ 1835a Abs. 4 BGB).

Vielleicht ist es aber auch jetzt noch einen Versuch wert, die Pauschale aus der Staatskasse zu beantragen. Erstens hast du sie ja gewissermaßen schon geltend gemacht, als du sie aus dem Vermögen des Betreuten entnommen hast. Zweitens sollte dir das Gericht die Fristversäumnis nicht entgegenhalten, wenn es dich unzureichend über die Rechtslage aufgeklärt hat (vgl. LG Cottbus, 08.10.2009 - 7 T 271/09).

Zitat:
Zitat von Spunkmeyer Beitrag anzeigen
Ich habe letztes Jahr notiert wie oft mein Bruder bei mir zu Hause war. Es waren abzgl. An- und Abreisetag 32 Tage. Das finde ich schon ordentlich, zumal ich das volle Programm mache: Kochen, Medikamente stellen, waschen und ich bade ihn, rasiere ihn und wasche ihm die Haare.
Und nebenbei manage ich noch sein Leben.

Darf ich mir aufgrund dieser Tatsache einen Teil des Pflegegeldes zukommen lassen oder hätte das Geschmäckle, weil ich ja auch Betreuer bin?
Eigentlich bräuchtest du dazu einen Vertrag mit dem Betreuten, aber den kannst du nicht als Betreuerin in seinem Namen mit dir selbst schließen (§ 181 BGB). Das Gericht kann dir das auch nicht direkt genehmigen, sondern müsste für diesen Vertragsschluss einen Ergänzungsbetreuer (Verhinderungsbetreuer) bestellen.

Das wäre nicht notwendig, wenn dein Bruder noch geschäftsfähig und mit der Zahlung einverstanden wäre.

Zitat:
Zitat von Spunkmeyer Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte ich direkt mal das Gespräch mit dem AG suchen.
Ja, ein Gespräch mit dem Rechtspfleger ist wahrscheinlich eine gute Idee.
FFB ist offline  
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