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Rechnungslegung - diverse Fragen

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Hallo zusammen, als Betreuerin meines Bruders komme ich das erste Mal in den Genuss der jährlichen Rechnungslegung. Hierzu habe ich ...


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Alt 11.04.2020, 23:12   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
Standard Rechnungslegung - diverse Fragen

Hallo zusammen,

als Betreuerin meines Bruders komme ich das erste Mal in den Genuss der jährlichen Rechnungslegung.

Hierzu habe ich ein paar Fragen.

1. Welche Interessen vertritt das Betreuungsgericht? Die des Betreuten, oder der Sozialkassen? Mich interessiert das vor allem, weil mein Bruder knapp an der 5000,00 EUR Freibetrags-Grenze vorbeigeschlittert ist. Meldet das Amtsgericht so etwas den Sozialkassen?

2. Muss ich auch für Einnahmen (Gehalt, Rente, Pflegegeld) Belege einreichen?

3. Was ist mit regelmäßigen Zahlungen wie z.B, Miete und Telefon?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Spunkmeyer ist offline  
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Alt 11.04.2020, 23:44   #2
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 13.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
Standard Fragen Rechnungslegung

Hallo.

Es reicht nicht, an der 5000-Grenze vorbeizuschlittern, die Gerichtskosten (dafür ist die Grenze wesentlich höher - https://www.betanet.de/betreuung.html Nr. 6 schauen bitte) müssen dem Brudervermögen auch entnehmbar sein, und zwar ohne Herabsetzung des Vermögens unter die 5000-Grenze. 2,00 € über 5.000,00 € reicht also i. d. R. nicht.

Die Justizkasse hat natürlich Kosteninteresse zu vertreten, aber nicht nur. Darum erfolgt die o. g. Prüfung, ob es auch notwendig und möglich ist. Aber es lohnt sich, genau hinzusehen.

Ja, es sind nicht nur Ausgaben, aber auch Einnahmen zu belegen. Zumindest exemplarisch, wenn sich an den Lebens- und damit Einkommensumständen nichts änderte.

Im Idealfall sind alle Ausgaben belegt. Für Strom gibt es eine Dauerrechnung für die Stromabschläge (i. d. R. ist es die letzte Jahresrechnung), die ist beizulegen.
Betreuer-Berlin ist offline  
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Alt 12.04.2020, 07:02   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
1. Welche Interessen vertritt das Betreuungsgericht? Die des Betreuten, oder der Sozialkassen?

Das Betreuungsgericht vertritt aleine die Interessen des Betroffenen -auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung.
Die Rechnungslegung dient vor allem der Überprüfung was mit dem Eigentum des Betreuten geschehen ist und die Prüfung ist rein rechnerisch, nicht inhaltlich gesteuert.


D.h. der Betreute darf mit seinem Eigentum so umgehen wie es ihm angenehm ist. eS wird also keine Kritik durch das Betreuungsrecht geben wenn jemand z.B. Ausgaben leitet die andere evtl. als unnötig
oder seltsam finden.


Zitat:
Muss ich auch für Einnahmen (Gehalt, Rente, Pflegegeld) Belege einreichen?
Zitat:
Was ist mit regelmäßigen Zahlungen wie z.B, Miete und Telefon?

Das hängt vom jeweiligen Gericht bzw. dem zuständigen Rechtspfleger ab. Hier wäre es sinnvoll dort mal nachzufragen wie er das handhabt bzw. eigentlich und streng genommen sollte das bei einer ehrenamtlichen Betreuung bereits im sog. Verpflichtungsgespräch schon geklärt worden sein. Hattest du das nicht?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.04.2020, 08:51   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Von regelmäßigen Einnahmen oder Ausgaben wird normalerweise der Grundbescheid beigefügt (also der Rentenbescheid oder die Rentenanpassungsmitteilung, die Jahresabrechnung des Energieversorgers, aus dem sich die künftigen Abschläge ergeben usw), ansonsten natürlich Einzelbewilligungsbescheide, Rechnungen usw.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 12.04.2020, 10:44   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Von regelmäßigen Einnahmen oder Ausgaben wird normalerweise der Grundbescheid beigefügt (also der Rentenbescheid oder die Rentenanpassungsmitteilung,
Bei uns ist man damit sparsamer, das wird deutlich nicht mal von sehr peniblen Rechtspflegern gewünscht.
Rentenerhöhungen bekommt automatisch jeder Rentenbezieher, der Batrag ergibt sich zweifelsfrei aus den Betrag im Juli/August des Jahres.

Bei GruSi Bescheiden kann sich einiges bzw. vieles im Laufe des Jahres wg. Nachzahlungen, Verrechnungen, Darlehen usw. ändern- hier geht das Gericht wohl davon aus dass das vom Betreuer geprüft, wenn nicht sogar veranlasst wurde.

Das erscheint im Übrigen auch vernünftig und vor allem Papiersparend.

Die Prüfung dauert manchmal sehr lange und wenn ein Bescheid aus der Akte weg ist, macht das eine evtl. Nachfrage von anderer Stelle schwierig.
Das gilt natürlich nicht für das papierlose Büro.

Rechnungen und Quittungen werden allerdings alle und total vollständig verlangt-ausnahmslos.

Wie bereits geschrieben, am besten zuerst beim Rechtspfleger nachfragen wie er das gerne hätte. Damit ist man immer auf der sicheren Seite.
Hier wurden Kolegen auch schon gebeten nicht immer wieder alles beizufügen da das eine Prüfung langwieriger und weniger übersichtlich macht.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.04.2020, 18:49   #6
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
Standard

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Was mich etwas beruhigt ist, dass das Gericht die Interessen des Betreuten vertritt und nicht Eintreiber der Sozialkassen ist.

Auch, dass nur rechnerisch, aber nicht inhaltlich geprüft wird, macht die Sache einfacher. Allerdings geht dann meiner Meinung nach, irgendwie auch der Sinn der Rechnungslegung verloren. Wenn sich ein Betreuter z. B. 2 Fernseher direkt hintereinander kauft, würde mich das als Sachbearbeiter irgendwie stutzig machen.

Das sind jetzt schon fast 3 cm nur Belege über Ausgaben. Die Einnahmen werde ich auch noch dazupacken. Dann bin ich auf der sicheren Seite.

Im Verpflichtungsgespräch bin ich auf die Rechnungslegung hingewiesen worden, nicht aber, was diese alles beinhaltet. Diese Detailfragen stellen sich immer dann, wenn man an der Sache dran ist.
Spunkmeyer ist offline  
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Alt 12.04.2020, 19:04   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Man darf bei solchen Sachen nicht die Sinnfrage stellen. Eigentlicher Zweck der Rechnungslegung ist die Vermeidung von Veruntreuungen durch den Betreuer. Man darf sich als (historischen) Normalfall nicht den sozialhilfebedürftigen Heimbewohner vorstellen. Nebeneffekt ist übrigens auch noch was Eigennütziges: ist mehr als 25.000 € an Vermögen vorhanden, stellt das Gericht die Kosten seiner eigenen Tätigkeit in Rechnung. Zahlungspflichtig ist der Betreute, die Rg kriegt für diesen der Betreuer.

Übrigens habe ich die Frage nach dem Sozialamt am Anfang nicht ganz verstanden. Völlig unabhängig vom Gericht hat der Betreuer diesem Gegenüber die Wahrheitspflicht (§ 60 SGB I), und zwar ungefragt. Werden Vermögenswerte verschwiegen, droht (neben der Rückzahlung) eine Strafanzeige wegen Betrugs (auch durch den Betreuer wegen Beihilfe). Was sollte das mit „vorbeigeschliddert“ heißen, etwa die Freigrenze von 5.000 € überschritten? Das müsste unverzüglich dem Sozialamt mitgeteilt werden. Wobei das Einkommen des laufenden Monats dem Vermögen NICHT hinzu gerechnet wird.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 12.04.2020, 20:17   #8
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
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Er war 2 Euro drüber. Genau für einen Tag.

Wenn man allerdings die Einkommen des laufenden Monats runterrechnen darf.... Dann war er weit darunter.

Wieder eine wichtige Info. Danke hierfür.
Spunkmeyer ist offline  
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Alt 12.04.2020, 20:30   #9
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
Standard

Noch eine andere Frage.

Er hat noch ein Sparbuch mit ca. 200 EUR. Dieses würde ich. gerne auflösen. Erstens kriegt er eh keine Zinsen mehr und zweitens muss ich das immer "mitschleppen", z.B. Rechnungslegung.

Kann ich dies einfach kündigen? Oder muss ich hierfür die Zustimmung des Betreuungsgericht einholen?
Spunkmeyer ist offline  
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Alt 12.04.2020, 22:51   #10
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
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Kündigung des Sparkontos bedarf gerichtlicher Genehmigung.
Nesli__han ist offline  
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