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Renovierungskosten Jobcentet

Dies ist ein Beitrag zum Thema Renovierungskosten Jobcentet im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Ich frag lieber erstmal Euch, eh ich meinen Betreuer belästige.. Ich wohne seit 17 Jahren in meiner Eigentumswohnung und ...


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Alt 02.05.2020, 01:40   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard Renovierungskosten Jobcentet

Hallo,

Ich frag lieber erstmal Euch, eh ich meinen Betreuer belästige..

Ich wohne seit 17 Jahren in meiner Eigentumswohnung und hab krankheitsbedingt zuletzt vor 10 Jahren renoviert.
Nun geht es mir etwas besser und ich muss dringend wenigstens streichen.
Gibt es dafür Zuschüsse oder gibts die nur bei Erstbezug in eine unrenovierte Wohnung?

Danke für Antworten
LG
Stefanie78 ist offline  
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Alt 02.05.2020, 08:36   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Gibt es dafür Zuschüsse oder gibts die nur bei Erstbezug in eine unrenovierte Wohnung?

Mir ist jetzt nicht präsent welche Leistungen du beziehst aber wenn die Wohnung eines kranken Menschen unabweisbaren Renovierungsbedarf hat kann man beim Sozialamt Leistung beantrage.

Diese Leistung besteht dann aus den Kosten für Matrialien und, je nach Gesundheitszustand, auch für Leute die diese Arbeiten dann an Stelle des Beteruten ausführen.


Die Begründung für den Renovierungsbedarf sollte aber gut durchdacht sein und die Gründe sollten nachvollziehbar sein.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.05.2020, 11:29   #3
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

In einer Eigentumswohnung werden Renovierungskosten grundsätzlich nie übernommen, ausnahmslos. Bei einer Mietwohnung würde das anders aussehen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 02.05.2020, 14:22   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
Standard Rechtsgrundlage?

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
In einer Eigentumswohnung werden Renovierungskosten grundsätzlich nie übernommen, ausnahmslos. Bei einer Mietwohnung würde das anders aussehen.
Rechtsgrundlage?

Grüße

Anette
Manavgat ist offline  
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Alt 02.05.2020, 23:32   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Mir ist jetzt nicht präsent welche Leistungen du beziehst aber wenn die Wohnung eines kranken Menschen unabweisbaren Renovierungsbedarf hat kann man beim Sozialamt Leistung beantrage.

Diese Leistung besteht dann aus den Kosten für Matrialien und, je nach Gesundheitszustand, auch für Leute die diese Arbeiten dann an Stelle des Beteruten ausführen.


Die Begründung für den Renovierungsbedarf sollte aber gut durchdacht sein und die Gründe sollten nachvollziehbar sein.
Ich beziehe ALG II. Ist es Grund genug, dass eine Raucherwohnung 10 Jahre nicht gestrichen wurde. Auch die Holzfenster müssen dringend gestrichen werden.

Helfer brauch ich nicht, geht mir besser, da trau ich mir das allein zu. Meine Betreuerin vom BeWo hat auch angeboten zu helfen.

@Pichilemu: hast Du dafür einen Gesetzestext?

Ich kann doch meine Wohnung nicht verrotten lassen.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 02.05.2020, 23:40   #6
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
@Pichilemu: hast Du dafür einen Gesetzestext?

Ich kann doch meine Wohnung nicht verrotten lassen.
Renovierungskosten werden bei einer Mietwohnung nur deshalb übernommen, weil der Mieter im Regelfall (bei den üblichen Mietverträgen) vertraglich zur Renovierung verpflichtet ist.


Ein Wohnungseigentümer hat weder einen Mietvertrag noch ist er sonst vertraglich zur Renovierung seiner Wohnung verpflichtet Folglich kann er auch keine Leistungen vom Amt beanspruchen und kann und muss seine Wohnung verrotten lassen. Die Grenzen liegen da erst bei Baufälligkeit im Sinne des Baurechts (und davon sind wir bei vergilbten Wänden noch meilenweit entfernt), oder wenn es eine WEG gibt die monatlich Hausgeld verlangt, wobei es da in der Regel nur um die Gemeinschaftsanlagen wie Flur/Hof/Garten geht. Anderenfalls schaut man als Wohnungseigentümer in die Röhre.
Pichilemu ist offline  
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Alt 02.05.2020, 23:48   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Natürlich gibt es eine WEG und ich zahle Hausgeld.

Die Rücklage ist ja aber nur für Gemeinschaftseigentum. Könnten die Fenster evtl. darunter fallen?

Edit: bei Mietern soll man Bad und Küche alle drei Jahre streichen, andere Räume alle fünf. Dss hat doch seine Gründe. Weil eine Wohnung sonst verkommt. Bei mir sind es 10 Jahre. Ich bin doch auch verpflichtet, meine Wohnung in Schuss zu halten. Nicht für einen Vermieter, aber für die WEG und ich muss doch mein Eigentum in Schuss halten.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 03.05.2020, 00:00   #8
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Ich habe ganz tief in meinem SGB II-Almanach das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. September 2014 (AZ B 14 AS 48/13 R) gefunden.

Zitat:
Instandhaltung bedeutet nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung, der sich das BSG angeschlossen hat, die Erhaltung des vertrags- und ordnungsgemäßen Zustandes des Wohnobjekts, also die Beseitigung der durch Abnutzung, Alter und Witterungseinwirkungen entstehenden baulichen und sonstigen Mängel. Bei den Instandsetzungskosten handelt es sich in der Regel um Kosten aus Reparatur und Wiederbeschaffung. Instandsetzung und Instandhaltung betreffen deshalb Mängel an der baulichen Substanz der Immobilie oder ihrer Teile, wobei es sich um weitgehend inhaltsgleiche Begriffe handelt.

Beim Streichen der Wände und der Fenster geht es ja eher um Verschönerung als um Reparatur, sieht also sehr schlecht aus. Im dortigen Fall hatte das Gericht die Kostenübernahme für die Sanierung der Balkone nur deshalb bejaht, weil sich bereits Balkonplatten lösten und herabfielen, sodass Baufälligkeit im Sinne des Baurechts vorlag, ansonsten wäre die Klage wohl abgewiesen worden.
Pichilemu ist offline  
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Alt 03.05.2020, 00:09   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Also, bei meinen Fenster bröckelt die Farbe ab und das Holz wirkt porös. Da MUSS ich was tun, sonst werden sie undicht.

Aber ich hoffe auch, dass Michaela noch mal antwortet. Bei ihr klang das etwas hoffnungsvoller.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 03.05.2020, 07:56   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau mal hier
https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm

und bitte deinen Betreuer den Antrag zu stellen.
Du kannst- wenn du willst, ud du klangst ja immer recht fit- erst mal selbst die qm. ausrechnen und im Baumarkt dir sagen/schriftlich bestätigen/Kostenvoranschlag lassen was das dann an Farbe kostet.
Mal entre nous: das Rauchen würde ich jetzt eher nicht als Begründung abgeben, ich würde sagen: abgewohnt. Ja nach Zeitraum zur letzten Renovierung sollte auch das schon ausreichend sein.

Zitat:
Edit: bei Mietern soll man Bad und Küche alle drei Jahre streichen, andere Räume alle fünf.
Das gilft soweit ich weiss schon länger nicht mehr, auch enn es zuvor vertraglich fixiert war. Regelmässige Schönheitsreparaturen wurden vom Gesetz gekippt bzw. in den (alten) Verträgen für ungültig erklärt.

Bei der Frage der zerbröckelnden Fenster komme ich allerdings in`s Schwanken. Fenster gehören eigentlich zu den Instandhaltungsarbeiten des Vermieters/Eigentümers. Dafür ist das Amt eher nicht zuständig. In deinem Falll könnte der Betreuer mal vorfühlen, evtl. könnte ein Darlehen denkbar sein. Mach dir dazu aber nicht zu viel Hoffnung. Dieser Teil meiner Antwort ist komplett ohne "Gewehr".

Du schreibst ihr seid eine Eigentümergemeinschaft- da könnte der Ansaz eher dort bzw. in euren Abmachungen liegen. Dein Betreuer kann sich in der Frage bzw. dem Problem doch wirklich erst mal an die Eigentümergemeinschaft zur Klärung wenden, bzw. euren Vertrag einsehen.
Das würde ich zumindest tun. Dafür muss ich von meinem Kunden nicht erst "unterfüttert" werden, so löblich der Gedanke auch sein mag.


Ein kleiner Frust noch für folgenden Denkansatz, nicht persönlich nehmen bitte!

Zitat:
Ich bin doch auch verpflichtet, meine Wohnung in Schuss zu halten.
Das ist sicher- eingeschränkt- richtig, dass jeder sich um sein Eigentum kümmern muss.
Die Einschränkung besteht aber grundsätzlich meistens darin, dass dies dann aus eigenen Mitteln zu geschehen hat. Letztlich und grundsätzlich kann es nicht angehen dass jemand Eigentum erwirbt der zu dessen Erhalt und Verbesserung aber dann die Allgemeinheit herangezogen wird.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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