Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegegeld im Persönlichen Budget / Rechnung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer
Wenn die Rechnung und die Zuordnung der Leistung nicht aufeinander passen, nachfragen und um schriftlich nachvollziehbare ...
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#11 | |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
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Zitat:
Okay... Es wird immer unheimlicher. ![]() Ne, im Ernst, vom Kostenträger habe ich die Info, dass ich für die Rechnungen/ Nachweise zuständig bin. |
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 285
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Hallo,
ja, im Einzelfall ist der Fallmanager nach Ermessen dazu berechtigt. Daher ja auch das Persönliche Budget. Dies soll den LB dazu ermächtigen, selbst seine Rechnungen mit dem Anbieter zu begleichen. Wer das nicht will, kann wieder auf Sachleistung umstellen, dann begleicht der Kostensträger die Rechnungen direkt mit dem Anbieter. |
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#13 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
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Hmm, ok.
Wenn der Leistungserbringer tatsächlich mit dem Leistungsträger über Sachleistungen direkt abrechnen kann, warum wählt man als Leistungserbringer die Form des Persönlichen Budgets, also einen Umweg des Geldes? Das Geld landet je erst auf dem Konto meines Betreuten und muss dann wieder an den Leistungserbringer überwiesen werden. Es ist damals vom Leistungserbringer so eingerichtet worden. |
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#14 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 285
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Hallo,
dies ist im BTHG geregelt. Impliziert die Budgetfähigkeit (Überblick über die geleisteten Stunden des Anbieters in Form der unterzeichneten Quittierungsbelege, die noch offenen stunden und die Arbeit an den Zielen) Vorteil: mit dem PB kann der LB auch Anbieter bezahlen, ohne dass diese eine Leistungs-und Prüfungsvereinbarung mit dem Kostenträger abgeschlossen haben. Also im Zweifel kann hiermit auch ein nicht anerkannter Anbieter mit der Leistungserbringung beauftragt werden. Um vom Kostenträger anerkannt zu werden, müssen bestimmte Punkte der Leistungs- und Prüfungsvereinbarung zwischen Kostenträger und Anbieter erfüllt werden, z.B die Fachkraftquote u.a. Das PB soll die Selbstverantwortlichkeit des LB stärken. Nur im Zweifel fordert das Fallmanagement die Leistungsnachweise beim LB an, da dieser mit seiner Unterschrift in der Zielvereinbarung zugesichert hat, die Geldmittel in der vereinbarten Form zu verwenden, und nicht etwa für den Urlaub auszugeben. Sollten Zweifel über die Verwendung der Geldmittel gegeben sein, werden die Quittierungsbelege vom Fallmanagement angefordert. Daher mein Hinweis, mit diesem ggf. in Kontakt zu treten. RB mit Vermögenssorge sollten hier ein Auge drauf haben. |
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#15 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin moin
Zitat:
MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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