Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegegeld im Persönlichen Budget / Rechnung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
mein Betreuter erhält das Persönliche Budget und Pflegegeld.
Das Pflegegeld (2/3) werden von seinem persönlichen Budget abgezogen.
Der ...
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04.05.2020, 14:47 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
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Pflegegeld im Persönlichen Budget / Rechnung
Hallo zusammen,
mein Betreuter erhält das Persönliche Budget und Pflegegeld. Das Pflegegeld (2/3) werden von seinem persönlichen Budget abgezogen. Der Leistungserbringer fordert das gesamte Pflegegeld meines Betreuten ein. Ist dies rechtens? Ein Beratungsgespräch beim überörtlichen Sozialhilfeträger ergab nämlich, dass dem Leistungserbringer nicht 1 Euro des Pflegegeldes zu stünde. Wie verhält es sich, wenn ich einen externen Pflegedienst mit der Pflege meines Betreuten beauftrage? Wird dies auch in irgendeiner Form auf das persönliche Budget angerechnet. Gerne würde ich prüfen, wie viele "Betreuungsstunden" mein Betreuter monatlich erhält. Habe ich ein Anrecht auf eine ordentliche Rechnung? Wann, wurde was geleistet, und wie viel wurde hierfür berechnet? Tatsächlich habe ich bisher immer nur sehr "komische" Rechnungen bekommen, mit Angabe von zwei Beträgen (Persönliches Budget und Pflegegeld) zu einem aufsummiert. Vielen Dank schon mal wieder im voraus für eure fachkundige Hilfe. |
04.05.2020, 15:37 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hi,
Wie es rechtlich aussieht kein plan, aber ich kann von meiner Einrichtung berichten dass das persönliche Budget mit Stunden Tag und Uhrzeit bestätigt werden muss um mit dem lra abgerechnet werden zu können. Heißt es gibt eine sehr detaillierte Rechnung für das pb. Pflegegeld geht zumindest bei uns nur an den leistungs erbringer wenn auch Pflege geleistet wird. Mit freundlichen Grüßen Ela |
04.05.2020, 18:37 | #3 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
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Zitat:
Wie wird das dann bei euch berechnet? Z.B. Einmal Rasieren 20 Euro, also nach Leistung? Oder wird das für einen Zeitraum berechnet. Z.B. der Betreute war vom 01.01. bis 31.01. unter der Obhut des Leistungsnehmers und erhält das volle Pflegegeld. Wenn er dann vom 01.02. bis 15.02. bei mir war, erhält der Leistungserbringer nur die Hälfte? Eigentlich müssten ja auch die Stunden, die dann nicht als ALS und FLS geleistet wurden dem Sozialamt erstattet werden. Vielen Dank! |
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04.05.2020, 19:42 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Gibt es denn keine vertraglichen Regelungen mit dem Leistungserbringer in dem diese Fragen geregelt sind??
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04.05.2020, 19:43 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Hallo,
es gibt unterschiedliche Tätigkeiten, die unterschiedlich bepunktet werden. Grundsätzlich ist ja wohl ein Pflegegrad ermittelt worden, mit aufgeschlüsselten pflegerischem Bedarf. In der EGH wird der Bedarf aus "einer Hand" mit Bewo und Assistenzkräften geleistet. Daher werden hier die anfallenden Pflegekosten vom Sozialamt an die EGH erstattet, daher wird das gesamte Pflegegeld angerechnet. (Doppelfinanzierungsausschluß.) Das PB soll nur zweckgebunden verwendet werden, dafür wird die Zielvereinbarung unterschrieben. Der LB bezahlt mit dem PB den Dienstleister, dieser unterzeichnet den Leistungsnachweis. Dieser wird bei Bedarf von der EGH zur Prüfung angefordert. Der Einbezug der Pflegeleistungen in die EGH ist eine der vielen Neuerungen seit 01.01.2020- mit dem Ziel, Hilfen aus einer Hand zu leisten... |
04.05.2020, 20:30 | #6 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
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Zitat:
Aber so langsam wird ein Schuh draus. Die Hilfepläne habe ich vorliegen. In den ersten beiden wurden 10,5 h abgezogen, entsprach also dem Gegenwert des damaligen Pflegegeldes. Der Betreute hat die 10,5 Stunden mit seinem Pflegegeld dem Leistungserbringer bezahlt. 10,5 Stunden hätten also ON TOP auf die ASS + FLS Stunden oben drauf gemusst. Kompliziert wird es im letzten Hilfeplan. Hier wird die Pflege nicht mit 10,5 Stunden zum Abzug gebracht, sondern zu 2/3 des Pflegegeldes. Bedeutet für mich ich zahle 2/3 des Pflegegeldes, und die Pflege ist damit gedeckt???? Aber die Rechnungen - wenn sie denn kamen - sind echt abenteuerlich. Da werden 80 FLS und der Lohn so in Rechnung gestellt, so dass der Betrag exakt in Höhe des Persönlichen Budgets liegt. Was ist aus den ASS-Stunden geworden? Und dann steht da noch "Fachleistungsstunden gemäß beiliegender Liste" - Keine Liste Langsam krieg ich echt die Muppen. |
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04.05.2020, 20:33 | #7 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
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Zitat:
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04.05.2020, 22:37 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Eine Möglichkeit wäre, beim Anbieter die Leistungsdokumentation anzufordern.
Dort muss genau aufgelistet werden, was wann mit welchem Zeitkontingent erledigt wurde... Dann beim Anbieter nach der Bepunktung der einzelnen Tätigkeiten nachfragen: Was war FLS, was ASS( Pflege)? Ist ja auch wichtig zu sehen, ob die beantragten und tatsächlich geleisteten Hilfen ausreichend sind, und auch tatsächlich das "geliefert" wurde, was beantragt und geplant war... Sonst muss nach beantragt werden. Wenn die Rechnung und die Zuordnung der Leistung nicht aufeinander passen, nachfragen und um schriftlich nachvollziehbare Aufschlüsselung bitten. Evtl. den zuständigen Fallmanager vom Kostenträger anrufen, denn der hat's ja geprüft und bewilligt. |
04.05.2020, 23:02 | #9 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 31.05.2019
Beiträge: 27
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Das werde ich machen. Allerdings glaube ich nicht, dass mir eine ordentliche Dokumentation vorgelegt werden kann.
Geschweige denn eine Doku bzgl. der Pflege. Ich weiß, dass es keinen hilft, aber ich bin kurz vorm platzen. |
05.05.2020, 08:00 | #10 |
Forums-Geselle
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Ort: NRW
Beiträge: 282
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Persönliches Budget nach SGBIX §5
Im §5 SGBIX sind alle Leistungen aufgeführt, die mit dem PB abgerechnet werden können. In der Zielvereinbarung §4 BudgetV, die jedem PB zugrunde liegt, wird die Ausrichtung der Ziele, die Erforderlichkeit der Nachweise, sowie die Qualitätssicherung festgeschrieben. Das PB wird derart bemessen, dass der individuell festgestellte Leistungsbedarf gedeckt wird.Grundlagen der Höhe des PB hierfür können sein:
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