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Bankcard meines Betreuten

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auch wenn der einwilligungsvorbehalt gegen den erklärten willen der betreuten installiert wird, geschieht das ausschließlich zu seinem schutz vor der ...


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Alt 29.05.2020, 08:02   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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auch wenn der einwilligungsvorbehalt gegen den erklärten willen der betreuten installiert wird, geschieht das ausschließlich zu seinem schutz vor der krankheit und muss auch entsprechend kommuniziert werden. mit bestrafen hat das betreuungsrecht grundsätzlich nix zu tun.
Skyler_Hope ist offline  
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Alt 29.05.2020, 20:18   #12
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Skyler

Zitat:
Zitat von Skyler_Hope Beitrag anzeigen
...mit bestrafen hat das betreuungsrecht grundsätzlich nix zu tun.
Das sehe ich genauso.
So mancher betreute Mensch fühlt sich aber bestraft (nicht nur wg. EiWi sondern auch wg. Betreuung allgemein). Gegen dieses Gefühl kann man nur langsam und durch das Aufbauen von Vertrauen ankämpfen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.06.2020, 09:33   #13
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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die grundlegende Frage ist doch, ob der Betreute mit seinem Geld auskommt. Hat er immer genug zu Essen, kann er die Mieten, Strom etc. bezahlen, verschuldet er sich?
Kann das alles verneint werden, dann gibt es auch keinen Grund ihm den vollen Zugang zu seinem Geld zu gewähren.
Bleibt die Miete offen und ist der Kühlschrank permanent leer, dann könnte das schon ein deutlicher Hinweis dafür sein, dass ein EV beantragt werden sollte.
Kommt der Klient aber mit seinem Geld prima aus, dann sehe ich keinen Grund, wieso er nicht auch seinen Bruder unterstützen dürfte.

Wenn ich auch Dein Bauchgefühl, den Bruder betreffend, teile, dann wäre es doch nicht meine Aufgabe als Betreuerin dies zu entscheiden, ob der Betreute sein Geld mit dem Bruder teilt.
Marsupilami ist offline  
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Alt 01.06.2020, 09:54   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Kommt der Klient aber mit seinem Geld prima aus, dann sehe ich keinen Grund, wieso er nicht auch seinen Bruder unterstützen dürfte.
Das ist grundsätzlich absolut richtig.
Nur- wenn der zu Unterstüzende ohne Rücksprache mit dem Betreuer im Namen eines anderen Verträge abschliesst. Kontovollmachten erteilt usw. wäre für mich Schluss mit der "brüderlichen Unterstützung".
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.06.2020, 10:37   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Solange kein Einwillligungsvorbehalt in das Vermögen besteht kann der Betreute natürlich alle seine Konten nutzen.
Vom Sparbuch konnte der Betreute schon immer selbst abheben (sofern sich das Buch in seinen Händen befindet) - im Gegensatz zum Betreuer- der dafür die gerichtliche Genehmigung benötigen würde.
Die Auskunft der Sparda ist vollständig hirnrissig.



Bei dem kriminellen Bruder im Hintergrund bleibt dir wahrscheinlich nichts anderes übrig wie einen Einwilligungsvorbehalt zu beantragen und danach ein sog. Unterkonto für deinen Kunden einzurichten.
Damit hast du dann zwar das Hauptkonto geschützt aber deinen Kunden nicht vor Ausbeutung durch den Bruder.


Dessen Neigung Verträge abzuschliessen kannst du insofern durchkreuzen indem du die Betreuung z.B. bei der Schufa meldest. Da sind Vertragsanbieter eher mal misstrauisch oder lehnen alleine wg. der Betreuung ein Vertragsverhältnis ab.




Lass da mal die Finger davon, das ist total unrealistisch.

Wegen paar Euros (in Relation ) U Haft? Eher total abwegig da es dazu erst mal ne Anzeige geben müsste -vom weiteren Procedere ganz abgesehen.
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Nach der Fallschilderung wohl eher mal nicht. Eine andere Möglichkeit den Betreuten( vor den Machenschaften des Bruders) bzw. sich selbst zu schützen kann ich nicht erkennen.
Und um Schutz geht es dabei.
Ein EiWi käme dem alten Konstrukt:

dann nämlich sehr nahe. Damit hatte der Betreute sich jahrelang ja auch nicht entrechtet gefühlt.


Was mir noch aufgefallen ist:

Das wäre keine Option, jeder kann einfach an den Schalter gehen und unter Vorlage seines Perso sich Geld auszahlen lassen soviel da ist und er möchte.
Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Skyler



Das sehe ich genauso.
So mancher betreute Mensch fühlt sich aber bestraft (nicht nur wg. EiWi sondern auch wg. Betreuung allgemein). Gegen dieses Gefühl kann man nur langsam und durch das Aufbauen von Vertrauen ankämpfen.

MfG

Imre

Vielen Dank für eure Antworten, aus denen ich wieder viel entnehmen konnte. Die Sparda hat nun, nachdem ich sie schriftlich aufgefordert habe, meinem Wunsch entsprochen, und wieder den Ursprungszustand hergestellt, dass Abhebungen mit seiner Karte nur vom Taschengeldkonto möglich sind - es geht also doch. Er selbst war erleichtert, weil das für ihn übersichtlicher ist. Die Auskünfte der Callcenter-Mitarbeiter waren also falsch.
EBunde-B ist offline  
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Alt 01.06.2020, 11:29   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
meinem Wunsch entsprochen, und wieder den Ursprungszustand hergestellt, dass Abhebungen mit seiner Karte nur vom Taschengeldkonto möglich sind - es geht also doch.
Pardon wenn ich dir wiederspreche bzw. etwas klar gestellt werden sollte.

Es gibt ein Konto A mit der Kontonummer 123, dafür wurde eine Karte ausgestellt zur Nutzung.
Es gibt ein Konto B mit der Kontonummer 456, dafür wurde ebenfalls eine Karte ausgestellt zur Nutzung.

Mit Karte für Konto A konnte mit Sicherheit zu keiner Zeit auf das Konto B zugegriffen werden. Dieser Zugriff könnte z.B. persönlich am Schalter erfolgt sein, oder als Überweisung.

Dass es jemals eine "Generalkarte" gegeben haben könnte, also eine Karte mit der auf alle Konten Zugang gewährt worden sei verweise ich glatt ins Reich der Fabeln.
Grundsätzlich hat jedes einzelne Konto (ob wir das jetzt Unterkonto oder sonst wie nennen) immer einen eigenen Zugang mit eigener PIN.
Vielleicht solltest du das noch mal genauer im Hergang überprüfen.


Auch dazu nochmal etwas:

Zitat:
und ich erhielt von der Sparda die Aussage, dass aufgrund einer Systemumstellung die EC-Karten nicht mehr Konto- sondern Personenbezogen sind, er also von all seinen Konten, auch dem Sparbuch, ohne Einschränkung abheben kann.
Ohne Einwilligungsvorbehalt kann er weiterhin über alle seine Konten frei verfügen. Egal welches "Mittel" er dafür einsetzt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.06.2020, 13:40   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hi,

Meine Bank (eine Volksbank) hat auch eine Karte gemacht mit der auf alle Konten zugegriffen werden konnte. Erst ein Anruf bei der Bank und die bitte um eine Karte die Zugriff nur aufs Taschengeld Konto hat, hat die Situation gelöst.

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Elara ist offline  
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Alt 01.06.2020, 18:21   #18
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Dass es jemals eine "Generalkarte" gegeben haben könnte, also eine Karte mit der auf alle Konten Zugang gewährt worden sei verweise ich glatt ins Reich der Fabeln.
Das ist zwar nicht unbedingt Standard, aber bei einigen Banken durchaus möglich. Bei der Sparkasse nennt sich das zum Beispiel SB-Kontenverbund (hier Sparkasse Heidelberg).
FFB ist offline  
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Alt 01.06.2020, 18:58   #19
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.03.2020
Ort: NRW
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von Elara Beitrag anzeigen
Hi,

Meine Bank (eine Volksbank) hat auch eine Karte gemacht mit der auf alle Konten zugegriffen werden konnte. Erst ein Anruf bei der Bank und die bitte um eine Karte die Zugriff nur aufs Taschengeld Konto hat, hat die Situation gelöst.

Mit freundlichen Grüßen
Ela



Ganz genau. Bei unserer Volksbank ist das auch so. Ich habe EINE Karte, über die ich mein eigenes Girokonto, die Girokonten meiner beiden Söhne + deren Sparkonten und das Giro meiner Betreuten einsehen und bedienen kann. Das ist also durchaus möglich. Nicht jedes Konto braucht eine eigene Karte.



LG
bemeko
bemeko ist offline  
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Alt 02.06.2020, 08:35   #20
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ohweh da lag ich ja mal voll daneben. Tut mir leid.

Bei uns wird so ein Modell weder von VoBa noch von der Sparkasse angeboten.


Wenn es nur eine Karte mit einer Kartennummer gibt wie unterscheidet man die Konten dann bei der Rechnungslegung?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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