Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankcard meines Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
auch wenn der einwilligungsvorbehalt gegen den erklärten willen der betreuten installiert wird, geschieht das ausschließlich zu seinem schutz vor der ...
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29.05.2020, 08:02 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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auch wenn der einwilligungsvorbehalt gegen den erklärten willen der betreuten installiert wird, geschieht das ausschließlich zu seinem schutz vor der krankheit und muss auch entsprechend kommuniziert werden. mit bestrafen hat das betreuungsrecht grundsätzlich nix zu tun.
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29.05.2020, 20:18 | #12 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Skyler
Das sehe ich genauso. So mancher betreute Mensch fühlt sich aber bestraft (nicht nur wg. EiWi sondern auch wg. Betreuung allgemein). Gegen dieses Gefühl kann man nur langsam und durch das Aufbauen von Vertrauen ankämpfen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
01.06.2020, 09:33 | #13 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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die grundlegende Frage ist doch, ob der Betreute mit seinem Geld auskommt. Hat er immer genug zu Essen, kann er die Mieten, Strom etc. bezahlen, verschuldet er sich?
Kann das alles verneint werden, dann gibt es auch keinen Grund ihm den vollen Zugang zu seinem Geld zu gewähren. Bleibt die Miete offen und ist der Kühlschrank permanent leer, dann könnte das schon ein deutlicher Hinweis dafür sein, dass ein EV beantragt werden sollte. Kommt der Klient aber mit seinem Geld prima aus, dann sehe ich keinen Grund, wieso er nicht auch seinen Bruder unterstützen dürfte. Wenn ich auch Dein Bauchgefühl, den Bruder betreffend, teile, dann wäre es doch nicht meine Aufgabe als Betreuerin dies zu entscheiden, ob der Betreute sein Geld mit dem Bruder teilt. |
01.06.2020, 09:54 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Nur- wenn der zu Unterstüzende ohne Rücksprache mit dem Betreuer im Namen eines anderen Verträge abschliesst. Kontovollmachten erteilt usw. wäre für mich Schluss mit der "brüderlichen Unterstützung".
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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01.06.2020, 10:37 | #15 | |||
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Vielen Dank für eure Antworten, aus denen ich wieder viel entnehmen konnte. Die Sparda hat nun, nachdem ich sie schriftlich aufgefordert habe, meinem Wunsch entsprochen, und wieder den Ursprungszustand hergestellt, dass Abhebungen mit seiner Karte nur vom Taschengeldkonto möglich sind - es geht also doch. Er selbst war erleichtert, weil das für ihn übersichtlicher ist. Die Auskünfte der Callcenter-Mitarbeiter waren also falsch. |
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01.06.2020, 11:29 | #16 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es gibt ein Konto A mit der Kontonummer 123, dafür wurde eine Karte ausgestellt zur Nutzung. Es gibt ein Konto B mit der Kontonummer 456, dafür wurde ebenfalls eine Karte ausgestellt zur Nutzung. Mit Karte für Konto A konnte mit Sicherheit zu keiner Zeit auf das Konto B zugegriffen werden. Dieser Zugriff könnte z.B. persönlich am Schalter erfolgt sein, oder als Überweisung. Dass es jemals eine "Generalkarte" gegeben haben könnte, also eine Karte mit der auf alle Konten Zugang gewährt worden sei verweise ich glatt ins Reich der Fabeln. Grundsätzlich hat jedes einzelne Konto (ob wir das jetzt Unterkonto oder sonst wie nennen) immer einen eigenen Zugang mit eigener PIN. Vielleicht solltest du das noch mal genauer im Hergang überprüfen. Auch dazu nochmal etwas: Zitat:
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01.06.2020, 13:40 | #17 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hi,
Meine Bank (eine Volksbank) hat auch eine Karte gemacht mit der auf alle Konten zugegriffen werden konnte. Erst ein Anruf bei der Bank und die bitte um eine Karte die Zugriff nur aufs Taschengeld Konto hat, hat die Situation gelöst. Mit freundlichen Grüßen Ela |
01.06.2020, 18:21 | #18 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
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Zitat:
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01.06.2020, 18:58 | #19 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.03.2020
Ort: NRW
Beiträge: 8
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Zitat:
Ganz genau. Bei unserer Volksbank ist das auch so. Ich habe EINE Karte, über die ich mein eigenes Girokonto, die Girokonten meiner beiden Söhne + deren Sparkonten und das Giro meiner Betreuten einsehen und bedienen kann. Das ist also durchaus möglich. Nicht jedes Konto braucht eine eigene Karte. LG bemeko |
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02.06.2020, 08:35 | #20 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ohweh da lag ich ja mal voll daneben. Tut mir leid.
Bei uns wird so ein Modell weder von VoBa noch von der Sparkasse angeboten. Wenn es nur eine Karte mit einer Kartennummer gibt wie unterscheidet man die Konten dann bei der Rechnungslegung?
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