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Bankcard meines Betreuten

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Einer meiner Betreuten hat seit vielen Jahren ein Girokonto bei der Sparda-Bank SW, das ihm seinerzeit sein mittlerweile verstorbener Vater ...


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Alt 27.05.2020, 17:23   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 145
Standard Bankcard meines Betreuten

Einer meiner Betreuten hat seit vielen Jahren ein Girokonto bei der Sparda-Bank SW, das ihm seinerzeit sein mittlerweile verstorbener Vater eingerichtet hat.
Ich habe ihm dann ein "Taschengeldkonto", also ein Unterkonto zum Girokonto bei der Sparda einrichten lassen und dorthin wöchentlich 150 Euro überwiesen. Damit kam der Betreute hervorragend zurecht - bis letztes Jahr ca. August/September. Da hob er plötzlich sowohl vom normalen Girokonto als auch vom Taschengeldkonto ab, und ich erhielt von der Sparda die Aussage, dass aufgrund einer Systemumstellung die EC-Karten nicht mehr Konto- sondern Personenbezogen sind, er also von all seinen Konten, auch dem Sparbuch, ohne Einschränkung abheben kann. Dadurch kam es vermehrt zu Kontoüberziehungen, weil er das nicht richtig rafft und mehr 50 Euro hinausgehend schlecht abchecken kann. Ich erfuhr dann außerdem, dass sein Bruder, der 5 Jahre in München-Stadelheim eingesessen hat, mittlerweile wieder Kontakt mit ihm aufgenommen hat, worüber er sehr glücklich war. Der Bruder hat dann auch bei Gericht beantragt, die Betreuung zu übernehmen, und zwar ohne irgendeine Info an mich. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass dieser Bruder meinen Betreuten ausnehmen will. Der Bruder mischt sich auch in meine Arbeit hinein, hat einen Telefon-/Handyvertrag abgeschlossen ohne mein Wissen und eine Einzugsermächtigung für das Konto meines Betreuten erteilt. Wie ich da reagiert habe, will ich hier jetzt nicht schildern. Meine Frage in die Runde wäre, ob auch andere bereits solche Erfahrungen mit Banken gemacht haben und wie man da regieren könnte. Bankcard entziehen wäre eine Option, aber das würde er als Vertrauensbruch empfinden. Es ist schwierig mit dem kriminellen Bruder im Hintergrund, dem er rückhaltlos vertraut und dessen Verschlagenheit er nicht erkennen kann. Fakt ist aber, dass die Geldausgaben seit letztem Jahr und mit dem Kontakt zum Bruder erheblich angestiegen sind. Ein Betreuter, dessen Umgang mit Geld immer vorbildlich war, entwickelt sich zum Verschwender.............
EBunde-B ist offline  
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Alt 27.05.2020, 18:10   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Zitat von EBunde-B Beitrag anzeigen
Mir drängt sich der Eindruck auf, dass dieser Bruder meinen Betreuten ausnehmen will. Der Bruder mischt sich auch in meine Arbeit hinein, hat einen Telefon-/Handyvertrag abgeschlossen ohne mein Wissen und eine Einzugsermächtigung für das Konto meines Betreuten erteilt.
Der hat nicht zufällig wegen Betrug eingesessen?


Mit dem Vorstrafenregister des Bruders sollte sich eine U-Haft wegen Wiederholungsgefahr ganz einfach durchsetzen lassen. So etwas würde ich mir bei einem vorbestraften Familienmitglied nicht gefallen lassen sondern wirklich konsequent die Strafverfolgungsbehörden einschalten, hier geht es immerhin um den Schutz des Betreuten.
Pichilemu ist offline  
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Alt 27.05.2020, 22:20   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
ich erhielt von der Sparda die Aussage, dass aufgrund einer Systemumstellung die EC-Karten nicht mehr Konto- sondern Personenbezogen sind, er also von all seinen Konten, auch dem Sparbuch, ohne Einschränkung abheben kann.

Solange kein Einwillligungsvorbehalt in das Vermögen besteht kann der Betreute natürlich alle seine Konten nutzen.
Vom Sparbuch konnte der Betreute schon immer selbst abheben (sofern sich das Buch in seinen Händen befindet) - im Gegensatz zum Betreuer- der dafür die gerichtliche Genehmigung benötigen würde.
Die Auskunft der Sparda ist vollständig hirnrissig.



Bei dem kriminellen Bruder im Hintergrund bleibt dir wahrscheinlich nichts anderes übrig wie einen Einwilligungsvorbehalt zu beantragen und danach ein sog. Unterkonto für deinen Kunden einzurichten.
Damit hast du dann zwar das Hauptkonto geschützt aber deinen Kunden nicht vor Ausbeutung durch den Bruder.


Dessen Neigung Verträge abzuschliessen kannst du insofern durchkreuzen indem du die Betreuung z.B. bei der Schufa meldest. Da sind Vertragsanbieter eher mal misstrauisch oder lehnen alleine wg. der Betreuung ein Vertragsverhältnis ab.



Zitat:
Mit dem Vorstrafenregister des Bruders sollte sich eine U-Haft wegen Wiederholungsgefahr ganz einfach durchsetzen lassen.
Lass da mal die Finger davon, das ist total unrealistisch.

Wegen paar Euros (in Relation ) U Haft? Eher total abwegig da es dazu erst mal ne Anzeige geben müsste -vom weiteren Procedere ganz abgesehen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.05.2020, 22:30   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wegen paar Euros (in Relation ) U Haft? Eher total abwegig da es dazu erst mal ne Anzeige geben müsste -vom weiteren Procedere ganz abgesehen.
Das machen Unternehmen ganz schnell wenn die herausbekommen dass Verträge in fremdem Namen abgeschlossen wurden um sich unbefugt Leistungen zu erschleichen (wie es bei einem Handyvertrag geradezu typisch ist). Dazu bräuchte es nicht mal irgendeine Handlung des Betreuers. Der Schaden dürfte dann ganz sicher mehr als nur ein "paar Euros" sein, da reichen schon 12 Monate und wir sind mit Inkasso und allem Drum und Dran bei einem vierstelligen Betrag wo sicher kein Staatsanwalt daherkommt und das Verfahren einstellt, erst recht nicht bei einem einschlägig Vorbestraften.


Für eine EiWi allein weil der kriminelle Bruder Mist baut sehe ich keine Chance, das wäre unverhältnismäßig. Die Strafverfolgung hat Vorrang vor der Beschneidung der Rechte des Betreuten.
Pichilemu ist offline  
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Alt 28.05.2020, 08:32   #5
Gesperrt
 
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Ort: Darmstadt
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Zitat:
Für eine EiWi allein weil der kriminelle Bruder Mist baut sehe ich keine Chance, das wäre unverhältnismäßig.
Nach der Fallschilderung wohl eher mal nicht. Eine andere Möglichkeit den Betreuten( vor den Machenschaften des Bruders) bzw. sich selbst zu schützen kann ich nicht erkennen.
Und um Schutz geht es dabei.
Ein EiWi käme dem alten Konstrukt:
Zitat:
Ich habe ihm dann ein "Taschengeldkonto", also ein Unterkonto zum Girokonto bei der Sparda einrichten lassen und dorthin wöchentlich 150 Euro überwiesen. Damit kam der Betreute hervorragend zurecht - bis letztes Jahr ca. August/September.
dann nämlich sehr nahe. Damit hatte der Betreute sich jahrelang ja auch nicht entrechtet gefühlt.


Was mir noch aufgefallen ist:
Zitat:
Bankcard entziehen wäre eine Option,
Das wäre keine Option, jeder kann einfach an den Schalter gehen und unter Vorlage seines Perso sich Geld auszahlen lassen soviel da ist und er möchte.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.05.2020, 18:12   #6
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Moin moin

Ein EiWi sollte nicht unbedingt nur als eine Strafe für Fehlverhalten angesehen werden. Er kann genauso auch als ein Schutz vor anderen Übeltätern angesehen und deshalb sogar von Betreuten gewünscht werden.

D.h. wenn dem Betreuten die Situation klar ist und er seine Macht- bzw. Wehrlosigkeit gegenüber seinem Bruder erkennt, sollte ein gemeinsamer Antrag auf die Erweiterung um den EiWi kein Problem sein. Je nach dem, wie lange die Betreuung schon besteht und was im Betreuungsgutachten drinsteht, ist noch nciht einmal ein neues Gutachten notwendig.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.05.2020, 18:20   #7
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Zitat:
Je nach dem, wie lange die Betreuung schon besteht und was im Betreuungsgutachten drinsteht, ist noch nciht einmal ein neues Gutachten notwendig.
Die Betreuung besteht scheinbar bereits länger.


Da ein Eiwi ein sehr schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt wird eher mal ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben werden (müssen)- was ja für den Betreuten auch wieder ein Stück Sicherheit in der Entscheidung beinhaltet.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.05.2020, 18:30   #8
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Moin moin

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Die Betreuung besteht scheinbar bereits länger.
Unter den Umständen kommt man um das Gutachten nicht herum.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.05.2020, 19:35   #9
Forums-Geselle
 
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Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Ein EiWi sollte nicht unbedingt nur als eine Strafe für Fehlverhalten angesehen werden.
huch...

Geändert von Skyler_Hope (28.05.2020 um 19:45 Uhr)
Skyler_Hope ist offline  
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Alt 28.05.2020, 20:25   #10
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Na Skyler, Panik?

Ein Eiwi wird von vielen Betreuten erst einmal als schwere Beeinträchtigung und als quälend erlebt. Und nicht zu unrecht.
Insbesondere Betreute, für die ein Eiwi erst nachträglich beschlossen wurde, weil sie ihr Geld in die Grütze geritten haben, fühlen sich sicherlich auch mit dem EiWi bestraft.

Die meisten meiner Betreuten mit einem EiWi haben sich erst einmal bestraft gefühlt. Sie denken aber nicht mehr so, weil sie gemerkt haben, dass die Finanzorganisation funktioniert und Geld da ist, wenn sie es wirklich benötigen. Z.B. für ein TV, Handy oder sonst was. Sie sind damit mehr als zufrieden und in den meisten Fällen bin ich es, der bei ihnen nachfragt, ob wir es denn mal wieder ohne EiWi versuchen wollen.

Es gibt aber auch Betreute die erkennen, dass sie von anderen ausgenutzt werden und sich nicht dagegen wehren können. Die sind sicherlich nicht doof. Für diese Betreuten kann ein EiWi eine willkommene Hilfe darstellen. Deshalb erkläre ich ihnen genau, was es mit dem EiWi auf sich hat. Welche Vorteile sich bieten, die Nachteile die er mit sich bringt und insbesondere auch die Komponente der Entrechtung die damit verbunden sind.
Trotzdem gibt es Betreute, die den Eiwi von sich aus haben wollten und wir dann gemeinsam den Antrag gestellt haben. Die Richter haben erst mal ziemlich verwundert geguckt, aber mitgemacht.
Und kein Einziger der Betreuten hat sich jemals darüber beklagt.
Es geht also auch anders.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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