Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankcard meines Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Einer meiner Betreuten hat seit vielen Jahren ein Girokonto bei der Sparda-Bank SW, das ihm seinerzeit sein mittlerweile verstorbener Vater ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 145
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Einer meiner Betreuten hat seit vielen Jahren ein Girokonto bei der Sparda-Bank SW, das ihm seinerzeit sein mittlerweile verstorbener Vater eingerichtet hat.
Ich habe ihm dann ein "Taschengeldkonto", also ein Unterkonto zum Girokonto bei der Sparda einrichten lassen und dorthin wöchentlich 150 Euro überwiesen. Damit kam der Betreute hervorragend zurecht - bis letztes Jahr ca. August/September. Da hob er plötzlich sowohl vom normalen Girokonto als auch vom Taschengeldkonto ab, und ich erhielt von der Sparda die Aussage, dass aufgrund einer Systemumstellung die EC-Karten nicht mehr Konto- sondern Personenbezogen sind, er also von all seinen Konten, auch dem Sparbuch, ohne Einschränkung abheben kann. Dadurch kam es vermehrt zu Kontoüberziehungen, weil er das nicht richtig rafft und mehr 50 Euro hinausgehend schlecht abchecken kann. Ich erfuhr dann außerdem, dass sein Bruder, der 5 Jahre in München-Stadelheim eingesessen hat, mittlerweile wieder Kontakt mit ihm aufgenommen hat, worüber er sehr glücklich war. Der Bruder hat dann auch bei Gericht beantragt, die Betreuung zu übernehmen, und zwar ohne irgendeine Info an mich. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass dieser Bruder meinen Betreuten ausnehmen will. Der Bruder mischt sich auch in meine Arbeit hinein, hat einen Telefon-/Handyvertrag abgeschlossen ohne mein Wissen und eine Einzugsermächtigung für das Konto meines Betreuten erteilt. Wie ich da reagiert habe, will ich hier jetzt nicht schildern. Meine Frage in die Runde wäre, ob auch andere bereits solche Erfahrungen mit Banken gemacht haben und wie man da regieren könnte. Bankcard entziehen wäre eine Option, aber das würde er als Vertrauensbruch empfinden. Es ist schwierig mit dem kriminellen Bruder im Hintergrund, dem er rückhaltlos vertraut und dessen Verschlagenheit er nicht erkennen kann. Fakt ist aber, dass die Geldausgaben seit letztem Jahr und mit dem Kontakt zum Bruder erheblich angestiegen sind. Ein Betreuter, dessen Umgang mit Geld immer vorbildlich war, entwickelt sich zum Verschwender............. |
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#2 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Mit dem Vorstrafenregister des Bruders sollte sich eine U-Haft wegen Wiederholungsgefahr ganz einfach durchsetzen lassen. So etwas würde ich mir bei einem vorbestraften Familienmitglied nicht gefallen lassen sondern wirklich konsequent die Strafverfolgungsbehörden einschalten, hier geht es immerhin um den Schutz des Betreuten. |
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#3 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Solange kein Einwillligungsvorbehalt in das Vermögen besteht kann der Betreute natürlich alle seine Konten nutzen. Vom Sparbuch konnte der Betreute schon immer selbst abheben (sofern sich das Buch in seinen Händen befindet) - im Gegensatz zum Betreuer- der dafür die gerichtliche Genehmigung benötigen würde. Die Auskunft der Sparda ist vollständig hirnrissig. Bei dem kriminellen Bruder im Hintergrund bleibt dir wahrscheinlich nichts anderes übrig wie einen Einwilligungsvorbehalt zu beantragen und danach ein sog. Unterkonto für deinen Kunden einzurichten. Damit hast du dann zwar das Hauptkonto geschützt aber deinen Kunden nicht vor Ausbeutung durch den Bruder. Dessen Neigung Verträge abzuschliessen kannst du insofern durchkreuzen indem du die Betreuung z.B. bei der Schufa meldest. Da sind Vertragsanbieter eher mal misstrauisch oder lehnen alleine wg. der Betreuung ein Vertragsverhältnis ab. Zitat:
Wegen paar Euros (in Relation ) U Haft? Eher total abwegig da es dazu erst mal ne Anzeige geben müsste -vom weiteren Procedere ganz abgesehen. |
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#4 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Für eine EiWi allein weil der kriminelle Bruder Mist baut sehe ich keine Chance, das wäre unverhältnismäßig. Die Strafverfolgung hat Vorrang vor der Beschneidung der Rechte des Betreuten. |
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#5 | |||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Und um Schutz geht es dabei. Ein EiWi käme dem alten Konstrukt: Zitat:
Was mir noch aufgefallen ist: Zitat:
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin moin
Ein EiWi sollte nicht unbedingt nur als eine Strafe für Fehlverhalten angesehen werden. Er kann genauso auch als ein Schutz vor anderen Übeltätern angesehen und deshalb sogar von Betreuten gewünscht werden. D.h. wenn dem Betreuten die Situation klar ist und er seine Macht- bzw. Wehrlosigkeit gegenüber seinem Bruder erkennt, sollte ein gemeinsamer Antrag auf die Erweiterung um den EiWi kein Problem sein. Je nach dem, wie lange die Betreuung schon besteht und was im Betreuungsgutachten drinsteht, ist noch nciht einmal ein neues Gutachten notwendig. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Da ein Eiwi ein sehr schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt wird eher mal ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben werden (müssen)- was ja für den Betreuten auch wieder ein Stück Sicherheit in der Entscheidung beinhaltet. |
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#8 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin moin
Unter den Umständen kommt man um das Gutachten nicht herum. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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huch...
Geändert von Skyler_Hope (28.05.2020 um 19:45 Uhr) |
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#10 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Na Skyler, Panik?
Ein Eiwi wird von vielen Betreuten erst einmal als schwere Beeinträchtigung und als quälend erlebt. Und nicht zu unrecht. Insbesondere Betreute, für die ein Eiwi erst nachträglich beschlossen wurde, weil sie ihr Geld in die Grütze geritten haben, fühlen sich sicherlich auch mit dem EiWi bestraft. Die meisten meiner Betreuten mit einem EiWi haben sich erst einmal bestraft gefühlt. Sie denken aber nicht mehr so, weil sie gemerkt haben, dass die Finanzorganisation funktioniert und Geld da ist, wenn sie es wirklich benötigen. Z.B. für ein TV, Handy oder sonst was. Sie sind damit mehr als zufrieden und in den meisten Fällen bin ich es, der bei ihnen nachfragt, ob wir es denn mal wieder ohne EiWi versuchen wollen. Es gibt aber auch Betreute die erkennen, dass sie von anderen ausgenutzt werden und sich nicht dagegen wehren können. Die sind sicherlich nicht doof. Für diese Betreuten kann ein EiWi eine willkommene Hilfe darstellen. Deshalb erkläre ich ihnen genau, was es mit dem EiWi auf sich hat. Welche Vorteile sich bieten, die Nachteile die er mit sich bringt und insbesondere auch die Komponente der Entrechtung die damit verbunden sind. Trotzdem gibt es Betreute, die den Eiwi von sich aus haben wollten und wir dann gemeinsam den Antrag gestellt haben. Die Richter haben erst mal ziemlich verwundert geguckt, aber mitgemacht. Und kein Einziger der Betreuten hat sich jemals darüber beklagt. Es geht also auch anders. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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